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   LAG Hamm, 17.10.2014 - 1 Sa 664/14   

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LAG Hamm, 17.10.2014 - 1 Sa 664/14 (https://dejure.org/2014,30099)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.10.2014 - 1 Sa 664/14 (https://dejure.org/2014,30099)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. Oktober 2014 - 1 Sa 664/14 (https://dejure.org/2014,30099)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Unbezahltes Praktikum" bleibt unbezahlt

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Dauerpraktikantin kriegt kein Geld

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    (Dauer-)Praktikant erhält kein Arbeitsentgelt für achtmonatige Tätigkeit im Einzelhandel - Praktikantenverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis

  • faz.net (Pressebericht, 17.10.2014)

    Dauer-Praktikantin bekommt doch keinen Arbeitslohn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Acht Monate Praktikum - und kein Arbeitsentgelt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Praktikantin erhält keinen Arbeitslohn

  • lto.de (Kurzinformation)

    LAG Hamm zu unbezahlten Praktika - Doch keine 17.000 Euro für REWE-Praktikantin

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Dauer-Praktikantin ohne Vergütung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Dauer-Praktikanten haben nicht ohne weiteres Anspruch auf Arbeitslohn

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Praktikantin fordert Arbeitsentgelt für achtmonatige Tätigkeit im Einzelhandel - Klage abgewiesen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Vergütung für Praktikum als Teil einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    LAG Hamm weist Klage auf Arbeitsentgelt für achtmonatiges Praktikum ab

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    17.000,00 EUR für Praktikum

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Vergütung von Praktikanten

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Praktikanten haben keinen Anspruch auf Arbeitslohn

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Arbeitsentgelt für Praktikantin

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Acht Monate im Supermarkt schuften, 0 Euro Lohn

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wird immer wieder verlängertes Schnupper-Praktikum zum Arbeitsverhältnis?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeit: Kein Geld für Praktikanten!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gehaltszahlungspflicht für Dauerpraktika gekippt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gehaltszahlungspflicht für Dauerpraktika gekippt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rewe-Praktikantin hat keinen Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Entgeltanspruch für Praktikanten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ein Praktikum wird demnach auch dann nicht zu einem Arbeitsverhältnis, wenn es immer wieder verlängert wird und begründet keine Gehaltzahlungspflicht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Praktikanten erhalten keinen Tariflohn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Praktikantin hat keinen Anspruch auf Arbeitslohn - LAG Hamm weist Klage auf Nachzahlung von über 17.000 Euro Arbeitslohn zurück

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch eines sozialversicherungsrechtlich förderungsbedürftigen Praktikanten auf Vergütung aus Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 89/99

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus LAG Hamm, 17.10.2014 - 1 Sa 664/14
    Widerspricht die praktische Handhabung des Vertrages dem wörtlichen Inhalt des Vereinbarten, ist die tatsächliche Durchführung des Vertrages bestimmend für den Vertragsinhalt (BAG 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris Rn. 17; 25.09.2013 - 10 AZR 282/12, juris Rn 17; 2 AZR 89/99, juris Rn 23).

    aa) So wird angenommen, dass Personen, die an einer öffentlich geförderten Maßnahme bei einem Bildungsträger teilnehmen, im Regelfall zur Arbeitsverwaltung in einem öffentlich-rechtlichen Leistungsverhältnis stehen (Herkert/Tölt, BBiG, Loseblatt, 81. Ergänzungslieferung 2012, § 68 Rn. 2; Lakies/Malottke, BBiG, 11. Aufl. 2011, § 68 Rn. 13; vgl. auch BAG 18.11.1999, 2 AZR 89/99, juris Rn 17; LAG Hamm 14.02.2000 - 17 Sa 1654/99, juris) und damit auch der berufspraktische Teil dieser beruflichen Bildungsmaßnahme, der in Betrieben durchgeführt wird, sich lediglich als Teil dieser öffentlich-rechtlichen Leistungsbeziehung darstellt.

    b) Es mag letztlich offen bleiben, ob sich der Beklagte gegenüber der Klägerin mit dem ersten, am 18.10.2012 geschlossenen und den sodann folgenden weiteren Praktikumsverträgen privatrechtlich zur Durchführung des Praktikums verpflichten wollte und es sich bei dem zwischen der Klägerin, dem Beklagten und dem BZH vereinbarten dreiseitigen Vertrag um eine privatrechtliche Vereinbarung handelt, wie es das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 18.11.1999 (2 AZR 89/99, juris Rn 21) zumindest für die dortige Situation angenommen hat.

