Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04   

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OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04 (https://dejure.org/2004,5176)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.09.2004 - 1 Ss 102/04 (https://dejure.org/2004,5176)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. September 2004 - 1 Ss 102/04 (https://dejure.org/2004,5176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • blutalkohol PDF, S. 286

    Keine Verkürzung der Sperrfrist nach § 69a Abs. 7 StGB aufgrund Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die "actio libera in causa" im Straßenverkehr

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abstellort des Fahrzeugs als ausreichende Grundlage für den Tatnachweis einer Trunkenheit im Straßenverkehr; Besonderes Gewicht des Auffindungsortes im Rahmen der Beweiswürdigung; Ausschluss der Schuldunfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 3,75 Promille; ...

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Zu betrunken, um die Fahrerlaubnis los zu werden

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Ist es erlaubt im Auto zu schlafen?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Betrunkener schläft im Auto: Führerschein weg - oder nicht?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 261; StGB § 20; StrEG § 2 Abs. 1 § 5 Abs. 2
    Schuldnachweis des Führens eines Kraftfahrzeugs im Zustand alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit; Schuldunfähigkeit bei hoher BAK; Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen bei Freispruch

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 316 & § 323a StGB: Schuldunfähigkeit oder Schuldfähigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3356
  • NZV 2004, 592
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 365/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags im Zustand aufgehobener Hemmungsfähigkeit aufgrund

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04
    Dies ist jedoch vorliegend nicht der Fall, da zugunsten des Angeklagten bei einer möglichen Tatzeit am 18.10.2003 gegen 9.00 von einer BAK von 1, 75 Promille auszugehen und der Tatbestand des § 323 a StGB mangels Vorliegens eines Rauschzustandes nicht erfüllt wäre, da der Täter in diesem Falle als voll schuldfähig anzusehen ist (BGHSt 32, 48 ff.; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Rausch 1; OLG Köln DAR 2001, 230 ff.; dass VRS 68, 38 ff.; BayObLG BA 16, 313 ff.; a.A. Tröndle/Fischer, a.a.O., § 323 a Rn.11 m.w.N.; Schönke-Schröder-Cramer/Sternberg-Lieben,26. Aufl. 2001, § 323 a, Rn. 8 ff.).

    Auch eine Verurteilung des Angeklagten aufgrund eines Stufenverhältnisses oder aber auf wahldeutiger Grundlage ist aus Rechtsgründen nicht möglich (BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rausch 1; Tröndle/Fischer, a.a.O.), weshalb der Angeklagte nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" freigesprochen werden muss.

  • KG, 12.07.1999 - 3 Ws 325/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04
    Ab dem Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung am 18.02.2004 ist das Verhalten des Angeklagten aber nicht mehr als ursächlich für die Entziehung der Fahrerlaubnis anzusehen, da die Strafkammer die sich aufgrund ihrer Beweiswürdigung aufzeigende Rechtslage hätte erkennen können und müssen (vgl. KG Beschluss vom 12.07.1999, 3 Ws 325/99; Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 7).
  • BVerwG, 20.12.1977 - 1 C 17.75

    Ausländische Jägerprüfungen - Erteilung des Jagdscheines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04
    Nach den mit der Beurteilung der Strafverfolgungsbehörde zum Zeitpunkt der Beschlagnahme des Führerscheins (vgl. OLG Düsseldorf StV 1989, 29 f.; OLG Frankfurt MDR 1978, 514; Meyer-Goßner, StrEG, 47. Aufl. 2004, § 5 Rn. 10) übereinstimmenden Feststellungen der Strafkammer hat der Angeklagte zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt in der Nacht vom 17/18.10.2003, spätestens am 18.10.2003 kurz vor 9.00 Uhr am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen, wobei er eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1, 75 Promille aufwies (Meyer-Goßner, a.a.O., Rn.12).
  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04
    Dies ist jedoch vorliegend nicht der Fall, da zugunsten des Angeklagten bei einer möglichen Tatzeit am 18.10.2003 gegen 9.00 von einer BAK von 1, 75 Promille auszugehen und der Tatbestand des § 323 a StGB mangels Vorliegens eines Rauschzustandes nicht erfüllt wäre, da der Täter in diesem Falle als voll schuldfähig anzusehen ist (BGHSt 32, 48 ff.; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Rausch 1; OLG Köln DAR 2001, 230 ff.; dass VRS 68, 38 ff.; BayObLG BA 16, 313 ff.; a.A. Tröndle/Fischer, a.a.O., § 323 a Rn.11 m.w.N.; Schönke-Schröder-Cramer/Sternberg-Lieben,26. Aufl. 2001, § 323 a, Rn. 8 ff.).
  • BGH, 27.10.1988 - 4 StR 239/88

