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   OLG Rostock, 22.11.2001 - 1 Sch 3/2000, 1 Sch 3/00   

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https://dejure.org/2001,33574
OLG Rostock, 22.11.2001 - 1 Sch 3/2000, 1 Sch 3/00 (https://dejure.org/2001,33574)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22.11.2001 - 1 Sch 3/2000, 1 Sch 3/00 (https://dejure.org/2001,33574)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22. November 2001 - 1 Sch 3/2000, 1 Sch 3/00 (https://dejure.org/2001,33574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 1061 Abs. 1 ZPO, § 1064 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 1064 Abs. 3 ZPO; Art. II Abs. 1 UNÜ, Art. II Abs. 2 UNÜ, Art. IV Abs. 1 UNÜ, Art. IV Abs. 2 UNÜ, Art. VII Abs. 1UNÜ
    Aufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, ausländisch; - Anerkennung; - formelle Antragserfordernisse Aufhebungsgründe Versagungsgründe: - Unwirksamkeit Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung; - ordre public ...

  • newyorkconvention.org PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.1969 - VII ZR 32/67

    Vollstreckbarerklärung eines jugoslawisehen Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG Rostock, 22.11.2001 - 1 Sch 3/00
    Denn auch nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 52, 184/1.90, KTS 1978, 227/231) war eine Ausnahme von der Präklusion dann geboten, wenn ein Schiedsgericht seine Zuständigkeit willkürlich, d. h. ohne dafür in den Vereinbarungen der Parteien überhaupt irgendeine Grundlage zu haben, angenommen hat.
  • BGH, 10.05.1984 - III ZR 206/82

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG Rostock, 22.11.2001 - 1 Sch 3/00
    Zu dem die Rechtswirksamkeit des ausländischen Schiedsspruchs bestimmenden ausländischen Recht gehört nach dieser Rechtsprechung auch das Verfahrensrecht; Einwendungen, die im Ausland mit einem fristgebundenen Rechtsbehelf geltend zu machen gewesen wären, aber nicht wurden, sind für das inländische Verfahren zur Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs verloren (vgl. BGH, NJW 1984, 2763/2764; WM 1967, 739; KTS 1978; 230/231).
  • LG München I, 26.02.2014 - 37 O 28331/12

    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Anerkennung eines durch den

    Ein ausländischer Schiedsspruch im Sinne des § 1061 Abs. 1 S. 1 ZPO hat diejenigen formellen Erfordernisse zu erfüllen, die nach dem Recht des Sitzstaates an ihn gestellt werden (Müko/Münch, a.a.O., § 1061 Rn. 9; Schwab/Walter, a.a.O., Kap. 30 Rn. 13; a.A. OLG Düsseldorf, 19.1.2005, I-26 Sch 5/03 und OLG Rostock, 22.11.2001, 1 Sch 3/00, die die formellen Voraussetzungen nach §§ 1054, 1055 ZPO prüfen).
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