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   LAG Sachsen, 28.04.2011 - 1 Sa 749/10   

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LAG Sachsen, 28.04.2011 - 1 Sa 749/10 (https://dejure.org/2011,11536)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 28.04.2011 - 1 Sa 749/10 (https://dejure.org/2011,11536)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 28. April 2011 - 1 Sa 749/10 (https://dejure.org/2011,11536)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung - Vertuschen eines Verkehrsunfalls

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall mit Dienstfahrzeug vertuscht - fristlose Kündigung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach vorgetäuschter Fahrerflucht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vertuschte vom Arbeitnehmer verursachte Unfälle mit Dienstfahrzeug rechtfertigen dessen fristlose Kündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.04.2011 - 1 Sa 749/10
    50 1. Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, das heißt der Arbeitgeber muss schriftlich oder mündlich dem Betriebsrat neben näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt der Kündigung und die seiner Ansicht nach maßgeblichen Kündigungsgründe mitteilen (st. Rspr. s. BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - AP Nr. 47 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste; BAG, Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972 jeweils m. w. N.).

    Dagegen führt eine aus Sicht des Arbeitgebers bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung zu einer fehlerhaften Anhörung des Betriebsrats (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - a. a. O. m. u. w. N.).

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04

    Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.04.2011 - 1 Sa 749/10
    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - erschwerend hinzukommt, dass der Kläger vorsätzlich einen von ihm verschuldeten Unfall zu verdecken versucht, indem er einen fremd verschuldeten Unfall mit Fahrerflucht vortäuscht und damit berechtigte Schadensersatzansprüche der Beklagten gegen ihn verschleiert, und weiter erschwerend hinzukommt, dass der Kläger einen anderen Arbeitnehmer in sein eigenes Fehlverhalten verstrickt (BAG vom 21. April 2005 - 2 AZR 255/04 - BAGE 114, 264).

    Ein solches Verhalten stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme aus § 241 Abs. 2 BGB ähnlich einer Täuschung über die Arbeitszeit (BAG vom 21. April 2005, a. a. O.) dar.

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.04.2011 - 1 Sa 749/10
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227 m. w. N.; st. Rspr. siehe auch BAG vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07 - AP Nr. 218 zu § 626 BGB; BAG vom 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - DB 2009, 964).

    37 a) Zwar setzt sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung wegen einer Vertragsverletzung regelmäßig eine Abmahnung voraus, denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflussen wird (BAG vom 10. Juni 2010, a. a. O., m. w. N.).

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.04.2011 - 1 Sa 749/10
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227 m. w. N.; st. Rspr. siehe auch BAG vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07 - AP Nr. 218 zu § 626 BGB; BAG vom 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - DB 2009, 964).

    Einer Abmahnung bedarf es indes dann nicht, wenn der Arbeitnehmer von vornherein weiß, dass der Arbeitgeber derartige schwere Pflichtverletzungen nicht hinnehmen wird (BAG vom 18. September 2008, a. a. O., m. w. N.).

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.04.2011 - 1 Sa 749/10
    Außerdem gehört es zu den maßgeblichen Umständen, die vom Kündigungsberechtigten zu ergründen und festzustellen sind, mögliche Beweismittel für die ermittelte Pflichtverletzung zu beschaffen und zu sichern (so BAG vom 17. März 2005 - 2 AZR 245/04 - AP Nr. 46 zu § 626 BGB Ausschlussfrist m. umf. w. N.).
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08

    Auflösungsantrag und spätere Kündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.04.2011 - 1 Sa 749/10
    53 Die Klage war abzuweisen, weil zum Kündigungszeitpunkt, dem 31. Dezember 2010, aufgrund der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung kein Arbeitsverhältnis mehr bestand (BAG vom 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324; BAG vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - AP Nr. 60 Zu § 9 KSchG 1969 jeweils m. w. N.).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.04.2011 - 1 Sa 749/10
    50 1. Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, das heißt der Arbeitgeber muss schriftlich oder mündlich dem Betriebsrat neben näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt der Kündigung und die seiner Ansicht nach maßgeblichen Kündigungsgründe mitteilen (st. Rspr. s. BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - AP Nr. 47 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste; BAG, Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972 jeweils m. w. N.).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.04.2011 - 1 Sa 749/10
    50 1. Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, das heißt der Arbeitgeber muss schriftlich oder mündlich dem Betriebsrat neben näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt der Kündigung und die seiner Ansicht nach maßgeblichen Kündigungsgründe mitteilen (st. Rspr. s. BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - AP Nr. 47 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste; BAG, Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972 jeweils m. w. N.).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.04.2011 - 1 Sa 749/10
    53 Die Klage war abzuweisen, weil zum Kündigungszeitpunkt, dem 31. Dezember 2010, aufgrund der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung kein Arbeitsverhältnis mehr bestand (BAG vom 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324; BAG vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - AP Nr. 60 Zu § 9 KSchG 1969 jeweils m. w. N.).
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.04.2011 - 1 Sa 749/10
    50 1. Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, das heißt der Arbeitgeber muss schriftlich oder mündlich dem Betriebsrat neben näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt der Kündigung und die seiner Ansicht nach maßgeblichen Kündigungsgründe mitteilen (st. Rspr. s. BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - AP Nr. 47 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste; BAG, Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972 jeweils m. w. N.).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

  • LAG Hamm, 10.05.2013 - 10 Sa 1732/12

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Verwendungeiner Firmenkreditkarte -

    Der Kläger wollte ihr bereits die Möglichkeit nehmen, einen Ersatzanspruch überhaupt zu erkennen ( vgl. Sächsisches LAG 28. April 2011 - 1 Sa 749/10 - jurisRn. 33).

    (a) Es mag dahinstehen, ob die Beklagte angesichts des vom Kläger gezeigten Gesamtverhaltens trotz einer Abmahnung auch in Zukunft damit hätte rechnen müssen, dass dieser die Pflicht zur Rücksichtnahme aus § 241 Abs. 2 BGB in erheblichem Umfang verletzt (vgl. Sächsisches LAG 28. April 2011 - 1 Sa 749/10 - jurisRn. 38).

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