    Begriff des Führens eines Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04
    Allerdings teilt der Senat nicht die Ansicht der Revision, dass die vom Tatrichter im Rahmen der Beweiswürdigung angeführten Indizien eine Verurteilung des Angeklagten wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (zur Notwendigkeit eines in Bewegung setzen des Fahrzeugs für den Begriff des Führens vgl. BGH NZV 1989, 32 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, StGB, § 316 Rn.2; a.A. noch BGH NJW 1955, 1040; 64, 1911 f.; OLG Schleswig VerkMitt 1974 Nr. 72) nicht zu tragen vermögen.
  • OLG Köln, 23.01.2001 - Ss 494/00

    Ermittlung des Blutalkoholgehalts bei Trunkenheitsdelikten, Rückrechnung,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04
    Dies ist jedoch vorliegend nicht der Fall, da zugunsten des Angeklagten bei einer möglichen Tatzeit am 18.10.2003 gegen 9.00 von einer BAK von 1, 75 Promille auszugehen und der Tatbestand des § 323 a StGB mangels Vorliegens eines Rauschzustandes nicht erfüllt wäre, da der Täter in diesem Falle als voll schuldfähig anzusehen ist (BGHSt 32, 48 ff.; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Rausch 1; OLG Köln DAR 2001, 230 ff.; dass VRS 68, 38 ff.; BayObLG BA 16, 313 ff.; a.A. Tröndle/Fischer, a.a.O., § 323 a Rn.11 m.w.N.; Schönke-Schröder-Cramer/Sternberg-Lieben,26. Aufl. 2001, § 323 a, Rn. 8 ff.).
  • BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02

    Indizwert einer Stunden nach der Tat festgestellten BAK

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04
    Bei einer derartig hohen Blutalkoholkonzentration kann Schuldunfähigkeit nicht sicher ausgeschlossen werden, wenn - wie hier - nähere Feststellungen zum Tatgeschehen und zu psychodiagnostischen Kriterien - der Angeklagte ist nicht vorbestraft und wegen Alkohol im Straßenverkehr in den letzten zehn Jahren nicht auffällig geworden - vollständig fehlen (Tröndle/Fischer, 52. Aufl., § 20 Rn. 20 ff.; vgl. auch hierzu auch jüngst BGH NStZ-RR 2003, 71 f.: keine Schuldunfähigkeit angenommen bei errechneter Blutalkoholkonzentration von 3, 87 Promille, hoher Alkoholgewöhnung und fehlenden Ausfallerscheinungen des Täters).
  • OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ss 59/04

    Strafverfahren: Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04
    Ob die Strafkammer bei ihren Überlegungen indes einzelnen Indizien eine zu hohe Bedeutung beigemessen (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.07.2004, 3 Ss 59/04) oder aber weitere in Betracht kommende nahe liegende Möglichkeiten übersehen hat, kann der Senat offen lassen, denn das Urteil kann aus anderem Grund keinen Bestand haben.
  • BGH, 28.04.1955 - 3 StR 13/55

