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   LAG Hessen, 23.03.1987 - 1 SaGa 316/87   

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https://dejure.org/1987,22623
LAG Hessen, 23.03.1987 - 1 SaGa 316/87 (https://dejure.org/1987,22623)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.03.1987 - 1 SaGa 316/87 (https://dejure.org/1987,22623)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. März 1987 - 1 SaGa 316/87 (https://dejure.org/1987,22623)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Voraussetzung für die Durchsetzung eines Anspruches auf Beschäftigung im Wege einstweiligen Bedarfsschutzes

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hessen, 18.07.1985 - 3 SaGa 490/85

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung; Glaubhaftmachung eines Verfügungsanspruchs;

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.1987 - 1 SaGa 316/87
    Dieser ergibt sich nicht ohne weiteres aus dem Verfügungsanspruch (Bestätigung des Urteils LAG Hessen vom 18. Juli 1985 - 3 SaGa 490/85).«.
  • LAG Hessen, 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02

    Beschäftigungsanspruch, einstweilige Verfügung

    Dann ist und bleibt es notwendig und erforderlich, dass der Arbeitnehmer, der eine auf Beschäftigung gerichtete einstweilige Verfügung erreichen will, Tatsachen vorträgt und glaubhaft macht, aus denen sich herleiten lässt, dass er durch die Nichtbeschäftigung Beeinträchtigungen erleiden würde, die über sein bloßes Interesse an (rechtzeitiger) Erfüllung hinausgehen (vgl. Kammerbeschluss vom 26.11.1990 - 16 SaGa 769/90; Kammerurteil vom 23.01.1995 - 16 SaGa 2127/94; LAG Frankfurt am Main, 23.03.1987 - 1 SaGa 316/87 - NZA 88, 37).
  • LAG Hamburg, 16.09.2005 - 3 Sa 33/05

    Weiterbeschäftigungsanspruch bei rechtswidriger Freistellung vor Abschluss des

    Allerdings wird teilweise die Auffassung vertreten, dass es im Falle der rechtswidrigen Suspendierung eines Arbeitnehmers ein Verfügungsgrund für eine auf Weiterbeschäftigung gerichtete einstweilige Verfügung nur dann gegeben ist, wenn über die Tatsache der bloßen Nichtbeschäftigung hinaus dem Arbeitnehmer weitere Nachteile entstehen, etwa weil die Beschäftigung auch seiner Ausbildung dient und das Ausbildungsziel durch die Nicht-Beschäftigung gefährdet ist, weil der Arbeitnehmer zur Erhaltung seiner beruflichen Fertigkeiten diese dauernd einsetzen muss oder weil die Suspendierung in besonderer Weise diskriminierend wirkt (so z. B. LAG Hamburg, Urt. vom 25. November 1992 - 5 Sa 84/92 - n.v.; Bauer in Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Auflage, B Rn. 99 mit weiteren Nachweisen; LAG Frankfurt, Urteil vom 23. März 1987 - 1 SaGa 316/87 - NZA 1988, 37).
  • LAG Hessen, 10.07.2002 - 8 SaGa 781/02

    Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung

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  • ArbG Frankfurt/Main, 03.03.2010 - 7 Ga 33/10
    Wegen der Regelungen der §§ 935, 940 ZPO und des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache ist es notwendig und erforderlich, dass der insofern darlegungs- und beweisbelastete Arbeitnehmer, der eine auf (Weiter-)Beschäftigung gerichtete einstweilige Verfügung erreichen will, Tatsachen vorträgt und glaubhaft macht, aus denen sich herleiten lässt, dass er durch die Nichtbeschäftigung wesentliche Nachteile erleiden würde, die über sein bloßes Interesse an (rechtzeitiger) Erfüllung hinausgehen (vgl. Hess. LAG, Urt. v. 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02 , juris, Rz. 27; Hess. LAG, Beschl. v. 26.11.1990 - 16 SaGa 769/90, juris; Hess. LAG, Urt. v. 23.01.1995 - 16 SaGa 2127/94, juris; Hess. LAG, Urt. v. 23.03.1987 - 1 SaGa 316/87, NZA 1988, 37).
  • ArbG Frankfurt/Main, 08.05.2002 - 10 Ga 58/02

    Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen ; Lohn- und Gehaltskonflikt in der Eisen-,

    [Zulässigkeitsaspekt: z. B. Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 23. März 1987 - 1 SaGa 316/87 in NZA 1988, 37, 38 linke Spalte m.w.N.; a.A. m.w.N. Walker, Der einstweilige Rechtsschutz im Zivilprozess und im arbeitsgerichtlichen Verfahren, Tübingen 1993, Rz 209 f, 230].
  • ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2002 - 9 Ga 163/02

    Antrag auf Gewährung von Urlaub im einstweiligen Verfügungsverfahren ;

    Hätte der Kläger all diese Schritte zügig hintereinander unternommen, hätte er den Antrag noch so rechtzeitig einreichen können, dass eine Entscheidung erster Instanz im Hauptsacheverfahren ... hätte ergehen können (zum Fehlen der Dringlichkeit nach Untätigbleiben HansOLG Hamburg U. v. 12.07.1973 - 3 U 164/92 MDR 1973, 939; Hans OLG Hamburg B. v. 08.10.1973 - 8 U 88/73 MDR 1974, 148; KG B v. 19.10.1979 - 5 W 2759/79 DB 1980, 1394; LAG Frankfurt U. v. 23.03.1997 - 1 SaGa 316/87, unter II 2 b NZA 1988, 37; Hess, LAG U. v. 20.08.1999 - 3 SaGa 1320/99; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., RdN.
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