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   OLG Celle, 05.08.2019 - 1 Ss (OWi) 11/19   

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https://dejure.org/2019,24227
OLG Celle, 05.08.2019 - 1 Ss (OWi) 11/19 (https://dejure.org/2019,24227)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.08.2019 - 1 Ss (OWi) 11/19 (https://dejure.org/2019,24227)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. August 2019 - 1 Ss (OWi) 11/19 (https://dejure.org/2019,24227)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Keine Geltung einer Geschwindigkeitsbeschränkung bei einem durch Dauerlichtzeichen rote gekreuzte Schrägbalken angeordneten Fahrstreifenbenutzungsverbot

  • beck-blog (Kurzanmerkung und Volltext)

    Ein zweimonatiges Fahrverbot wegen einer groben Pflichtenverletzung, das kein Regelfahrverbot darstellt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung einer Geschwindigkeitsbeschränkung bei einem durch Dauerlichtzeichen "rote gekreuzte Schrägbalken" angeordneten Fahrstreifenbenutzungsverbot

  • rechtsportal.de

    VwVfG § 43
    Fahrstreifenverbot schließt gleichzeitige Geschwindigkeitsüberschreitung aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Fahrstreifenbenutzungsverbot: Welche Geschwindigkeit ist einzuhalten?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geltung einer Geschwindigkeitsbeschränkung bei einem Fahrstreifenbenutzungsverbot ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltung einer Geschwindigkeitsbeschränkung bei einem durch Dauerlichtzeichen "rote gekreuzte Schrägbalken" angeordneten Fahrstreifenbenutzungsverbot

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzanmerkung und Volltext)

    Ein zweimonatiges Fahrverbot wegen einer groben Pflichtenverletzung, das kein Regelfahrverbot darstellt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1365
  • NZV 2020, 155
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Braunschweig, 27.05.2014 - 1 Ss OWi 26/14

    Geltung der für die linke Fahrspur angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung für

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2019 - 1 Ss OWi 11/19
    Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft sei das Amtsgericht in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Braunschweig (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 Ss (OWi) 26/14 -, juris) abgewichen.

    bb) Für eine anderweitige Interpretation der Vorschrift - wie sie offenbar auch das Oberlandesgericht Braunschweig in der vom Amtsgericht rekurrierten Entscheidung vom 27. Mai 2014 (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 Ss (OWi) 26/14 -, juris) zugrunde legt, ist bei sachgerechter Auslegung der genannten Vorschrift hingegen kein Raum.

    Zur einer Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof nach §§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 121 Abs. 2 GVG bestand vorliegend kein Anlass, als der Senat mit der hier vertretenen Rechtsauffassung von dem in Bußgeldsachen ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 27. Mai 2014 (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 Ss (OWi) 26/14 -, juris) abweicht.

  • BGH, 06.05.1981 - 4 StR 530/79

    Fahrbahn - Verkehrsteilnehmer - Richtungsfahrbahn - Autobahnausfahrt - Benutzung

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2019 - 1 Ss OWi 11/19
    Für diesen Fall sei bereits höchstrichterlich geklärt, dass die Standspur als Teil der Richtungsfahrbahn den für die übrigen Fahrspuren angeordneten Verkehrsregeln unterliege (vgl. BGH, Beschluss vom 06. Mai 1981 - 4 StR 530/79 -, BGHSt 30, 85-93, Rn. 21).

    cc) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Amtsgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 1981 (vgl. BGH NJW 1981, 1968).