    Teilnahme am Straßenverkehr - Öffentliche Straße - Bedienen des Triebwerks -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04
    Allerdings teilt der Senat nicht die Ansicht der Revision, dass die vom Tatrichter im Rahmen der Beweiswürdigung angeführten Indizien eine Verurteilung des Angeklagten wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (zur Notwendigkeit eines in Bewegung setzen des Fahrzeugs für den Begriff des Führens vgl. BGH NZV 1989, 32 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, StGB, § 316 Rn.2; a.A. noch BGH NJW 1955, 1040; 64, 1911 f.; OLG Schleswig VerkMitt 1974 Nr. 72) nicht zu tragen vermögen.
  • BGH, 29.07.1964 - 4 StR 236/64

    Herbeiführung einer Gemeingefahr durch alkoholbedingtes Unterlassen von Maßnahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04
    Allerdings teilt der Senat nicht die Ansicht der Revision, dass die vom Tatrichter im Rahmen der Beweiswürdigung angeführten Indizien eine Verurteilung des Angeklagten wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (zur Notwendigkeit eines in Bewegung setzen des Fahrzeugs für den Begriff des Führens vgl. BGH NZV 1989, 32 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, StGB, § 316 Rn.2; a.A. noch BGH NJW 1955, 1040; 64, 1911 f.; OLG Schleswig VerkMitt 1974 Nr. 72) nicht zu tragen vermögen.
  • OLG Düsseldorf, 26.05.1988 - 5 Ss 154/88
  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

  • BayObLG, 06.04.1993 - 1St RR 59/93

    Maschinell angetriebene Landfahrzeuge, die an Bahngleise gebunden sind, sind

  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 396/79

    Entschädigung für die vorläufige Festnahme und die Untersuchungshaft - Verjährung

  • OLG Köln, 22.08.1984 - 3 Ss 363/84

    Vollrausch; Verurteilung wegen Vollrausches ; Schuldfähigket

  • OLG Düsseldorf, 28.07.1988 - 1 Ws 353/88
  • OLG Hamm, 13.07.1979 - 6 Ws 134/79
  • AG Bad Homburg, 29.11.1988 - 5 Gs 71/89
  • OLG Braunschweig, 04.07.2014 - 1 Ss 36/14

    Anforderungen an eine Verurteilung wegen Vollrauschs; Annahme des Vorliegens der

    Ein solcher Rausch verlangt nach der Rechtsprechung den sicheren Nachweis, dass sich der Täter in einen Zustand versetzt, der ihn so beeinträchtigt, dass zumindest der Bereich verminderter Schuldfähigkeit erreicht ist (BGH, Urteil vom 22.03.1979, 4 StR 47/79, juris, Rn. 6 f.; OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2001, Ss 494/00, juris, Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.09.2004, 1 Ss 102/04, juris, Rn. 8; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 28.07.2006, 1 Ss 158/06, juris, Rn. 12 f.; Sternberg-Lieben/Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 323 a Rn. 7 m. w. N.; offen gelassen: BGH, Beschluss vom 18.08.1983 = BGHSt 32, 48, 54).
  • KG, 04.05.2017 - 121 Ss 42/17

    Revision im Strafverfahren wegen einer Rauschtat: Prüfung einer wirksamen

    Erforderlich ist insoweit, dass sich der Täter in einen Intoxikationszustand versetzt hat, der ihn so beeinträchtigt, dass jedenfalls der Bereich erheblich verminderter Schuldfähigkeit nach § 21 StGB sicher nachgewiesen - ein Fall nicht auszuschließender Schuldfähigkeit also nicht gegeben - ist (vgl. BGH EzSt StGB § 323a Nr. 1; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 2016 - 3 RVs 30/16 - juris Rdn. 12; OLG Köln DAR 2001, 230 - juris; OLG Karlsruhe NZV 2004, 592 - juris Rdn. 8; OLG Braunschweig NStZ-RR 2014, 287 - juris Rdn. 7; eingehend OLG Jena OLGSt StGB § 323a Nr. 5 - juris Rdn. 12 ff.; Sternberg-Lieben/Hecker in Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., § 323a Rdn. 7 m.w.N.; offen gelassen in BGHSt 32, 48, 54).
  • BGH, 09.10.2018 - 4 StR 652/17

