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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 867/01   

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LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 867/01 (https://dejure.org/2001,6680)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.12.2001 - 1 Sa 867/01 (https://dejure.org/2001,6680)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 1 Sa 867/01 (https://dejure.org/2001,6680)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer Betriebszugehörigkeit; Rentenanwartschaft nach der Pensionsordnung; Unverfallbare Anwartschaft; Anrechnung der Betriebszugehörigkeit; Betriebsübergang; Zwingendes Recht; Umgehung der Rechtsfolgen des § 613 BGB

  • Judicialis

    ZPO § 518; ; ZPO § ... 519; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; BetrAVG § 2 Abs. 6; ; BetrAVG § 1 Abs. 1; ; BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 3; ; BetrAVG § 17 Abs. 3 Satz 3; ; BGB § 242; ; BGB § 613a; ; BGB § 613a Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 613a Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87

    Betriebsteil - Betriebsübergabe - Konkurs - Versorgungszusage - Direktversorgung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 867/01
    Ein Produktionsbetrieb geht dann auf einen Betriebsnachfolger über, wenn der Erwerber von dem Veräußerer die materiellen und immateriellen Produktionsmittel übernimmt und damit den Betriebszweck weiterverfolgt (BAG, 08.11.1988, NZA 1989, 679; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 59. Auflage 2000, § 611 Rn 9).

    Das in § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB vorausgesetzte Rechtsgeschäft ist die Einigung des bisherigen Betriebsinhabers mit dem neuen Betriebsinhaber darüber, dass die Verfügungsgewalt über die materiellen und immateriellen Gegenstände auf den Betriebsnachfolger übergehen soll (BAG, 08.11.1988, a.a.O.).

    (3) Maßgeblicher Anknüpfungszeitpunkt für die Rechtsfolgen des § 613 a BGB ist der Zeitpunkt, zu dem der Erwerber in die technische Leitungsmacht des Betriebes eintritt (BAG, 08.11.1988, a.a.O.).

  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 99/93

    Unverfallbarkeitsfrist nach Betriebsinhaberwechsel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 867/01
    Die Berücksichtigung der gesamten Betriebszugehörigkeit steht im Hinblick auf die Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft auch nicht zur Disposition des Arbeitgebers, da § 1 Abs. 1 BetrAVG gem. § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG nicht abdingbar ist (BAG, 20.07.1993, NZA 1994, 121; BAG, 08.02.1983, AP Nr. 35 zu § 613a BGB; Höfer, BetrAVG, § 1 Rn 1483).

    Soweit die Betriebszugehörigkeit Tatbestandsmerkmal des Leistungsanspruchs ist - also die Wartezeit betrifft oder die Höhe der Versorgungsleistung als Faktor bestimmt - steht die Anrechnung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls dann zur Disposition des Erwerbers, wenn er über die bei Betriebsübergang übernommenen Verpflichtungen hinaus freiwillig soziale Leistungen gewährt (BAG, 25.08.1976, AP Nr. 41 zu § 242 BGB Gleichbehandlung unter 3. a) der Gründe; BAG, 30.08.1979, AP Nr. 16 zu § 613a BGB unter 1. der Gründe; BAG, 08.02.1983, AP Nr. 35 zu § 613a BGB unter II. 2. b) der Gründe; BAG, 20.07.1993, NZA 1994 121 unter II. 2. d) der Gründe).

