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   OLG Brandenburg, 23.11.2009 - 1 Ss 104/09   

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https://dejure.org/2009,28318
OLG Brandenburg, 23.11.2009 - 1 Ss 104/09 (https://dejure.org/2009,28318)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.11.2009 - 1 Ss 104/09 (https://dejure.org/2009,28318)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. November 2009 - 1 Ss 104/09 (https://dejure.org/2009,28318)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Tagessatzes; Schätzung des Einkommens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 43 Abs. 2
    Höhe des Tagessatzes; Schätzung des Einkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 557/93

    Steuerbehörde - Vergnügungssteuer - Pauschalbesteuerung - Unerlaubte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2009 - 1 Ss 104/09
    Eine solche Vorgehensweise dürfte aber gerade wegen der Schätzungsmöglichkeit nach § 40 Abs. 3 StGB unverhältnismäßig sein (vgl. BGH NStZ 1995, 27; OLG Dresden StraFo 2007, 329).
  • BGH, 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60

    Zum Ausschluß eines Richters im Ehrengerichtsverfahren. Veruntreeung: Ausschluß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2009 - 1 Ss 104/09
    Das ist dann der Fall, wenn das Tatgericht von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist (vgl. BGHR § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafrahmenwahl 1) bzw. der dem Urteil zugrunde gelegte Strafrahmen nicht nachvollziehbar ist, oder wenn die für das Strafmaß materiell-rechtlich maßgeblichen Leitgesichtspunkte (§ 46 StGB) nicht richtig gesehen oder nicht zugrunde gelegt worden sind (vgl. BGHSt 15, S. 372, 375; BGHSt 27, S. 2, 3, BGHSt 29, S. 319, 320).
  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2009 - 1 Ss 104/09
    Das ist dann der Fall, wenn das Tatgericht von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist (vgl. BGHR § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafrahmenwahl 1) bzw. der dem Urteil zugrunde gelegte Strafrahmen nicht nachvollziehbar ist, oder wenn die für das Strafmaß materiell-rechtlich maßgeblichen Leitgesichtspunkte (§ 46 StGB) nicht richtig gesehen oder nicht zugrunde gelegt worden sind (vgl. BGHSt 15, S. 372, 375; BGHSt 27, S. 2, 3, BGHSt 29, S. 319, 320).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2009 - 1 Ss 104/09
    Das ist dann der Fall, wenn das Tatgericht von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist (vgl. BGHR § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafrahmenwahl 1) bzw. der dem Urteil zugrunde gelegte Strafrahmen nicht nachvollziehbar ist, oder wenn die für das Strafmaß materiell-rechtlich maßgeblichen Leitgesichtspunkte (§ 46 StGB) nicht richtig gesehen oder nicht zugrunde gelegt worden sind (vgl. BGHSt 15, S. 372, 375; BGHSt 27, S. 2, 3, BGHSt 29, S. 319, 320).
  • BVerfG, 15.11.2023 - 1 BvR 52/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Lehrers gegen eine Durchsuchung zur

    Durchsuchungen zur Ermittlung der für die Bestimmung der Tagessatzhöhe entscheidenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Beschuldigten sind daher grundsätzlich nur dann verhältnismäßig, wenn anhand der übrigen zur Verfügung stehenden Beweismittel keine Schätzung möglich ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 1 Ws 15/07 u.a. -, Rn. 8; Thüringer OLG, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 1 Ss 160/08 -, Rn. 15; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 23. November 2009 - 1 Ss 104/09 -, Rn. 15).
  • LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 36/20

    Durchsuchung, Verhältnismäßigkeit, Feststellung der wirtschaftlichen

    An eine Durchsuchung, die ausschließlich der Feststellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten im Rahmen der Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 S. 1 StGB) dient, sind angesichts des damit verbundenen Grundrechtseingriffs besonders strenge Anforderungen zu stellen, da das Gesetz in § 40 Abs. 3 StGB ausdrücklich die Möglichkeit einer Schätzung der Einkünfte des Täters vorsieht (vgl. OLG Dresden, StraFo 2007, 329 f.; Thüringer OLG, Beschluss v. 12.02.2009, 1 Ss 160/08, Rn. 15 f.; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 23.11.2009, 1 Ss 104/09, Rn. 15 f. - jeweils zitiert nach juris).
  • LG Bonn, 28.10.2020 - 50 Qs 857 Js 721/20

    Tagessatzhöhe, Durchsuchung, persönliche Verhältnisse, Verhältnismäßigkeit

    An eine Durchsuchung, die ausschließlich der Feststellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten im Rahmen der Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 S. 1 StGB) dient, sind angesichts des damit verbundenen Grundrechtseingriffs besonders strenge Anforderungen zu stellen, da das Gesetz in § 40 Abs. 3 StGB ausdrücklich die Möglichkeit einer Schätzung der Einkünfte des Täters vorsieht (vgl. OLG Dresden, StraFo 2007, 329 f.; Thüringer OLG, Beschluss v. 12.02.2009, 1 Ss 160/08, Rn. 15 f.; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 23.11.2009, 1 Ss 104/09, Rn. 15 f. ‒ jeweils zitiert nach juris).
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