    Vorlage zum BGH bei abweichender Entscheidung eines Oberlandesgerichtes

    Es sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung aber durch das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 21. September 2004 (1 Ss 102/04, NJW 2004, 3356) gehindert.
  • OLG Karlsruhe, 05.09.2005 - 1 Ss 92/05

    Begriff des Führens eines Kraftfahrzeuges

    Zwar belegt sich dieser nicht aus der Aussagen von Zeugen, welche die Ankunft des Angeklagten mit seinem Fahrzeug an der Tankstelle beobachtet haben, jedoch kann auch dem Abstellort und der konkreten Auffindesituation im Rahmen der Beweiswürdigung besonderes Gewicht beikommen und eine ausreichende Grundlage für die Annahme eines Trunkenheitsdeliktes darstellen (vgl. Senat NJW 2004, 3356 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.07.2004 - 1 Ss 102/04   

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https://dejure.org/2004,9138
OLG Zweibrücken, 12.07.2004 - 1 Ss 102/04 (https://dejure.org/2004,9138)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.07.2004 - 1 Ss 102/04 (https://dejure.org/2004,9138)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 1 Ss 102/04 (https://dejure.org/2004,9138)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verfolgungsverjährung - Anrede "Frau" bei einem männlichen Betroffenen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81

    Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.07.2004 - 1 Ss 102/04
    Der ersuchte Polizeibeamte hat die Versendung an den Betroffenen durch den Vollzugsvermerk vom 6. August 2003 aktenkundig gemacht, so dass die Tatsache und das Datum der Unterbrechungshandlung unmittelbar dokumentiert sind und sich nicht lediglich im Freibeweisverfahren oder aus der Erinnerung des Ermittlungsorgans rekonstruieren lassen (vgl. BGHSt 30, 215, 219 f; BayObLG VRS 78, 463 f).
  • OLG Zweibrücken, 26.08.2002 - 1 Ss 132/02

    Verjährung von Ordnungswidrigkeiten: Verjährungsunterbrechung durch eine

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.07.2004 - 1 Ss 102/04
    Zwar ist zu fordern, dass die Bekanntgabe im Sinne von § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG für den Adressaten inhaltlich unmissverständlich erkennen lassen muss, dass die Ermittlungen gegen ihn als Tatverdächtigen geführt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 2002 - 1 Ss 132/02).
  • OLG Hamm, 03.04.1973 - 5 Ss OWi 133/73

    Bußgeldbescheid; Fälschliche Adressierung; Natürliche Person; Gleichnamige

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.07.2004 - 1 Ss 102/04
    Dies gilt insbesondere für die Identität des Betroffenen: Erforderlich ist, dass der Tatvorwurf in persönlicher Hinsicht von anderen möglichen Tatbeteiligten zweifelsfrei abgegrenzt wird (OLG Hamm NJW 1973, 1624; Göhler OWiG 13. Aufl. § 66 Rn 4).
  • BayObLG, 12.01.1990 - 1 ObOWi 174/89
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.07.2004 - 1 Ss 102/04
    Der ersuchte Polizeibeamte hat die Versendung an den Betroffenen durch den Vollzugsvermerk vom 6. August 2003 aktenkundig gemacht, so dass die Tatsache und das Datum der Unterbrechungshandlung unmittelbar dokumentiert sind und sich nicht lediglich im Freibeweisverfahren oder aus der Erinnerung des Ermittlungsorgans rekonstruieren lassen (vgl. BGHSt 30, 215, 219 f; BayObLG VRS 78, 463 f).
  • OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04

    Fahrverbot

    Vielmehr genügen auch Ermittlungen durch Polizeibeamte (OLG Zweibrücken DAR 2004, 603; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdnr. 6).

    Der Tag des Eingangs der Akte bei dem Polizeirevier ist aus der Akte ersichtlich, und der Polizeibeamte hat die Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch seinen Aktenvermerk vom selben Tag aktenkundig gemacht, so dass sich die Tatsache und das Datum der Unterbrechungshandlung (10. März 2004) unmittelbar aus der Akte ergeben (vgl. BGHSt 30, 215 [219 f.]; BayObLG VRS 78, 463; OLG Zweibrücken DAR 2004, 603).

