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   OLG Braunschweig, 12.05.2014 - 1 Ss (OWi) 34/14   

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https://dejure.org/2014,12738
OLG Braunschweig, 12.05.2014 - 1 Ss (OWi) 34/14 (https://dejure.org/2014,12738)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12.05.2014 - 1 Ss (OWi) 34/14 (https://dejure.org/2014,12738)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12. Mai 2014 - 1 Ss (OWi) 34/14 (https://dejure.org/2014,12738)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Anforderungen an die Verfahrensrüge bei der Versagung von Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgeräts

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stützung einer Verfahrensrüge auf die fehlende Gewährung von Einsicht in die Bedienungsanleitung des Geschwindigkeitsmessgeräts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stützung der Verfahrensrüge auf die fehlende Gewährung von Einsicht in die Bedienungsanleitung des Geschwindigkeitsmessgeräts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    (Akten)Einsicht im Bußgeldverfahren - die Hürden in der Rechtsbeschwerde sind (zu) hoch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die versagte Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgeräts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfahrensrüge im Zusammenhang mit Einsicht in Bedienungsanleitung erfordert bestimmten Vortrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 322
  • NZV 2014, 6
  • NZV 2015, 46
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 10.06.2013 - 311 SsRs 98/13

    Umfang der Begründung der Verfahrensrüge bei nicht gewährter Akteneinsicht in die

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.05.2014 - 1 Ss OWi 34/14
    Sofern eine konkrete Benennung dieser Tatsachen mangels Zugriffs auf die Bedienungsanleitung nicht möglich ist, muss sich der Rechtsbeschwerdebegründung jedenfalls entnehmen lassen, welche Anstrengungen der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge (= Rechtsbeschwerdebegründungsfrist) unternommen hat, um sich Einsicht in die Bedienungsanleitung zu verschaffen (Anschluss: OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2013, 311 SsRs 9/13, juris = ZfSch 2013, 412; OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2013, 311 SsRs 98/13, juris = ZfSch 2013, 652).

    Sofern eine konkrete Benennung dieser Tatsachen mangels Zugriffs auf die Bedienungsanleitung nicht möglich ist, muss sich der Rechtsbeschwerdebegründung jedenfalls entnehmen lassen, welche Anstrengungen der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge (= Rechtsbeschwerdebegründungsfrist) unternommen hat, um sich Einsicht in die Bedienungsanleitung zu verschaffen (OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2013, 311 SsRs 9/13, juris = ZfSch 2013, 412; OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2013, 311 SsRs 98/13, juris = ZfSch 2013, 652).

  • OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13

    Darlegung der Verfahrensrüge bzgl. Versagung der Einsichtnahme in die

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.05.2014 - 1 Ss OWi 34/14
    Sofern eine konkrete Benennung dieser Tatsachen mangels Zugriffs auf die Bedienungsanleitung nicht möglich ist, muss sich der Rechtsbeschwerdebegründung jedenfalls entnehmen lassen, welche Anstrengungen der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge (= Rechtsbeschwerdebegründungsfrist) unternommen hat, um sich Einsicht in die Bedienungsanleitung zu verschaffen (Anschluss: OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2013, 311 SsRs 9/13, juris = ZfSch 2013, 412; OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2013, 311 SsRs 98/13, juris = ZfSch 2013, 652).

    Sofern eine konkrete Benennung dieser Tatsachen mangels Zugriffs auf die Bedienungsanleitung nicht möglich ist, muss sich der Rechtsbeschwerdebegründung jedenfalls entnehmen lassen, welche Anstrengungen der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge (= Rechtsbeschwerdebegründungsfrist) unternommen hat, um sich Einsicht in die Bedienungsanleitung zu verschaffen (OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2013, 311 SsRs 9/13, juris = ZfSch 2013, 412; OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2013, 311 SsRs 98/13, juris = ZfSch 2013, 652).

