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   OLG Braunschweig, 19.11.2021 - 1 Ss (OWi) 202/21   

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https://dejure.org/2021,49781
OLG Braunschweig, 19.11.2021 - 1 Ss (OWi) 202/21 (https://dejure.org/2021,49781)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19.11.2021 - 1 Ss (OWi) 202/21 (https://dejure.org/2021,49781)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19. November 2021 - 1 Ss (OWi) 202/21 (https://dejure.org/2021,49781)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Ausbleiben nach Beginn der Hauptverhandlung, Verwerfungsurteil, Entfernen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 74 Abs. 2 OWiG; § 260 Abs. 1 StPO; § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG; § 73 Abs. 1 Nr. 24 IfSchG
    Verwerfung des Einspruchs bei vorzeitigem Verlassen der Hauptverhandlung; Verlassen der Hauptverhandlung vor Urteilsverkündung

  • IWW
  • bussgeldsiegen.de

    Verwerfungsurteil bei vorzeitiger Entfernung aus Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74 Abs. 2 ; StPO § 260 Abs. 1
    Ausbleiben nach Beginn der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    OWiG § 74 Abs. 2 ; StPO § 260 Abs. 1
    Verwerfung des Einspruchs bei vorzeitigem Verlassen der Hauptverhandlung; Verlassen der Hauptverhandlung vor Urteilsverkündung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Wenn der Betroffene nach seinem Schlusswort abhaut - Verwerfungsurteil

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 05.02.2003 - 1 Ss 287/02

    Rechtsmittel bei erfolgloser Richterablehnung - Anforderung an Verfahrensrügen -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.11.2021 - 1 Ss OWi 202/21
    Das vorzeitige Entfernen (also das Ausbleiben nach Beginn) steht dem Ausbleiben bereits zu Beginn der Hauptverhandlung gleich (KG Berlin, Beschluss vom 28. April 1999, 2 Ss 55/99 - 3 Ws (B) 218/99, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 5. Februar 2003, 1 Ss 287/02, juris, Rn. 26 ff.; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG, 5. Aufl., § 74 Rn. 30; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 18. Aufl., § 74 Rn. 28).
  • KG, 28.04.1999 - 3 Ws (B) 218/99
    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.11.2021 - 1 Ss OWi 202/21
    Das vorzeitige Entfernen (also das Ausbleiben nach Beginn) steht dem Ausbleiben bereits zu Beginn der Hauptverhandlung gleich (KG Berlin, Beschluss vom 28. April 1999, 2 Ss 55/99 - 3 Ws (B) 218/99, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 5. Februar 2003, 1 Ss 287/02, juris, Rn. 26 ff.; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG, 5. Aufl., § 74 Rn. 30; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 18. Aufl., § 74 Rn. 28).
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