  • OLG Hamm, 18.08.2017 - 1 RBs 47/17

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed

    Ergänzend wird auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 12.07.2004 - 1 Ss 102/04 -, juris) verwiesen.
  • OLG Saarbrücken, 14.09.2015 - Ss RS 17/15

    Zulassung der Rechtsbeschwerde betreffend die Unterbrechung der Verjährung im

    Der Betroffene muss also im Zeitpunkt der Vornahme der Unterbrechungshandlung der Person nach bekannt sein, was erst dann der Fall ist, wenn seine Personalien ermittelt sind, wobei sich die Unterbrechungshandlung allerdings nicht gegen den Betroffenen unter seinem richtigen Namen zu richten braucht (vgl. BGHSt 42, 283, 290; Senatsbeschluss vom 11. Januar 2013 - Ss (B) 134/2012 (100/12 OWi) - Göhler/Gürtler, a. a. O., § 33 Rn. 55), so dass eine unvollständige oder fehlerhafte Schreibweise des Namens des Betroffenen oder sonstiger Angaben im Anhörungsbogen unschädlich ist, sofern sich dessen Identität aus den weiteren Umständen zweifelsfrei ergibt (vgl. BayObLG NStZ-RR 2003, 272 f.; OLG Zweibrücken VRS 107, 207; OLG Hamm DAR 2007, 96 f.; Göhler/Gürtler, a. a. O., § 33 Rn. 10; KK-Graf, a. a. O., § 33 Rn. 23).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.03.2004 - 1 Ss 102/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14301
OLG Hamm, 18.03.2004 - 1 Ss 102/04 (https://dejure.org/2004,14301)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.03.2004 - 1 Ss 102/04 (https://dejure.org/2004,14301)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. März 2004 - 1 Ss 102/04 (https://dejure.org/2004,14301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Berufungsbeschränkung; Wirksamkeit; Schuldspruch; Strafzumessung; Verknüpfung

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen Berufungsurteil im Hinblick auf Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung; Wirksamkeit der Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch eines Urteils; Auswirkungen einer starken Verknüpfung zwischen Schuldspruch und Strafzumessung für die ...

  • Judicialis

    StPO § 318; ; StGB § 20; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de

    StPO § 318; StGB § 20; StGB § 21
    Berufungsbeschränkung; Wirksamkeit; Schuldspruch; Strafzumessung; Verknüpfung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 14.02.1984 - 3 Ss 586/83

    Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Berufungsbeschränkung;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2004 - 1 Ss 102/04
    Grundsätzlich ist zwar die Entscheidung, ob der Täter schuldunfähig (§ 20 StGB) ist, von der Entscheidung, ob verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) vorliegt, trennbar; während die Schuldfähigkeit zur Schuldfrage gehört, ist die verminderte Schuldfähigkeit zur Straffrage zu rechnen (vgl. BGHSt 7, 283; OLG Köln, NStZ 1984, 379; Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rdnr. 15).

    Die Grenze zwischen Schuldunfähigkeit und verminderter Schuldfähigkeit kann im Einzelfall jedoch undeutlich und zweifelhaft sein mit der Folge, dass die rechtliche Beurteilung nicht beschränkt werden kann (vgl. OLG Köln, NStZ 1984, 379).

    So kann die Berufung nicht wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden, wenn das Amtsgericht die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft hat, obwohl der Sachverhalt Anlass dazu bot (OLG Köln, BA 2000, 371; BayObLG, VRS 89, 128; NZV 2001, 353; OLG Frankfurt, NJW 1968, 1638; OLG Köln, NStZ 1984, 379; OLG Celle, Nds. RPfleger 1981, 254; OLG Koblenz, VRS 70, 14; Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rdnr. 17) oder wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zur Verneinung der Schuld des Angeklagten führen könnte bzw. würde (BGHSt 7, 283, 286; BGH NJW 1996, 2663; BGHSt 46, 257; OLG Köln, BA 2000, 371; NStZ 1984, 379).

