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   OLG Braunschweig, 04.12.2020 - 1 Ss (OWi) 173/20   

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https://dejure.org/2020,40161
OLG Braunschweig, 04.12.2020 - 1 Ss (OWi) 173/20 (https://dejure.org/2020,40161)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04.12.2020 - 1 Ss (OWi) 173/20 (https://dejure.org/2020,40161)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04. Dezember 2020 - 1 Ss (OWi) 173/20 (https://dejure.org/2020,40161)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Zitiergebot, StVO-Novelle 2020

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 Nr. 3 Hs. 1 StVG; § 24 StVG; § 25 StVG; § 26a Abs. 1 Nr. 3 StVG; Art. 80 Abs. 1 S. 3 GG; § 80a Abs. 3 S. 1 OWiG; § 473 Abs. 1 S. 1 StPO
    Fortbestand der Geltung der alten Straßenverkehrsordnung aus 2013 für heutige Bußgeldverfahren; Unbeachtlichkeit einer möglichen Unwirksamkeit der neuen Straßenverkehrsordnung aus 2020 für aktuelle Verstöße

  • verkehrslexikon.de

    Zur Fortgeltung der Bußgeldkatalogverordnung nach Inkrafttreten der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20. April 2020

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Ahndung nach StVO-Stand vor der letzten Novelle ist schon noch möglich!

  • IWW

    § 6 Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 1 StVG, § 24 StVG, § 25 StVG, § 26a Abs. 1 Nr. 3 StVG, Art. 80 Abs. 1 S. 3 GG
    StVG, GG

  • bussgeldsiegen.de

    Fortgeltung Bußgeldkatalogverordnung nach Inkrafttreten der 54. Verordnung vom 20.04.2020

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Fortgeltung der Bußgeldkatalogverordnung nach Inkrafttreten der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20. April 2020

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.12.2020 - 1 Ss OWi 173/20
    Darüber hinaus ist die BKatV aber auch nur eine Zumessungsrichtlinie mit Rechtssatzqualität (BGH, Beschluss vom 28. November 1991 - 4 StR 366/91, Rn. 25, m.w.N.), nicht jedoch Rechtsgrundlage der Sanktionierung des Betroffenen.

    Die durch § 26a Abs. 1 Nrn. 2 und 3, Abs. 2 StVG eröffnete und vom Verordnungsgesetzgeber mit Einführung der Bußgeldkatalog-Verordnung wahrgenommene Möglichkeit, Regeltatbestände vorzugeben, für die ohne Hinzutreten weiterer Umstände regelmäßig der Höhe nach bestimmte Geldbußen festgesetzt werden sollen, sowie solche Fälle zu normieren, in denen sich die Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers regelmäßig als besonders grob oder beharrlich im Sinne von § 25 StVG darstellt, dient allein der Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung und der Einschränkung des für das Tatgericht erforderlichen Begründungsaufwandes (BGH, Beschluss vom 28. November 1991 - 4 StR 366/91, Rn. 25 ff.).

    Alleinige Rechtsgrundlage für die Verhängung von Fahrverboten und Geldbußen sind auch unter dem Regime der BKatV §§ 24, 24a, 25 StVG i.V.m. § 49 StVO, 17 OWiG (BGH, Beschluss vom 28. November 1991 - 4 StR 366/91, Rn. 13, juris; BayObLG, a.a.O., Rn. 11; vgl. auch Ipsen, NVwZ 2020, 1326 ff., 1329).

  • OLG Oldenburg, 08.10.2020 - 2 Ss OWi 230/20

    StVO 2013 nicht nichtig, keine Verletzung des Zitiergebotes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.12.2020 - 1 Ss OWi 173/20
    Denn der den Buchstaben nachfolgende Text bildet mit dem vorhergehenden ersten Satzteil (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 1 StVG mit dem jeweils nachfolgenden zweiten Satzteil der verschiedenen Buchstaben) eine untrennbare Einheit (OLG Oldenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 2 Ss (OWi) 230/20), Rn. 11, juris).
  • BayObLG, 11.11.2020 - 201 ObOWi 1043/20

    Fortgeltung der Bußgeldkatalog-Verordnung auch nach Erlass der StVO-Novelle vom

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.12.2020 - 1 Ss OWi 173/20
    Denn selbst wenn anzunehmen wäre, dass sich die am 28. April 2020 in Kraft getretenen Neufassung der BKatV als nichtig erweist, führt dies nicht dazu, dass die BKatV in ihrer bisherigen Form keine Grundlage mehr für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten darstellt (Anschluss: BayObLG, Beschluss vom 11. November 2020 - 201 ObOWi 1043/20, Rn. 8, juris).
  • BGH, 28.09.2011 - 5 StR 245/11