  • BGH, 14.12.1999 - 5 AR (VS) 2/99

    Vorlagepflicht bei Abweichung; Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2019 - 1 Ss OWi 11/19
    Dagegen ist noch kein Vorlegungsgrund gegeben, wenn ein Oberlandesgericht nur in der Begründung seiner Rechtsansicht, nicht aber im Ergebnis von einer Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abweichen will (vgl. BGH, Beschluss vom 14.12.1999 - 5 AR (VS) 2/99, NStZ 2000, 222; BGH NJW 1977, 1014; Franke in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 121, Rn. 59; KK-StPO/Feilcke, 8. Aufl. 2019, GVG § 121 Rn. 32; MüKoStPO/Kotz/Oglakcioglu, 1. Aufl. 2018, GVG § 121 Rn. 35).
  • OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11

    "Besonderer Tatumstand" bei Unterschreitung des Mindestabstands zu dem

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2019 - 1 Ss OWi 11/19
    Zwar handelt es sich bei einem Verkehrszeichen um einen Verwaltungsakt in der Form einer Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG, der gemäß § 43 VwVfG gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam wird, in dem er - wie hier - mithilfe einer Anzeige über eine Streckenbeeinflussungsanlage bekannt gegeben wird (OLG Celle, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 311 SsRs 114/11 -, Rn. 15, juris).
  • BGH, 23.02.1977 - IV ARZ (Vz) 2/77

    Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses - Abweichung von einer Entscheidung des

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2019 - 1 Ss OWi 11/19
    Dagegen ist noch kein Vorlegungsgrund gegeben, wenn ein Oberlandesgericht nur in der Begründung seiner Rechtsansicht, nicht aber im Ergebnis von einer Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abweichen will (vgl. BGH, Beschluss vom 14.12.1999 - 5 AR (VS) 2/99, NStZ 2000, 222; BGH NJW 1977, 1014; Franke in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 121, Rn. 59; KK-StPO/Feilcke, 8. Aufl. 2019, GVG § 121 Rn. 32; MüKoStPO/Kotz/Oglakcioglu, 1. Aufl. 2018, GVG § 121 Rn. 35).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.1993 - 5 Ss OWi 148/93
    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2019 - 1 Ss OWi 11/19
    Angesichts des eindeutig erklärten gesetzlichen Votums lassen sich daher die bisherigen Erwägungen, nach denen der Seitenstreifen als Teil der Richtungsfahrbahn gilt und auch an den für die Übrigen Fahrspuren unterliegenden Verkehrsregeln teilnimmt, nicht weiter aufrechterhalten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Mai 1993, NZV 1993, 359; BHHJ/Heß, 25. Aufl. 2018, StVO § 5 Rn. 59a).
  • KG, 12.03.2019 - 3 Ws (B) 53/19

    Feststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2019 - 1 Ss OWi 11/19
    Grundsätzlich liegt die Bemessung der Rechtsfolgen im Ermessen des Tatgerichts und die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht beschränkt sich lediglich darauf, ob dieses von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12. März 2019 - 3 Ws (B) 53/19 -, juris).
  • BayObLG, 29.11.1977 - 1 ObOWi 582/77
    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2019 - 1 Ss OWi 11/19
    Sie dürfen weder irreführend noch undeutlich sein (BayObLGSt 1977, 192, beck-online m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2019 - 1 Ss OWi 11/19
    Denn das Amtsgericht ist zutreffend von einem standardisierten Messverfahren ausgegangen, so dass es rechtsfehlerfrei die für das Urteil vorgesehenen Vereinfachungen wie Feststellungen zum angewandten Messverfahren, Angabe des berücksichtigten Toleranzwertes, Eichung und Beachtung der Bedienungsvorschriften in Anspruch genommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1997 - 4 StR 24/97 -, BGHSt 43, 277-284, Rn. 26; OLG Koblenz, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 1 OWi 6 SsBs 91/18 -, Rn. 2, juris).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2019 - 1 Ss OWi 11/19
    Denn maßgebend für die Auslegung von Gesetzen - und ebenso von Rechtsverordnungen - ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 -, BVerfGE 133, 168-241, Rn. 66).
  • OLG Koblenz, 31.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 91/18

    Geschwindigkeitsmessung - Verwendung eines standardisierten Messverfahrens

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