Rechtsprechung
OLG Rostock, 22.11.2001 - 1 Sch 3/2000, 1 Sch 3/00 |
Zitiervorschläge
OLG Rostock, Entscheidung vom 22. November 2001 - 1 Sch 3/2000, 1 Sch 3/00 (https://dejure.org/2001,33574)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,33574) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
§ 1061 Abs. 1 ZPO, § 1064 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 1064 Abs. 3 ZPO; Art. II Abs. 1 UNÜ, Art. II Abs. 2 UNÜ, Art. IV Abs. 1 UNÜ, Art. IV Abs. 2 UNÜ, Art. VII Abs. 1UNÜ
Aufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, ausländisch; - Anerkennung; - formelle Antragserfordernisse Aufhebungsgründe Versagungsgründe: - Unwirksamkeit Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung; - ordre public ... - newyorkconvention.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.06.1969 - VII ZR 32/67
Vollstreckbarerklärung eines jugoslawisehen Schiedsspruchs
Auszug aus OLG Rostock, 22.11.2001 - 1 Sch 3/00
Denn auch nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 52, 184/1.90, KTS 1978, 227/231) war eine Ausnahme von der Präklusion dann geboten, wenn ein Schiedsgericht seine Zuständigkeit willkürlich, d. h. ohne dafür in den Vereinbarungen der Parteien überhaupt irgendeine Grundlage zu haben, angenommen hat. - BGH, 10.05.1984 - III ZR 206/82
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs
Auszug aus OLG Rostock, 22.11.2001 - 1 Sch 3/00
Zu dem die Rechtswirksamkeit des ausländischen Schiedsspruchs bestimmenden ausländischen Recht gehört nach dieser Rechtsprechung auch das Verfahrensrecht; Einwendungen, die im Ausland mit einem fristgebundenen Rechtsbehelf geltend zu machen gewesen wären, aber nicht wurden, sind für das inländische Verfahren zur Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs verloren (vgl. BGH, NJW 1984, 2763/2764; WM 1967, 739; KTS 1978; 230/231).
- LG München I, 26.02.2014 - 37 O 28331/12
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Anerkennung eines durch den …
Ein ausländischer Schiedsspruch im Sinne des § 1061 Abs. 1 S. 1 ZPO hat diejenigen formellen Erfordernisse zu erfüllen, die nach dem Recht des Sitzstaates an ihn gestellt werden (…Müko/Münch, a.a.O., § 1061 Rn. 9;… Schwab/Walter, a.a.O., Kap. 30 Rn. 13; a.A. OLG Düsseldorf, 19.1.2005, I-26 Sch 5/03 und OLG Rostock, 22.11.2001, 1 Sch 3/00, die die formellen Voraussetzungen nach §§ 1054, 1055 ZPO prüfen).