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   OLG Braunschweig, 27.05.2014 - 1 Ss (OWi) 26/14   

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https://dejure.org/2014,12174
OLG Braunschweig, 27.05.2014 - 1 Ss (OWi) 26/14 (https://dejure.org/2014,12174)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27.05.2014 - 1 Ss (OWi) 26/14 (https://dejure.org/2014,12174)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 1 Ss (OWi) 26/14 (https://dejure.org/2014,12174)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf einem durch das Dauerlichtzeichen "rote gekreuzte Schrägbalken" gesperrten Fahrstreifen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der für die linke Fahrspur angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung für die weiteren Fahrspuren

  • kanzlei-heskamp.de
  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsbeschränkung - Sperrung eines Fahrstreifens durch "rote gekreuzte Schrägbalken"

  • RA Kotz

    Ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung bei einem Fahrstreifenbenutzungsverbot möglich?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Geltung der für die linke Fahrspur angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung für die weiteren Fahrspuren, die mit einem Fahrstreifenbenutzungsverbot beschildert sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bei Bußgeldern über 250 Euro muss der OWi-Richter mehr schreiben...

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fahrzeugbezogene Höchstgeschwindigkeit überschritten?

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Geschwindigkeitsregelung nur für einzelne Fahrstreifen?!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung auf einem gesperrten Fahrstreifen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Reichweite einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für eine bußgeldbewehrte Geschwindigkeitsüberschreitung auf einem durch das Dauerlichtzeichen "rote gekreuzte Schrägbalken" gesperrten Fahrstreifen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen eines Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren - Wann sind sie notwendig?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschwindigkeitsbeschränkung für linke Fahrspur gilt nicht für gesperrte mittlere Fahrspur - Keine Ordnungswidrigkeit wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 258
  • NZV 2015, 47
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Braunschweig, 11.07.2013 - 1 Ss OWi 92/13

    Erfordernis einer Reisegewerbekarte bei mobilen Verkaufsständen;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.05.2014 - 1 Ss OWi 26/14
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass wegen § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 OWiG Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen eines Betroffenen erforderlich sind, wenn - wie hier - Geldbußen von mehr als 250,- EUR verhängt werden (ständige Rechtsprechung des Senats: OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.05.2009, Ss (OWi) 46/09; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2012, Ss (OWi) 20/12; OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.03.2013, Ss (OWi) 30/13); OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.06.2013, Ss (OWi) 98/13; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.07.2013, 1 Ss (OWi) 92/13, juris, Rn. 15; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.12.2013, 1 Ss (OWi) 153/13; OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.04.2014, 1 Ss (OWi) 37/14; OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2008, 311 SsBs 43/08, juris, Rn. 8; OLG Köln, Beschluss vom 18.08.2005, 81 Ss (OWi) 31/05, juris, Rn. 15).

    Selbst wenn ein Betroffener keine Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen macht, entbindet das das Gericht nicht von der Amtspflicht, die notwendigen Feststellungen - beispielsweise durch Vernehmung des Arbeitgebers - zu treffen, wenn sie gemäß § 17 Abs. 3 S. 2 OWiG von Bedeutung sein können (OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.02.2012, Ss (OWi) 34/12; OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.03.2013, Ss (OWi) 30/13; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.06.2013, Ss (OWi) 98/13, OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.07.2013, 1 Ss (OWi) 92/13, juris, Rn. 16; Mitsch in Karlsruher Kommentar, OWiG, 3. Aufl., § 17, Rn. 86).

  • BGH, 06.05.1981 - 4 StR 530/79

    Fahrbahn - Verkehrsteilnehmer - Richtungsfahrbahn - Autobahnausfahrt - Benutzung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.05.2014 - 1 Ss OWi 26/14
    Die Annahme einer Geschwindigkeitsbeschränkung für den mittleren Fahrstreifen ergibt sich insbesondere auch nicht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 1981 (4 StR 530/79, juris).
  • OLG Köln, 18.08.2005 - 81 Ss OWi 31/05