  • BGH, 10.01.2001 - 2 StR 500/00

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht nach unrichtiger Erklärung oder Auskunft des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2004 - 1 Ss 102/04
    Die Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung ergibt sich vorliegend daraus, dass der von der Rechtsmittelerklärung des Angeklagten an sich nicht mit umfasste Schuldspruch und die Strafzumessung vorliegend so miteinander verknüpft sind, das eine getrennte Überprüfung der Strafzumessung nicht möglich wäre, ohne den nicht angefochtenen Schuldspruch zu berühren (vgl. BGHSt 33, 59; 46, 257; BGH NJW 1996, 2663; Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rdnr. 17).

    So kann die Berufung nicht wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden, wenn das Amtsgericht die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft hat, obwohl der Sachverhalt Anlass dazu bot (OLG Köln, BA 2000, 371; BayObLG, VRS 89, 128; NZV 2001, 353; OLG Frankfurt, NJW 1968, 1638; OLG Köln, NStZ 1984, 379; OLG Celle, Nds. RPfleger 1981, 254; OLG Koblenz, VRS 70, 14; Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rdnr. 17) oder wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zur Verneinung der Schuld des Angeklagten führen könnte bzw. würde (BGHSt 7, 283, 286; BGH NJW 1996, 2663; BGHSt 46, 257; OLG Köln, BA 2000, 371; NStZ 1984, 379).

  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2004 - 1 Ss 102/04
    Grundsätzlich ist zwar die Entscheidung, ob der Täter schuldunfähig (§ 20 StGB) ist, von der Entscheidung, ob verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) vorliegt, trennbar; während die Schuldfähigkeit zur Schuldfrage gehört, ist die verminderte Schuldfähigkeit zur Straffrage zu rechnen (vgl. BGHSt 7, 283; OLG Köln, NStZ 1984, 379; Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rdnr. 15).

    So kann die Berufung nicht wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden, wenn das Amtsgericht die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft hat, obwohl der Sachverhalt Anlass dazu bot (OLG Köln, BA 2000, 371; BayObLG, VRS 89, 128; NZV 2001, 353; OLG Frankfurt, NJW 1968, 1638; OLG Köln, NStZ 1984, 379; OLG Celle, Nds. RPfleger 1981, 254; OLG Koblenz, VRS 70, 14; Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rdnr. 17) oder wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zur Verneinung der Schuld des Angeklagten führen könnte bzw. würde (BGHSt 7, 283, 286; BGH NJW 1996, 2663; BGHSt 46, 257; OLG Köln, BA 2000, 371; NStZ 1984, 379).

  • OLG Hamm, 13.02.1973 - 3 Ss 1476/72
    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2004 - 1 Ss 102/04
    Das Revisionsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob das Berufungsgericht über alle Bestandteile des erstinstanzlichen Urteils entschieden hat, die von der Berufung erfasst wurden, insbesondere, ob die Berufungsbeschränkung, von der das Berufungsgericht ausgegangen ist, wirksam war (vgl. BGHSt 27, 70; OLG Hamm NJW 1973, 1141; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 352 Rdnr. 4).
  • BayObLG, 02.02.2001 - 5St RR 20/01

