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   LAG Düsseldorf, 14.12.2005 - 1 Sa 892/05   

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https://dejure.org/2005,11103
LAG Düsseldorf, 14.12.2005 - 1 Sa 892/05 (https://dejure.org/2005,11103)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.2005 - 1 Sa 892/05 (https://dejure.org/2005,11103)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 1 Sa 892/05 (https://dejure.org/2005,11103)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung betrieblicher Ruhegelder nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes; Anspruch auf zeitanteilige Steigerung einer Betriebsrente; Zugrundelegung des vollen Anpassungssatzes bei der Berechnung des Ruhegeldes

  • LAG Düsseldorf PDF

    Leistungsordnung Bochumer Verband
    Betriebsrentenanpassung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsordnung Bochumer Verband
    Anpassung betrieblicher Ruhegelder nach Leistungsordnung des Bochumer Verbandes bei einheitlichem Stichtag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 459/02

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.12.2005 - 1 Sa 892/05
    Der Kläger hat die Auffassung vertreten, die Beklagte müsse sein Ruhegeld im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.05.2003 - 3 AZR 459/02 - in voller Höhe anpassen.

    Da aber die durch den einheitlichen Anpassungsbeschluss gefällte Anpassungsentscheidung nicht an den individuellen Versorgungsfall anknüpft, sondern für alle Versorgungsempfänger parallel zur Entscheidung über die Anpassung der Gruppenbeträge erfolgt, folgt daraus, dass je nachdem, wann die Entscheidung über die Erhöhung der Gruppenbeträge und damit über die Anpassung der Ruhegelder erfolgt, ein Anwärter, der kurz vor der nächsten Gruppenbetragsanpassung in den Ruhestand wechselt, eine Betriebsrente erhält, die von einem relativ niedrigen Gruppenbetrag errechnet ist, während ein Anwärter, der kurz nach einem solchen Stichtag ausscheidet, von einem relativ höheren Gruppenbetrag profitiert ( vgl. BAG Urteil vom 20.05.2003 - 3 AZR 459/02 - ).

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.12.2005 - 1 Sa 892/05
    Die einheitliche Leistungsbestimmung erfolgt nicht durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber den einzelnen Versorgungsempfängern (vgl. BAG Urteil vom 17.08.2004 - 3 AZR 367/03 - nv).
  • LAG Düsseldorf, 07.03.2006 - 16 Sa 1334/05

    Nachträgliche Ruhegeldanpassung; Erlöschen des Anspruchs auf Anpassung

    Im Gegensatz auch zu dem von der 1. Kammer des erkennenden Gerichts entschiedenen Fall (Urt. v. 14.12.2005 - 1 Sa 892/05 = 3 AZR 83/06 -), in dem es ebenfalls um eine zeitratierliche Kürzung (dort zum 01.01.2003) ging, kommt es im vorliegenden Fall hierauf nicht an.

    Insoweit entsprach es bis dahin und auch danach, wie der Rechtsstreit vor der 1. Kammer zu dem Aktenzeichen 1 Sa 892/05 veranschaulicht, gängiger Praxis des Bochumer Verbands, die Anpassung für diese Ruhegeldempfänger zeitanteilig zu kürzen.

    Die Einheitlichkeit der Anpassung bezieht sich auf den jeweiligen Kreis der Mitgliedsunternehmen, nicht auf die einzelnen Ruhegeldempfänger mit unterschiedlichem Rentenbeginn (ebenso die 1. Kammer im Urteil vom 14.12.2005 - 1 Sa 892/05 -, S. 11).

  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 83/06

    Unklarheitenregel im Betriebsrentenrecht

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Dezember 2005 - 1 Sa 892/05 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Essen, 08.03.2006 - 6 Ca 4240/05
    Diesen zutreffenden Ausführungen des dritten Senates des Bundesarbeitsgerichts hat sich auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf angeschlossen (vgl. LAG Düsseldorf vom 14.12.2005 - 1 Sa 892/05 und vom 27.01.2006 - 9 Sa 1053/05).
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