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   LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2013 - 1 Sa 61/13   

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https://dejure.org/2013,29614
LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2013 - 1 Sa 61/13 (https://dejure.org/2013,29614)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.09.2013 - 1 Sa 61/13 (https://dejure.org/2013,29614)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. September 2013 - 1 Sa 61/13 (https://dejure.org/2013,29614)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 397 Abs 2 BGB, § 305 Abs 1 S 1 BGB, § 305 Abs 1 S 3 BGB, § 305c Abs 1 BGB
    Unwirksame Ausgleichsquittung - unangemessene Benachteiligung

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Zahlungsansprüche, Ausgleichsquittung, Unwirksamkeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Schuldanerkenntnis, negatives - konstitutives, Anspruchsverzicht, beidseitiger, Benachteiligung, Überraschung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unangemessene Benachteiligung durch formularmäßige Ausgleichsquittung für sämtliche Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Ausgleichsklauseln sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Ausgleichsklauseln sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam

  • hensche.de

    Ausgleichsklausel, Ausschlussklausel

  • hensche.de

    Ausgleichsklausel, Ausschlussklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unangemessene Benachteiligung durch formularmäßige Ausgleichsquittung für sämtliche Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Ausgleichsquittungen: Formularmäßiger Verzicht ist unwirksam?!

  • heise.de (Pressebericht, 09.12.2013)

    Verzichtserklärung darf Arbeitnehmer nicht benachteiligen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    AGB-Kontrolle und der Anspruchsverzicht in einer Generalklausel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Generalquittung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Generalquittung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Generalquittung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorformulierte Ausgleichsquittungen sind wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers unwirksam

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Preis ist kalt für die Ausgleichsquittung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 10
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11

    Keine Aussetzung nach § 97 Abs 5 ArbGG - Rechtsunwirksamkeit einer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2013 - 1 Sa 61/13
    Ein in einer Generalquittung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbarter beidseitiger Verzicht auf Ansprüche "gleich aus welchem Rechtsgrund" im Rahmen eines vom Arbeitgeber gestellten Formulars stellt typischerweise eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (im Anschluss an: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11).(Rn.50).

    Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer sowohl die Empfangsbestätigung als auch die Ausgleichsquittung durch eine einzige Unterschrift bestätigt, macht den Anspruchsverzicht aus Sicht des Berufungsgerichts noch nicht überraschend im Sinne des Gesetzes (anderer Ansicht LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11 - Juris, Rn 86 zu einer ähnlichen Klausel).

    Würde man allein wegen der gleichzeitigen Verzichtserklärung des Arbeitgebers annehmen, dass keine unangemessene Benachteiligung vorläge, könnte der Arbeitgeber, der erkennbar keinerlei Ansprüche mehr gegen den Arbeitnehmer hat, allein dadurch die Unwirksamkeit einer einseitigen Verzichtserklärung des Arbeitnehmers umgehen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11 - Juris, Rn 91).

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2013 - 1 Sa 61/13
    Ein konstitutives negatives Schuldanerkenntnis liegt dann vor, wenn der Wille der Parteien darauf gerichtet ist, alle oder eine bestimmte Gruppe von bekannten oder unbekannten Ansprüchen zum Erlöschen zu bringen (BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 139/04 - Juris, Rn 47).

    Im Einzelfall muss der Verwender darauf besonders hinweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorheben (BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 139/04 - Juris, Rn 59).

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2013 - 1 Sa 61/13
    Die Unangemessenheit richtet sich nach einem generellen typisierenden, vom Einzelfall losgelösten Maßstab unter Berücksichtigung von Gegenstand, Zweck und Eigenart des jeweiligen Geschäftsinhalts der beteiligten Verkehrskreise (BAG, Urteil vom 06.09.2007 - 2 AZR 722/06 - Juris, Rn 33).
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2013 - 1 Sa 61/13
    Tatsächlich regelt vorliegend das konstitutive negative Schuldanerkenntnis keine Hauptleistungspflicht, sondern erfolgt im Kontext mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vergleiche BAG vom 21.06.2011 - 9 AZR 203/10 - Juris, Rn 40 - 44).
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2013 - 1 Sa 61/13
    Das setzt voraus, dass sich der Verwender deutlich und ernsthaft zu gewünschten Änderungen der zu treffenden Vereinbarung bereit erklärt (BAG, Urteil vom 01.03.2006 - 5 AZR 363/05 - Juris, Rn 21).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 04.03.2014 - 6 Sa 264/12

    Aufhebungsvertrag - Verzichtsklausel - Equal-pay-Ansprüche

    Die Kammer vermag sich daher der Auffassung des LAG Schleswig-Holstein in der Entscheidung vom 24.09.2013 - 1 Sa 61/13, wonach ein in einer Generalquittung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbarter beidseitiger Verzicht auf Ansprüche "gleich aus welchem Rechtsgrund" im Rahmen eines vom Arbeitgeber gestellten Formulars typischerweise eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellt, für den Fall, dass der Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitnehmers geschlossen wird, nicht anzuschließen.

    Die Kammer hat gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG für die Klägerin die Revision hinsichtlich der geltend gemachten Vergütungsansprüche wegen Divergenz zu der Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 24.09.2013 - 1 Sa 61/13 zugelassen.

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