  • OLG Celle, 16.06.2016 - 1 Ss OWi 96/16

    Einräumen der Möglichkeit des Zugriffs eines Betroffenen auf die Rohmessdaten;

    Zwar sind die insoweit geltenden Grundsätze bei begehrter Einsichtnahme in eine Bedienungsanleitung eines Messgerätes (vgl. dazu OLG Gelle, DAR 2013, 283 ; OLG Braunschweig ZfS 2014, 473; OLG Hamm, VRR 2013 (79); KG DAR 2013, 211 ) auch auf die Einsichtnahme in Rohmessdaten übertragbar (vgl. OLG Celle, Beschluss des hiesigen 2. Senats für Bußgeldsachen vom 21. März 2016, 2 Ss (OWi) 77/16).
  • OLG Celle, 21.03.2016 - 2 Ss OWi 77/16

    Herausgabe und Entschlüsselung von Rohmessdaten im standardisierten Messverfahren

    Beruft sich der Antragsteller darauf, dass ihm aufgrund verwehrter Einsichtnahme in bestimmte Unterlagen dieses gerade nicht möglich ist, muss er sich, damit die Ausnahme von der an sich nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestehenden Vortragsfrist gerechtfertigt und belegt wird, jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Unterlagen bemühen und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. dazu OLG Celle, DAR 213, 283; OLG Braunschweig, ZfSch 2014, 473; OLG Hamm, VRR 2013, 79).

    Diese für die Versagung von Akteneinsicht in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätze (vgl. dazu BGH NStZ 2010, 530; BGHSt 49, 317; BGH StraFO 2006, 459) sind auf eine beantragte Einsichtnahme in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes zu übertragen (vgl. dazu OLG Celle, DAR 213, 283; OLG Braunschweig, ZfSch 2014, 473; OLG Hamm, VRR 2013, 79; insoweit auch KG DAR 2013, 211) und können auch für die hier begehrte Einsichtnahme in die unverschlüsselten Rohdaten der Messung herangezogen werden (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 17.11.2015, 2 Ss (Owi) 360/15).

  • KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer

    Es wäre ein substantiierter Vortrag erforderlich gewesen, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen für die Verteidigung daraus folgten (vgl. BGH NStZ 2010, 530 ; StV 2000, 248 ; OLG Braunschweig ZfSch 2014, 473; OLG Celle ZfSch 2013, 412; OLG Hamm NZV 2016, 291 ; Senat DAR 2013, 211 ).
  • KG, 05.11.2020 - 3 Ws (B) 263/20

    Einsicht in sog. "TUFF"- Dateien bei Geschwindigkeitsmessungen

    Es ist ein substantiierter Vortrag erforderlich, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen die Verteidigung daraus gezogen hätte (vgl.BGH NStZ 2010, 530; StV 2000, 248; Senat VRS 132 Nr. 7; DAR 2013, 211; OLG Braunschweig ZfSch 2014, 473; OLG Celle ZfSch 2013, 412; OLG Hamm NZV 2016, 291).
  • OLG Hamm, 07.06.2021 - 3 RBs 110/21

    Verfahrensrüge wegen abgelehnter Akteneinsicht Nicht ordnungsgemäße Erhebung der

    Falls eine solche konkrete Bezeichnung des wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich ist, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Senat darlegen (vgl. BGH a.a.O. m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 03. September 2012 - III-3 RBs 235/12 -, Rn. 12, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 1 Ss (OWi) 34/14 -, Rn. 3, juris; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 311 SsRs 98/13 -, juris).
  • OLG Hamm, 06.03.2018 - 3 RBs 38/18

    Begründung, Verfahrensrüge, Akteneinsicht

    Falls eine solche konkrete Bezeichnung des wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich ist, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die AkteneinSicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Senat darlegen (vgl. BGH a.a.O. m.w.N.; Senat, Beschluss vom 3. September 2012 - III-3 RBs 235/12 BeckRS 2012,.22839*, OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2014 1 ss (OWi) 34/14 -, BeckRS 2014, 11792; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 311 SsRs 98/13 -, NStZ 2014, 526).
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