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   OVG Hamburg, 12.04.2007 - 1 So 26/07   

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https://dejure.org/2007,8054
OVG Hamburg, 12.04.2007 - 1 So 26/07 (https://dejure.org/2007,8054)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12.04.2007 - 1 So 26/07 (https://dejure.org/2007,8054)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12. April 2007 - 1 So 26/07 (https://dejure.org/2007,8054)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Drittstaatsangehörigen auf Befristung der Wirkungen einer Ausweisung auf einen Zeitpunkt vor der erstmaligen Ausreise; Notwendigkeit des Verlassens des Landes nach einer Ausweisung; Erlangung eines rechtmäßigen Aufenthaltes bei rechtlichen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3; AufenthG § 11 Abs. 1 S. 4; AufenthG § 25 Abs. 5; GG Art. 6 Abs. 1
    D (A), Wirkungen der Ausweisung, Befristung, Fristbeginn, Ausreise, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, Kleinkinder

  • Judicialis

    AufenthG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 11

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 712
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 13 S 778/02

    Beginn der für den Wegfall der Sperrwirkung der Ausweisung gesetzten Frist, wenn

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.04.2007 - 1 So 26/07
    Dieser Wille hat auch im Wortlaut des § 11 Abs. 1 Satz 4 AufenthG eindeutig seinen Niederschlag gefunden(vgl. auch VGH Mannheim, Urt. v. 15.11.2004, InfAuslR 2005, 52; Hailbronner, AufenthG, Komm., Stand Dezember 2006, § 11 Rdnr. 30).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.04.2007 - 1 So 26/07
    Die Rechtslage lässt sich angesichts der eindeutigen gesetzlichen Regelung und der durch die Rechtsprechung bestehenden Auslegungshilfen ohne Schwierigkeiten beantworten (vgl. zum Maßstab: BVerfG, Beschl. v. 13.3.1990, BVerfGE 81, 347, 359; Beschl v. 14.6.2006, NVwZ 2006, 1156).
  • BVerwG, 13.12.2005 - 1 C 36.04

    Rechtmäßiger Aufenthalt; Ausweisung; Duldung; Flüchtling; Genfer

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.04.2007 - 1 So 26/07
    Auch die Entscheidung des BVerwG vom 13. Dezember 2005 (BVerwGE 125, 1) steht dem so verstandenen Verständnis der Vorschrift nicht entgegen.
  • OVG Bremen, 30.10.2001 - 1 A 218/01

    Ermessensentscheidung über die Befristung der Wirkungen einer Ausweisung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.04.2007 - 1 So 26/07
    Auch in den Fällen, in denen gegenwärtig weder eine Abschiebung noch eine freiwillige Ausreise des Ausländers in Betracht kommt, besteht für eine - in der Rechtsprechung vereinzelt für notwendig gehaltene (vgl. ohne nähere Begründung: OVG Bremen, Urteil vom 30.10.2001, InfAuslR 2002, 119 ) - einschränkende Auslegung des § 11 Abs. 1 Satz 4 AufenthG dahingehend, dass die Befristungswirkungen ohne Anknüpfung an eine vorherige Ausreise einzutreten hätten, keine Veranlassung.
  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99

    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.04.2007 - 1 So 26/07
    Die Klägerin hat zu Recht darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des BVerwG freizügigkeitsberechtigte Angehörige eines EG-Mitgliedstaats (Unionsbürger) unter Geltung des AufenthG/EWG beanspruchen konnten, dass ihnen ohne weiteres - ohne vorherige Ausreise (d.h. entgegen der gesetzlichen Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 4 AufenthG (= § 8 Abs. 2 Satz 4 AuslG ) - der rechtmäßige Aufenthalt durch Befristung der Ausweisungswirkungen ermöglicht werden muss, wenn die Ausländerbehörde die Ausweisung noch nicht vollzogen hat und keine Gründe mehr vorliegen, die eine Einschränkung des dem Ausländerrecht zustehenden Freizügigkeitsrechts rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.12.1999, BVerwGE 110, 140 = InfAuslR 2000, 176 ).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.04.2007 - 1 So 26/07
    Die Rechtslage lässt sich angesichts der eindeutigen gesetzlichen Regelung und der durch die Rechtsprechung bestehenden Auslegungshilfen ohne Schwierigkeiten beantworten (vgl. zum Maßstab: BVerfG, Beschl. v. 13.3.1990, BVerfGE 81, 347, 359; Beschl v. 14.6.2006, NVwZ 2006, 1156).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2013 - 2 LB 365/12

    Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen auf Befristung der Ausweisung auf

    Diese Vorgabe gilt auch dann, wenn der ausgewiesene Ausländer weder freiwillig ausreisen noch abgeschoben werden kann (OVG Hamburg, Beschl. v. 12.4.2007 - 1 So 26/07 -, NVwZ-RR 2007, 712, juris; Hailbronner, AuslR: Stand: Febr. 2013, § 11 AufenthG Rnr. 48; Hofmann/Hofmann, Ausländerrecht, 2008, § 11 Rnr. 27; etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des VGH BW v. 5.12.2012 - 11 S 739/12 -, juris, da jenem Verfahren - anders als vorliegend - die mit der Ausweisung verfolgten ordnungsrechtlichen Ziele bereits erreicht waren).
  • VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08

    Ausweisung: Beachtung bestehender familiärer Bindungen

    Die Ermessensbindungen der Beklagten gehen jedoch nicht soweit, dass der Kläger im Wege der Ermessensreduzierung auf Null einen Anspruch gegen die Beklagte auf Befristung seiner Ausweisung mit sofortiger Wirkung und ohne die Verpflichtung zur vorherigen Ausreise hat ( vgl. zu einer solchen Möglichkeit in einem Ausnahmefall BVerwG, Urteil vom 04.09.2007, NVwZ 2008, 333 m.w.N.; vgl. auch VAH Nr. 11.1.3.4 ), ohne die nach § 11 Abs. 1 Satz 4 AufenthG (zumindest für Drittstaatsangehörige wie den Kläger) die Frist für den Wegfall der Sperrwirkung der Ausweisung grundsätzlich nicht zu laufen beginnt ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.11.2004, a.a.O., m.w.N.; Hamb. OVG, Beschluss vom 12.04.2007, NVwZ-RR 2007, 712; VG Karlsruhe, Urteil vom 14.11.2006 - 5 K 2075/05 - a. A. VG Oldenburg, Urteil vom 22.04.2009, NVwZ-RR 2009, 739 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 2 M 14/09

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis

    Sie kann sich insoweit nicht auf eine andere Entscheidung des OVG Hamburg (Beschl. v. 12.04.2007 - 1 So 26/07 -, NVwZ-RR 2007, 712) berufen; denn in jener Entscheidung war die betroffene Ausländerin nach ihrer Ausweisung und vor der Befristungsentscheidung der Ausländerbehörde zu keinem Zeitpunkt aus dem Bundesgebiet ausgereist.
  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 19 ZB 09.73

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen trotz der Sperrwirkung der

    Angesichts dessen gehen die die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15. November 2004 (InfAuslR 2005, 52) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. April 2007 (NVwZ-RR 2007, 712) davon aus, dass der Beginn der Frist - außer bei Unionsbürgern, bei denen das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 7. Dezember 1999 (BVerwGE 110, 140, Abschnitt 4 der Entscheidungsgründe) eine Ausnahmemöglichkeit für geboten erachtet hat - stets an den Zeitpunkt der Ausreise anzuknüpfen ist.
  • VG München, 09.01.2014 - M 12 K 13.3915

    Ugandischer Staatsangehöriger; Befristung der Sperrwirkung der Ausweisung;

    Dies gilt auch dann, wenn der ausgewiesene Ausländer weder freiwillig ausreisen noch abgeschoben werden kann (VGH BW v. 15.11.2004, InfAuslR 2005, 25; OVG Hamburg v. 12.4.2007, NVwZ-RR 2007, 712; Hailbronner, a.a.O., Rn.48).
  • VG Ansbach, 13.11.2012 - AN 6 K 12.01076

    Befristung der Wirkungen einer Ausweisung aus generalpräventiven Gründen

    Ungeachtet der Antwort auf die damit höchstrichterlich bisher gerade noch nicht entschiedene Frage überhaupt möglicher Befristung auf einen Zeitpunkt vor einer Ausreise bleibt festzustellen, dass beim Kläger weder Belange nach Art. 6 GG in Rede stehen noch ein Ausschluss gemeinschaftsrechtlicher Freizügigkeit (vgl. zum Problem auch OVG Hamburg, B. v. 12.4.2007 - 1 So 26/07 ).
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