    Es ist damit nach dem Wortlaut der dreiseitigen Vereinbarung nicht ersichtlich, dass durch den Praktikumsvertrag ein Austauschverhältnis begründet werden sollte, wie es für das Arbeitsverhältnis typisch ist (vgl. BAG 18.11.1999, 2 AZR 89/99, juris Rn 22), bei dem der Beklagte von der Klägerin etwas, nämlich eine Arbeitsleistung, verlangen könnte, dem eine Gegenleistung gegenüberstehen würde.

    bb) Auch aus der praktischen Durchführung, die entscheidend ist, wenn sie vom vereinbarten Vertragsinhalt abweicht (BAG 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris Rn. 17; 25.09.2013 - 10 AZR 282/12, juris Rn 17; 18.11.1999, 2 AZR 89/99, juris Rn 23), lässt sich kein anderes Ergebnis erzielen.

    (8) Zuletzt entspricht es nicht Sinn und Zweck von sozialversicherungsrechtlich geförderten beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen, bei ihrem Vollzug davon auszugehen, es läge in Wirklichkeit ein Arbeitsverhältnis vor (vgl. BAG 18.11.1999, 2 AZR 89/99, juris Rn 26).

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 694/12

    Abgrenzung zwischen Arbeits- und Praktikantenverhältnis - Schlechterstellung von

    Auszug aus LAG Hamm, 17.10.2014 - 1 Sa 664/14
    Fehlt es an einer Vergütungsvereinbarung, etwa weil sich die getroffene Vereinbarung als wucherähnlich i.S.d. § 138 BGB und damit als nichtig herausstellt (vgl. BAG 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris Rn. 31), gilt eine Vergütung nach § 612 BGB als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeitsleistung den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist.

    Arbeitnehmer ist nach ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen verpflichtet ist, weisungsgebundene und fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten (BAG 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris Rn. 16; 14.03.2007 - 5 AZR 499/06, juris Rn. 13; 13.03.2003 - 6 AZR 564/01, juris Rn 34; LAG Sachsen-Anhalt 18.05.2009 - 6 Sa 432/08, juris; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07, NZA 2008, 768; ArbG Hamburg 16.10.2012, 21 Ca 43/12, juris).

    Widerspricht die praktische Handhabung des Vertrages dem wörtlichen Inhalt des Vereinbarten, ist die tatsächliche Durchführung des Vertrages bestimmend für den Vertragsinhalt (BAG 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris Rn. 17; 25.09.2013 - 10 AZR 282/12, juris Rn 17; 2 AZR 89/99, juris Rn 23).

    bb) Auch aus der praktischen Durchführung, die entscheidend ist, wenn sie vom vereinbarten Vertragsinhalt abweicht (BAG 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris Rn. 17; 25.09.2013 - 10 AZR 282/12, juris Rn 17; 18.11.1999, 2 AZR 89/99, juris Rn 23), lässt sich kein anderes Ergebnis erzielen.

  • ArbG Bochum, 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13

    Praktikantin bei Rewe - 17.000 Euro nachträgliches Gehalt

    Auszug aus LAG Hamm, 17.10.2014 - 1 Sa 664/14
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13 - abgeändert.

    Der Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 564/01

    Dienstzeit - Musiker in Kulturorchestern - Orchesterpraktikantin -

    Auszug aus LAG Hamm, 17.10.2014 - 1 Sa 664/14
    Arbeitnehmer ist nach ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen verpflichtet ist, weisungsgebundene und fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten (BAG 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris Rn. 16; 14.03.2007 - 5 AZR 499/06, juris Rn. 13; 13.03.2003 - 6 AZR 564/01, juris Rn 34; LAG Sachsen-Anhalt 18.05.2009 - 6 Sa 432/08, juris; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07, NZA 2008, 768; ArbG Hamburg 16.10.2012, 21 Ca 43/12, juris).

    Zwar gibt das Arbeitsgericht die Rechtsprechung zur Abgrenzung eines Praktikanten- von einem Arbeitsverhältnis zutreffend wieder und weist darauf hin, dass bei einem Praktikum das Erlernen praktischer Kenntnisse und Erfahrungen die für den Betrieb erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse deutlich überwiegen müsse, wofür der Arbeitgeber darlegungspflichtig sei (vgl. BAG 13.03.2003 - 6 AZR 564/01, juris; LAG Hamm 29.11.2012 - 11 Sa 74/12, juris; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768).

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 17.10.2014 - 1 Sa 664/14
    Widerspricht die praktische Handhabung des Vertrages dem wörtlichen Inhalt des Vereinbarten, ist die tatsächliche Durchführung des Vertrages bestimmend für den Vertragsinhalt (BAG 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris Rn. 17; 25.09.2013 - 10 AZR 282/12, juris Rn 17; 2 AZR 89/99, juris Rn 23).

    bb) Auch aus der praktischen Durchführung, die entscheidend ist, wenn sie vom vereinbarten Vertragsinhalt abweicht (BAG 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris Rn. 17; 25.09.2013 - 10 AZR 282/12, juris Rn 17; 18.11.1999, 2 AZR 89/99, juris Rn 23), lässt sich kein anderes Ergebnis erzielen.

  • BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 684/87

    Erfüllung einer ausreichenden Wartezeit zur Anwendung des

    Auszug aus LAG Hamm, 17.10.2014 - 1 Sa 664/14
    Auch das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Rechtsbeziehung eines Arbeitgebers, der sich gegenüber der (damaligen) Bundesanstalt für Arbeit unmittelbar verpflichtet hat, ein Praxistraining im Rahmen einer auf die damaligen Bestimmungen des AFG gestützten Fortbildungsmaßnahme durchzuführen, alleine öffentlich-rechtlich bestimmt sei und nicht zu einem konkludenten Vertragsschluss zwischen diesem Arbeitgeber und dem Praktikanten führe (BAG 08.04.1988 - 2 AZR 684/87, juris Rn. 25 ff).

    Die - wie hier im Rahmenvertrag geregelten - ausbildungsbezogenen Anweisungsrechte des Trägers der Praktikums sowie die Bindung des Teilnehmers an den äußeren Betriebsablauf, insbesondere an die Arbeitszeit, die betriebliche Ordnung und an Sicherheitsvorschriften, die typischerweise ein Arbeitsverhältnis ausmachten, würden ebenso über die Rechtsbeziehungen zur Bundesanstalt vermittelt wie der dem Teilnehmenden zustehende Anspruch auf eine sinnvolle Fortbildung (BAG 08.04.1988 - 2 AZR 684/87, juris Rn. 28 f).

  • LAG Baden-Württemberg, 08.02.2008 - 5 Sa 45/07

    Praktikantenverhältnis - Arbeitnehmereigenschaft - Sittenwidrigkeit - Wucherlohn

    Auszug aus LAG Hamm, 17.10.2014 - 1 Sa 664/14
    Arbeitnehmer ist nach ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen verpflichtet ist, weisungsgebundene und fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten (BAG 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris Rn. 16; 14.03.2007 - 5 AZR 499/06, juris Rn. 13; 13.03.2003 - 6 AZR 564/01, juris Rn 34; LAG Sachsen-Anhalt 18.05.2009 - 6 Sa 432/08, juris; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07, NZA 2008, 768; ArbG Hamburg 16.10.2012, 21 Ca 43/12, juris).

    Zwar gibt das Arbeitsgericht die Rechtsprechung zur Abgrenzung eines Praktikanten- von einem Arbeitsverhältnis zutreffend wieder und weist darauf hin, dass bei einem Praktikum das Erlernen praktischer Kenntnisse und Erfahrungen die für den Betrieb erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse deutlich überwiegen müsse, wofür der Arbeitgeber darlegungspflichtig sei (vgl. BAG 13.03.2003 - 6 AZR 564/01, juris; LAG Hamm 29.11.2012 - 11 Sa 74/12, juris; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768).

  • LAG Hamm, 29.11.2012 - 11 Sa 74/12

    Entgeltanspruch einer Psychotherapeutin in Ausbildung (PiA) für ihre Tätigkeit im

    Auszug aus LAG Hamm, 17.10.2014 - 1 Sa 664/14
    Zwar gibt das Arbeitsgericht die Rechtsprechung zur Abgrenzung eines Praktikanten- von einem Arbeitsverhältnis zutreffend wieder und weist darauf hin, dass bei einem Praktikum das Erlernen praktischer Kenntnisse und Erfahrungen die für den Betrieb erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse deutlich überwiegen müsse, wofür der Arbeitgeber darlegungspflichtig sei (vgl. BAG 13.03.2003 - 6 AZR 564/01, juris; LAG Hamm 29.11.2012 - 11 Sa 74/12, juris; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 18.05.2009 - 6 Sa 432/08
    Auszug aus LAG Hamm, 17.10.2014 - 1 Sa 664/14
    Arbeitnehmer ist nach ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen verpflichtet ist, weisungsgebundene und fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten (BAG 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris Rn. 16; 14.03.2007 - 5 AZR 499/06, juris Rn. 13; 13.03.2003 - 6 AZR 564/01, juris Rn 34; LAG Sachsen-Anhalt 18.05.2009 - 6 Sa 432/08, juris; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07, NZA 2008, 768; ArbG Hamburg 16.10.2012, 21 Ca 43/12, juris).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Auszug aus LAG Hamm, 17.10.2014 - 1 Sa 664/14
    Arbeitnehmer ist nach ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen verpflichtet ist, weisungsgebundene und fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten (BAG 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris Rn. 16; 14.03.2007 - 5 AZR 499/06, juris Rn. 13; 13.03.2003 - 6 AZR 564/01, juris Rn 34; LAG Sachsen-Anhalt 18.05.2009 - 6 Sa 432/08, juris; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07, NZA 2008, 768; ArbG Hamburg 16.10.2012, 21 Ca 43/12, juris).
  • LAG Hamm, 14.02.2000 - 17 Sa 1654/99

    Vergütungsanspruch für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ; Auslegung

  • ArbG Hamburg, 16.10.2012 - 21 Ca 43/12

    Arbeitnehmerstatus - Diplom-Psychologin während der praktischen Ausbildung zur

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