  • BAG, 25.08.1976 - 5 AZR 788/75

    Gleichbehandlung - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 867/01
    Soweit die Betriebszugehörigkeit Tatbestandsmerkmal des Leistungsanspruchs ist - also die Wartezeit betrifft oder die Höhe der Versorgungsleistung als Faktor bestimmt - steht die Anrechnung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls dann zur Disposition des Erwerbers, wenn er über die bei Betriebsübergang übernommenen Verpflichtungen hinaus freiwillig soziale Leistungen gewährt (BAG, 25.08.1976, AP Nr. 41 zu § 242 BGB Gleichbehandlung unter 3. a) der Gründe; BAG, 30.08.1979, AP Nr. 16 zu § 613a BGB unter 1. der Gründe; BAG, 08.02.1983, AP Nr. 35 zu § 613a BGB unter II. 2. b) der Gründe; BAG, 20.07.1993, NZA 1994 121 unter II. 2. d) der Gründe).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 867/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist ein Klagebegehren verwirkt, wenn der Anspruchsteller die Klage erst nach Ablauf eines längeren Zeitraumes erhebt (Zeitmoment) und dadurch ein Vertrauenstatbestand beim Anspruchsgegner geschaffen wird (Umstandsmoment) (BAG, 20.05.1988, 2 AZR 711/87 m.w.N.).
  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Milderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 867/01
    In einem solchen Fall kann es beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages nur darum gehen, die Kontinuität des Arbeitsverhältnisses zu unterbrechen, wodurch der Arbeitnehmer die bisher erdienten Besitzstände verlieren soll (BAG, 11.12.1997, NZA 1999, 262; BAG, 11.07.1995, NZA 1996, 207; BAG, 11.02.1992, NZA 1993, 20).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 654/95
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 867/01
    In einem solchen Fall kann es beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages nur darum gehen, die Kontinuität des Arbeitsverhältnisses zu unterbrechen, wodurch der Arbeitnehmer die bisher erdienten Besitzstände verlieren soll (BAG, 11.12.1997, NZA 1999, 262; BAG, 11.07.1995, NZA 1996, 207; BAG, 11.02.1992, NZA 1993, 20).
  • BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91

    Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers im Konkurs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 867/01
    In einem solchen Fall kann es beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages nur darum gehen, die Kontinuität des Arbeitsverhältnisses zu unterbrechen, wodurch der Arbeitnehmer die bisher erdienten Besitzstände verlieren soll (BAG, 11.12.1997, NZA 1999, 262; BAG, 11.07.1995, NZA 1996, 207; BAG, 11.02.1992, NZA 1993, 20).
  • LAG Hamm, 07.03.1989 - 6 Sa 270/88

    Betriebliche Altersversorgung; Rente; Auskunft; Feststellung der Höhe einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 867/01
    Die Auskunft soll verhindern, dass der Zeitablauf bis zum Eintritt des Versorgungsfalles die notwendigen Ermittlungen behindert (BAG, 18.03.1986, NZA 1986, 715; LAG Hamm, 07.03.1989, DB 1989, 1141; Blomeyer/Otto, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, 2. Auflage 1997, § 2 Rn 489).
  • BAG, 18.03.1986 - 3 AZR 641/84

    Unverfallbare Versorgungsanwartschaft - Vorzeitiges Ausscheiden - Wartezeit -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 867/01
    Die Auskunft soll verhindern, dass der Zeitablauf bis zum Eintritt des Versorgungsfalles die notwendigen Ermittlungen behindert (BAG, 18.03.1986, NZA 1986, 715; LAG Hamm, 07.03.1989, DB 1989, 1141; Blomeyer/Otto, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, 2. Auflage 1997, § 2 Rn 489).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2003 - 5 Sa 1292/02

    Betriebliche Altersversorgung bei Rechtsnachfolge auf Arbeitgeberseite

    Schon mit Schreiben vom 23.05.1991 hatte die Beklagte der L GmbH mitgeteilt, dass "zum Aufbau der Organisation" auch Mitarbeiter der L GmbH angesprochen würden (s. Bl. 173 d.A.; vgl. zur Entwicklung der Verschmelzung auch die tatbestandlichen Feststellungen in der Entscheidung des Kartellsenats des BGH vom 10.12.1991 - KVR 2/90 - = MDR 1992, 569 = NJW-RR 1992, 297 und auf Seite 3 des Urteils des LAG Rheinland-Pfalz vom 13.12.2001 - 1 Sa 867/01 - = Bl. 51 d.A.; vgl. dazu weiter die - allerdings unter dem Gesichtspunkt des § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB erfolgten - Ausführungen des Klägers auf den S. 4 und 5 des Schriftsatzes vom 16.10.2002 = Bl. 83 f d.A. sowie Seite 2 - unten - der Klageerwiderung der Beklagten vom 12.09.2002 = Bl. 39 d.A.: Hinweis der Beklagten auf den Rechtsgrund "Verschmelzung" der Übernahme der Versorgungsverpflichtung der L GmbH).
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