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   OVG Hamburg, 25.04.2007 - 1 So 41/07   

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https://dejure.org/2007,17500
OVG Hamburg, 25.04.2007 - 1 So 41/07 (https://dejure.org/2007,17500)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 25.04.2007 - 1 So 41/07 (https://dejure.org/2007,17500)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 25. April 2007 - 1 So 41/07 (https://dejure.org/2007,17500)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Streitwerts im Konkurrentenverfahren um beamtenrechtliche Beförderungsstellen im vorläufigen Rechtsschutz; Verpflichtungsantrag auf Beförderung im Konkurrentenstreitverfahren

  • Judicialis

    GKG § 52 Abs. 5 Satz 2; ; GKG § 53 Abs. 3; ; VwGO § 123; ; GG Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Hamburg, 28.02.2007 - 1 Bs 380/06

    Große Bewerberzahlen für eine Vielzahl von Stellenausschreibungen

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.04.2007 - 1 So 41/07
    Der Senat bemisst in ständiger Rechtsprechung den Streitwert in Konkurrentenverfahren um beamtenrechtliche Beförderungsstellen im vorläufigen Rechtsschutz gemäß den §§ 52 Abs. 5 Satz 2, 53 Abs. 3 GKG auf die Hälfte des 6, 5-fachen Betrages des Endgrundgehalts zuzüglich ruhegehaltsfähiger Zulagen für die erstrebte Stelle (vgl. etwa Beschl. v. 12.4.2007 - 1 So 32/07; Beschl. v. 28.2.2007 - 1 Bs 380/06; Beschl. v. 29.4.2002 - 1 So 24/02 zu § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG a.F.).
  • OVG Hamburg, 16.06.2014 - 3 Bs 57/14

    Anlassbeurteilung eines hamburgischen Richters; Beurteilungszeitraum;

    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (z.B. Beschl. v. 25.4.2007, 1 So 41/07, juris, m.w.N.) und steht auch in Übereinstimmung mit der zu der ab 1. August 2013 geltenden Fassung des § 52 Abs. 5 GKG (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz v. 23.7.2013, BGBl. I S. 2586) ergangenen Rechtsprechung des für Beamtenrecht zuständigen 1. Senats des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 10.6.2014, 1 So 45/14, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OVG Hamburg, 02.06.2014 - 3 Bs 36/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Konkurrentenstreit um die Besetzung einer

    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (z.B. Beschl. v. 25.4.2007, 1 So 41/07, juris, m.w.N.).
  • VG Hamburg, 26.03.2008 - 8 E 7/08

    Gleiche Beurteilungszeiträume bei Anlassbeurteilungen

    Die Festsetzung des Streitwertes für den Antrag zu 1) folgt aus den §§ 52 Abs. 5 Satz 2, 53 Abs. 3 Nr. 1 GKG und bemisst sich nach der Hälfte des 13 fachen Betrags des Endgrundgehalts der Besoldungsgruppe A13 in Höhe von 3.920,58 EUR (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 25.04.2007 - 1 So 41/07, juris).
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