    Anforderungen an die Darstellung des Ergebnisses einer Begutachtung im Urteil

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.05.2014 - 1 Ss OWi 26/14
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass wegen § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 OWiG Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen eines Betroffenen erforderlich sind, wenn - wie hier - Geldbußen von mehr als 250,- EUR verhängt werden (ständige Rechtsprechung des Senats: OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.05.2009, Ss (OWi) 46/09; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2012, Ss (OWi) 20/12; OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.03.2013, Ss (OWi) 30/13); OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.06.2013, Ss (OWi) 98/13; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.07.2013, 1 Ss (OWi) 92/13, juris, Rn. 15; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.12.2013, 1 Ss (OWi) 153/13; OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.04.2014, 1 Ss (OWi) 37/14; OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2008, 311 SsBs 43/08, juris, Rn. 8; OLG Köln, Beschluss vom 18.08.2005, 81 Ss (OWi) 31/05, juris, Rn. 15).
  • OLG Celle, 16.07.2008 - 311 SsBs 43/08

    Annahme einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 17 Abs. 3 S. 2

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.05.2014 - 1 Ss OWi 26/14
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass wegen § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 OWiG Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen eines Betroffenen erforderlich sind, wenn - wie hier - Geldbußen von mehr als 250,- EUR verhängt werden (ständige Rechtsprechung des Senats: OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.05.2009, Ss (OWi) 46/09; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2012, Ss (OWi) 20/12; OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.03.2013, Ss (OWi) 30/13); OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.06.2013, Ss (OWi) 98/13; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.07.2013, 1 Ss (OWi) 92/13, juris, Rn. 15; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.12.2013, 1 Ss (OWi) 153/13; OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.04.2014, 1 Ss (OWi) 37/14; OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2008, 311 SsBs 43/08, juris, Rn. 8; OLG Köln, Beschluss vom 18.08.2005, 81 Ss (OWi) 31/05, juris, Rn. 15).
  • OLG Celle, 05.08.2019 - 1 Ss OWi 11/19

    Fahrstreifenverbot schließt gleichzeitige Geschwindigkeitsüberschreitung aus

    Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft sei das Amtsgericht in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Braunschweig (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 Ss (OWi) 26/14 -, juris) abgewichen.

    bb) Für eine anderweitige Interpretation der Vorschrift - wie sie offenbar auch das Oberlandesgericht Braunschweig in der vom Amtsgericht rekurrierten Entscheidung vom 27. Mai 2014 (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 Ss (OWi) 26/14 -, juris) zugrunde legt, ist bei sachgerechter Auslegung der genannten Vorschrift hingegen kein Raum.

    Zur einer Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof nach §§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 121 Abs. 2 GVG bestand vorliegend kein Anlass, als der Senat mit der hier vertretenen Rechtsauffassung von dem in Bußgeldsachen ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 27. Mai 2014 (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 Ss (OWi) 26/14 -, juris) abweicht.

  • OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss OWi 163/15

    Entbehrlichkeit der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Bereich von

    Auch wenn ein Betroffener - wie vorliegend - keine Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen macht, entbindet dies das Gericht zwar grundsätzlich nicht von der Amtspflicht, die notwendigen Feststellungen - beispielsweise durch Vernehmung des Arbeitgebers - zu treffen, wenn sie gemäß § 17 Abs. 3 S. 2 OWiG von Bedeutung sein können ( vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 Ss (OWi) 26/14, juris, Rn. 12 m.z.w.N. ).
  • AG Helmstedt, 14.06.2016 - 15 OWi 902 Js 6629/16

    Missachtung des Dauerlichtzeichens "rote gekreuzte Schrägbalken"

    Der Geschwindigkeitsverstoß als solcher kann dem Betroffenen nicht zum Vorwurf gemacht werden, da diese Geschwindigkeitsbeschränkung nur für die mittlere und rechte Fahrspur galt (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 Ss (OWi) 26/14 -, Rn. 7, juris).
  • AG Bückeburg, 21.03.2019 - 74 OWi 234/18

    Geschwindigkeitsüberschreitung und Missachtung roter gekreuzter Schrägbalken

    Hierbei verkennt das Gericht nicht, dass das OLG Braunschweig durch Beschluss vom 27.05.2014 (1 Ss OWi 26/14) unter Berufung auf das Analogieverbot sowie die Verwaltungsvorschrift zu § 41 StVO dahin erkannte, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die lediglich für die linke Fahrspur angeordnet ist, die zulässige Geschwindigkeit nicht auf den benachbarten Fahrspuren, für die ein Fahrstreifenbenutzungsverbot im Sinne des § 37 Abs. 3 Satz StVO gilt, regele.
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