    Öffentlichkeit des Verfahrens (Verfahrensrüge; Darlegungsanforderungen; Vertrauen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.12.2020 - 1 Ss OWi 173/20
    Darüber hinaus fehlt Vortrag dazu, ob die Vorsitzende einen etwaigen Verstoß gegen § 169 GVG bemerkt habe oder hätte bemerken müssen; dies ist ebenfalls darzulegen (BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 5 StR 245/11, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.12.2020 - 1 Ss OWi 173/20
    Für Änderungsgesetze ist anerkannt, dass bei deren Verfassungswidrigkeit die ursprüngliche Gesetzesfassung in Kraft bleibt und deshalb unverändert angewendet werden kann, sofern sie ihrerseits verfassungskonform ist und sich aus dem Änderungsgesetz nicht ergibt, dass der Gesetzgeber die alte Regelung auf jeden Fall abschaffen wollte (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96, BVerfGE 102, 197-224, Orientierungssatz 3 und Rn. 85, juris; BayObLG, a.a.O., Rn. 8; Hömig in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, 60. EL Juli 2020 Rn. 39, BVerfGG § 95 Rn. 39).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.12.2020 - 1 Ss OWi 173/20
    In der Literatur wird deshalb unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (sog. Legehennen-Entscheidung, BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90, juris) verstärkt vertreten, die StVO-Novelle 2020 sei wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG insoweit nichtig, als die BKatV um neue Regelfahrverbote ergänzt wurde (Ipsen: Fahrverbot - verfassungswidrig? NVwZ 2020, 1326 ff.; Wienbracke: Gesamt- oder Teilnichtigkeit einer Rechtsverordnung bei nur partiellem Verstoß gegen das Zitiergebot? NJW 2020, 3351 ff.; Grube in: jurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 4 BKatV Rn. 12.4.).
  • OLG Hamm, 10.08.2021 - 5 RBs 187/21

    Relevanz der Handlungspraxis der Bußgeldbehörden bei Bemessung der Bußgeldhöhe;

    Die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, die am 27.04.2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 814) verkündet und am 28.04.2020 in Kraft vertreten ist, verstößt nach allgemeiner Auffassung gegen das Zitiergebot aus Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG, da versäumt wurde, im dritten Spiegelstrich der Präambel die Regelung des § 26a Abs. 1 Ziff. 3 StVG als Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung von Fahrverboten zu nennen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 04.03.2021, 2 Ss Owi 63/21 - juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.12.2020, 1 Ss (Owi) 173/20, juris, OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.11.2020, 1 Owi 2 SsRs 124/20, Sandherr, DRiZ 2020, 386 ff.; Will, NZV 2020, 601 ff.; Fromm, DAR 2020, 527 ff.; Krumm DAR 2020, 476 ff.; Ipsen NVwZ 2020, 1326 ff.; Grube in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 4 BKatV Stand: 12.01.2021, Rn. 12.4, offengelassen BayObLG ZfSch 2020, 712).

    Umstritten ist, ob dieser Zitierfehler nur die Unwirksamkeit der Änderungen bezüglich der Fahrverbote (so OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.12.2020, 1 Ss (Owi) 173/20, juris; Sandherr, DRiZ 2020, 386 ff.; Will, NZV 2020, 601 ff.; Ipsen NVwZ 2020, 1326 ff.; Grube in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 4 BKatV Stand: 12.01.2021, Rn. 12.4; Wienbracke NJW 2020, 3351) oder auch bezüglich der Regelgeldbußen zur Folge hat (Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages WD 3-3000-174/20; wohl auch Erlass des Innenministeriums NRW vom 03.07.2020, Az: 432-57.04.14).

  • OLG Oldenburg, 04.03.2021 - 2 Ss OWi 63/21

    Bewertung von Geschwindigkeitsüberschreitungen nach der bis zum 7. April 2020

    Selbst wenn die StVO-Novelle 2020 insgesamt nichtig wäre - dazu unter III. - würde die StVO aus dem Jahre 2013 weiter gelten (vergleiche Bayerisches Oberstes Landesgericht, ZfSch 2020, 712; OLG Braunschweig, Beschluss vom 4. Dezember 2020, 1 Ss (OWi) 173/20, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 5. November 2020, 1 OWi 2 SsRs 124/20, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2021, III-1RBs 226/20, bei Burhoff online), so dass auch keine Sanktionslücke besteht, die einem Schuldspruch entgegenstehen könnte.
  • AG Stuttgart, 18.01.2021 - 18 OWi 65 Js 122813/20

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verbotswidriges Befahren einer

    Soweit ersichtlich hat lediglich das OLG Braunschweig (Beschluss vom 04.12.2020 - 1 Ss (OWi) 173/20, Rn. 14 - juris) als obiter dictum erwähnt, dass es der Auffassung zuneige, die (wie hier) lediglich von einer Teilnichtigkeit ausgeht.
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2021 - 3 Rb 33 Ss 75/21

    Rechtslage zu Messungen durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho ausreichend

    Soweit der Betroffene rügt, das Amtsgericht habe nichtiges Recht angewandt, ist dem - entsprechend den Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft- nicht zu folgen (vgl. OLG Oldenburg, DAR 2020, 700; KG Berlin, BeckRS 2020, 31911; BeckRS 2020, 42345; OLG Braunschweig, B. v. 4.12.2020- 1 Ss (OWi) 173/20 -, juris; OLG Zweibrücken, ZfSch 2021, 53).
  • OLG Braunschweig, 11.12.2020 - 1 Ss OWi 165/20

    Kein Beruhen des Urteils auf mangelhafter Liste der angewendeten Vorschriften

    Ergänzend merkt der Senat an: Der Senat hat mit Beschluss vom 4. Dezember 2020 (1 Ss (OWi) 173/20, juris) entschieden, dass die Straßenverkehrsordnung in der Fassung vom 6. März 2013 wirksam ist.
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