    Inhaltliche Beschränkung der Berufung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2004 - 1 Ss 102/04
    So kann die Berufung nicht wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden, wenn das Amtsgericht die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft hat, obwohl der Sachverhalt Anlass dazu bot (OLG Köln, BA 2000, 371; BayObLG, VRS 89, 128; NZV 2001, 353; OLG Frankfurt, NJW 1968, 1638; OLG Köln, NStZ 1984, 379; OLG Celle, Nds. RPfleger 1981, 254; OLG Koblenz, VRS 70, 14; Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rdnr. 17) oder wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zur Verneinung der Schuld des Angeklagten führen könnte bzw. würde (BGHSt 7, 283, 286; BGH NJW 1996, 2663; BGHSt 46, 257; OLG Köln, BA 2000, 371; NStZ 1984, 379).
  • BayObLG, 07.12.1994 - 1St RR 195/94
    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2004 - 1 Ss 102/04
    So kann die Berufung nicht wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden, wenn das Amtsgericht die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft hat, obwohl der Sachverhalt Anlass dazu bot (OLG Köln, BA 2000, 371; BayObLG, VRS 89, 128; NZV 2001, 353; OLG Frankfurt, NJW 1968, 1638; OLG Köln, NStZ 1984, 379; OLG Celle, Nds. RPfleger 1981, 254; OLG Koblenz, VRS 70, 14; Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rdnr. 17) oder wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zur Verneinung der Schuld des Angeklagten führen könnte bzw. würde (BGHSt 7, 283, 286; BGH NJW 1996, 2663; BGHSt 46, 257; OLG Köln, BA 2000, 371; NStZ 1984, 379).
  • OLG Frankfurt, 29.11.1967 - 2 Ss 824/67
    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2004 - 1 Ss 102/04
    So kann die Berufung nicht wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden, wenn das Amtsgericht die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft hat, obwohl der Sachverhalt Anlass dazu bot (OLG Köln, BA 2000, 371; BayObLG, VRS 89, 128; NZV 2001, 353; OLG Frankfurt, NJW 1968, 1638; OLG Köln, NStZ 1984, 379; OLG Celle, Nds. RPfleger 1981, 254; OLG Koblenz, VRS 70, 14; Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rdnr. 17) oder wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zur Verneinung der Schuld des Angeklagten führen könnte bzw. würde (BGHSt 7, 283, 286; BGH NJW 1996, 2663; BGHSt 46, 257; OLG Köln, BA 2000, 371; NStZ 1984, 379).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2004 - 1 Ss 102/04
    Die Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung ergibt sich vorliegend daraus, dass der von der Rechtsmittelerklärung des Angeklagten an sich nicht mit umfasste Schuldspruch und die Strafzumessung vorliegend so miteinander verknüpft sind, das eine getrennte Überprüfung der Strafzumessung nicht möglich wäre, ohne den nicht angefochtenen Schuldspruch zu berühren (vgl. BGHSt 33, 59; 46, 257; BGH NJW 1996, 2663; Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rdnr. 17).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2004 - 1 Ss 102/04
    Das Revisionsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob das Berufungsgericht über alle Bestandteile des erstinstanzlichen Urteils entschieden hat, die von der Berufung erfasst wurden, insbesondere, ob die Berufungsbeschränkung, von der das Berufungsgericht ausgegangen ist, wirksam war (vgl. BGHSt 27, 70; OLG Hamm NJW 1973, 1141; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 352 Rdnr. 4).
  • OLG Koblenz, 26.09.1985 - 1 Ss 312/85
    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2004 - 1 Ss 102/04
    So kann die Berufung nicht wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden, wenn das Amtsgericht die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft hat, obwohl der Sachverhalt Anlass dazu bot (OLG Köln, BA 2000, 371; BayObLG, VRS 89, 128; NZV 2001, 353; OLG Frankfurt, NJW 1968, 1638; OLG Köln, NStZ 1984, 379; OLG Celle, Nds. RPfleger 1981, 254; OLG Koblenz, VRS 70, 14; Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rdnr. 17) oder wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zur Verneinung der Schuld des Angeklagten führen könnte bzw. würde (BGHSt 7, 283, 286; BGH NJW 1996, 2663; BGHSt 46, 257; OLG Köln, BA 2000, 371; NStZ 1984, 379).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 09.06.2004 - 1 Ss 102/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,58863
OLG Jena, 09.06.2004 - 1 Ss 102/04 (https://dejure.org/2004,58863)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.06.2004 - 1 Ss 102/04 (https://dejure.org/2004,58863)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 1 Ss 102/04 (https://dejure.org/2004,58863)
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