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   LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 676/05   

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LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 676/05 (https://dejure.org/2006,5729)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.02.2006 - 1 Sa 676/05 (https://dejure.org/2006,5729)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 1 Sa 676/05 (https://dejure.org/2006,5729)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche Vermutung der Betriebsbedingtheit einer Kündigung; Herleitung eines Anspruchs auf Bereitstellung eines Arbeitsplatzes eigener Wahl oder einer Bestandsgarantie für einen einmal gewählten Arbeitsplatz aus dem Recht der Berufswahlfreiheit; Vermutung einer ...

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § ... 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; ; KSchG § 1 Abs. 3 S. 1; ; KSchG § 1 Abs. 5; ; KSchG § 1 Abs. 5 S. 1; ; KSchG § 1 Abs. 5 S. 2; ; KSchG § 4; ; KSchG § 7; ; KSchG § 23 Abs. 1; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 102 Abs. 1; ; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 2; ; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 3; ; BetrVG § 102 Abs. 3 Nr. 2; ; BetrVG § 102 Abs. 3 Nr. 3; ; BetrVG § 102 Abs. 3 Nr. 4; ; BetrVG § 102 Abs. 3 Nr. 5; ; BetrVG § 111; ; BetrVG § 112; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 292; ; ZPO § 292 S. 1; ; ZPO § 525 S. 1; ; InsO § 125; ; InsO § 138; ; BGB § 138; ; BGB § 242; ; ArbGG § 64 Abs. 6 S. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste - unsubstantiierte Darlegungen zur Widerlegung gesetzlicher Vermutung - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung bei Hinweis auf fehlende Beschäftigungsmöglichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.com.br (Auszüge)

    Betriebsbedingte Kündigung, § 1 Abs. 5 KSchG ist verfassungsgemäß

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93

    Aufbürdung der Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 676/05
    Hierzu gehört insbesondere auch, dass die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast den durch einfachrechtliche Normen bewirkten Schutz grundrechtlicher Gewährleistungen nicht leer laufen lassen darf (BVerfG v. 6.10.1999, NZA 2000, 110 ff.).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht ist die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast auch für die Wirksamkeit des gerichtlichen Kündigungsschutzes von besonderer Bedeutung (BVerfG v. 6.10.1999, NZA 2000, 110 ff.).

    Dabei verbietet es sich jedenfalls auch im Hinblick auf die aus Art. 20 Abs. 3 GG abzuleitenden Grundsätze einer fairen Verfahrensgestaltung, dem Arbeitnehmer Darlegung und Nachweis solcher Umstände in vollem Umfang aufzubürden, die nicht in seiner Sphäre liegen und deren vollständige Kenntnis bei ihm infolgedessen nicht erwartet werden kann, während der Arbeitgeber über sie ohne weiteres verfügt (BVerfG v. 6.10.1999, NZA 2000, 110 ff.).

    Speziell für den Fall der Generalklauseln der §§ 138 und 242 BGB entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast eine geeignete Handhabe biete (BVerfG v. 6.10.1999, NZA 2000, 110 ff.).

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98

    Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 676/05
    c) Wenn auch die Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG beim Vorliegen eines Interessenausgleiches mit Namensliste keinen erleichterten Anforderungen unterliegt, so ist andererseits zu berücksichtigen, dass es nach § 102 BetrVG keiner weiteren Darlegung der Kündigungsgründe bedarf, soweit diese dem Betriebsrat bereits bekannt sind (vgl. BAG v. 20.5.1999, NZA 1999, 1101 f.).

    Die Zusammenfassung ist zulässig und zweckmäßig, damit der Betriebsrat mit Abschluss des Interessenausgleichs auch zu den beabsichtigten Kündigungen Stellung nehmen kann (vgl. BAG v. 20.5.1999, NZA 1999, 1101).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 676/05
    Die Entscheidung des Arbeitgebers, den Personalbestand auf Dauer zu reduzieren, gehört zu den sogenannten unternehmerischen Maßnahmen, die zum Wegfall von Arbeitsplätzen führen und damit den entsprechenden Beschäftigungsbedarf entfallen lassen kann (vgl. BAG v. 17.06.1999, NZA 1999, 1098).

    Die unternehmerische Entscheidung kann von den Gerichten für Arbeitssachen jedoch nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit überprüft werden, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG v. 17.06.1999, NZA 1999, 1098).

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 676/05
    Die Darlegungspflicht im Rahmen der Betriebsratsanhörung geht nicht weiter als die Darlegungslast im späteren Prozess (BAG v. 17.2.2000; NZA 2000, 761).

    Gibt sich der Betriebsrat mit einem konkludenten Hinweis zufrieden, so ist er ordnungsgemäß angehört (BAG v. 17.2.2000; NZA 2000, 761).

  • LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1544/04

    Interessenausgleich mit Namensliste

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 676/05
    Zudem ist bei der Bewertung der gesetzlichen Regelung auch zu bedenken, dass der Arbeitnehmer bei Vereinbarung eines Interessenausgleichs mit Namensliste regelmäßig auch eine an den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Arbeitgebers orientierte Sozialplanabfindung erwarten kann (vgl. LAG Berlin v. 5.11.2004, AuA 2005, 48 ff.), wie dies vorliegend auch der Fall war.

    Aus diesem Grund genügt auch nicht die bloße Übereinstimmung der Betriebspartner über eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung im Interessenausgleich (vgl. LAG Berlin v. 5.11.2004, AuA 2005, 48 ff.).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 676/05
    Zum anderen steht dem Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes auch das ebenfalls durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Interesse des Arbeitssuchenden auf Zugang zum Arbeitsmarkt (vgl. BVerfG v. 27.4.1999, BVerfGE 100, 271, 284) gegenüber.

    Insofern wird das gesetzliche Ziel auch von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG getragen (vgl. BVerfG v. 27.4.1999, BVerfGE 100, 271, 284).

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 676/05
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des BAG eine Kündigung auch ohne Widerspruch des Betriebsrates nur dann durch ein dringendes betriebliches Erfordernis "bedingt", wenn der Arbeitgeber keine Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer anderweitig in demselben oder (mittels Änderungskündigung) in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens zu beschäftigen (vgl. BAG v. 17.05.1984, NZA 1985, 489).
  • BGH, 24.11.1998 - VI ZR 388/97

    Pflicht einer Prozeßpartei zur Äußerung zu Tatvorgängen im eigenen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 676/05
    Darüber hinaus erlegt die Rechtsprechung dem Gegner der primär behauptungs- und beweisbelasteten Partei dann eine gewisse (sekundäre) Behauptungslast auf, wenn eine darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufes steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH v. 11.6. 1990, NJW 1990, 3151; BGH v. 24.11.1998, NJW 1999, 714 m.w.N.; BGH v. 3.5. 2002, NJW-RR 2002, 1280 m.w.N.).
  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91

    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 676/05
    Es gilt insoweit vielmehr der Grundsatz der subjektiven Determinierung, nach dem der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner sicht tragenden Umstände umfassend unterbreitet hat (vgl. BAG v. 11.7.1991 AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57).
  • ArbG Bonn, 05.02.1997 - 2 Ca 3268/96
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 676/05
    Daher hat der Arbeitnehmer konkrete Anhaltspunkte darzulegen, die die Unternehmerentscheidung als offensichtlich unsachlich oder willkürlich erscheinen lassen (vgl. so bereits zu § 1 Abs. 5 a.F. ArbG Bonn v. 5.2.1997, DB 1997, 1517, 1518).
  • BAG, 06.07.1978 - 2 AZR 810/76

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsgründe - Betriebsrat - Dringende

  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste

  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02

    Schadensersatz wegen Betruges

  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 115/01

    Darlegungs- und Beweislast im Bereich der Vorteilsausgleichung

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 571/01

    Altersteilzeit; betriebsbedingte Kündigung

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 715/06

    Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. Februar 2006 - 1 Sa 676/05 - aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 10.11.2010 - 12 Sa 1321/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unzureichender Massenentlassungsanzeige

    Die dem Betriebsrat aus diesen Verhandlungen bekannten Tatsachen muss der Arbeitgeber im Anhörungsverfahren nicht erneut vortragen (BAG 28.08.2003 - 2 AZR 377/02 - Juris Rn. 31, BAG 21.02.2002 - 2 AZR 581/00 - Juris Rn. 77, BAG 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - Juris Rn. 71; vgl. BAG 06.09.2007 - 2 AZR 715/06 - Juris Rn. 40 unter Hinweis auf das vorinstanzliche Urteil des LAG Rheinland-Pfalz 02.02.2006 - 1 Sa 676/05 - Juris Rn. 86 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 15.09.2010 - 12 Sa 627/10

    Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

    Die dem Betriebsrat aus diesen Verhandlungen bekannten Tatsachen muss der Arbeitgeber im Anhörungsverfahren nicht erneut vortragen (BAG 28.08.2003 - 2 AZR 377/02 - Juris Rn. 31, BAG 21.02.2002 - 2 AZR 581/00 - Juris Rn. 77, BAG 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - Juris Rn. 71; vgl. BAG 06.09.2007 - 2 AZR 715/06 - Juris Rn. 40 unter Hinweis auf das vorinstanzliche Urteil des LAG Rheinland-Pfalz 02.02.2006 - 1 Sa 676/05 - Juris Rn. 86 ff.).
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