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   OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09   

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https://dejure.org/2010,11199
OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09 (https://dejure.org/2010,11199)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.01.2010 - 1 Ss 105/09 (https://dejure.org/2010,11199)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Januar 2010 - 1 Ss 105/09 (https://dejure.org/2010,11199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 105 Abs 1 Nr 1 JGG, § 105 Abs 1 Nr 2 JGG, § 31 Abs 1 JGG
    Rechtsfehlerhafte und lückenhafte Begründung der Anwendung von allgemeinem Strafrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfehlerhafte und lückenhafte Begründung der Anwendung von allgemeinem Strafrecht zur Ahndung von Straftaten eines heranwachsenden Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfehlerhafte und lückenhafte Begründung der Anwendung von allgemeinem Strafrecht zur Ahndung von Straftaten eines heranwachsenden Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.03.1987 - 3 StR 52/87

    Jugendverfehlung - Jugendstrafrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09
    Erforderlich ist grundsätzlich aber, dass das Tatgericht eine umfassende Würdigung der äußeren Tatumstände sowie der Beweggründe des Täters vornimmt (vgl. BGH NStZ 1987, 366).

    Dieses Verhalten stellt zwar keine typische Jugendverfehlung dar, sie kann jedoch auch aufgrund ihrer Veranlassung und ihrer Beweggründe als Jugendverfehlung gekennzeichnet werden (vgl. BGH NStZ 1987, 366).

  • AG Saalfeld, 15.02.2005 - 635 Js 31395/04

    Keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei nur kurzer Fahrtstrecke

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09
    Gerade heranwachsende Kraftfahrer unterschätzen oft - infolge jugendlichen Leichtsinns und Unbekümmertheit, Drang zur Selbstbestätigung, fehlender Abschätzung der Risiken und mangelnden Verantwortungsbewusstseins - die Gefahren des Straßenverkehrs (vgl. AG Saalfeld, VRS 108, 366).
  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum);

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09
    Wenn allerdings dem Tatrichter nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten Zweifel verbleiben, muss er die Sanktionen dem Jugendstrafrecht entnehmen (vgl. hierzu BGH NStZ 2004, 294 ff.; BGH NStZ-RR 2003, 186 ff. m.w.N.).
  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09
    Ob ein Heranwachsender zum Zeitpunkt der Tatbegehung noch einem Jugendlichen gleich stand, ist im Wesentlichen Tatfrage, wobei dem Jugendgericht bei der Beurteilung der Reife des Heranwachsenden grundsätzlich ein erheblicher Ermessensspielraum eingeräumt wird (vgl. BGH NStZ 1989, 574 m. w. N.).
  • BGH, 17.10.2000 - 1 StR 261/00

    Anwendungsvoraussetzungen für das Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden; Einfluß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09
    Dass die hier in Rede stehenden Taten von Tätern aller Altersklassen begangen werden, schließt die Annahme einer Jugendverfehlung nicht aus (vgl. BGH NStZ 2001, 102; AG Rudolstadt vom 14.11.2006, zitiert nach juris m.w.N.).
  • BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09
    Da die Entscheidung nach § 105 JGG die Straffrage betrifft (BGHSt 5, 207, 209), unterliegt das angefochtene Urteil nur im Rechtsfolgenausspruch der Aufhebung.
  • OLG Hamm, 08.01.2008 - 3 Ss 528/07

    Beweiswürdigung; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Verdeckungsabsicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09
    Im fließenden Straßenverkehr stellt ein Verkehrsvorgang nur dann einen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB dar, wenn zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeuges in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, dass es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz, etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug, missbraucht wird (vgl. BGHSt 48, 233; OLG Hamm, StV 2008, 588).
  • OLG Hamm, 28.09.1999 - 4 Ss 745/99

    Aufhebung, Ablehnung der Anwendung von Jugendrecht, Heranwachsender, nähere

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09
    Das Rechtsmittelgericht muss erkennen können, dass bei den Ermittlungen alle Möglichkeiten der Anwendung von Jugendstrafrecht ausgeschöpft wurden (vgl. OLG Hamm, StV 2001, 182).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09
    Im fließenden Straßenverkehr stellt ein Verkehrsvorgang nur dann einen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB dar, wenn zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeuges in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, dass es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz, etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug, missbraucht wird (vgl. BGHSt 48, 233; OLG Hamm, StV 2008, 588).
  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02

    Diebstahl (Mitgewahrsam; Angestellter; Hilflosigkeit; Verhältnis des besonders

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09
    Wenn allerdings dem Tatrichter nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten Zweifel verbleiben, muss er die Sanktionen dem Jugendstrafrecht entnehmen (vgl. hierzu BGH NStZ 2004, 294 ff.; BGH NStZ-RR 2003, 186 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 2 RVs 18/10

    Jugendrecht, Urteilsanforderungen

    Auch Straßenverkehrsvergehen können unter § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG fallen (AG Rudolstadt, VRS 112, 35 m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 04. Januar 2010 - 1 Ss 105/09 -).

    Da die Entscheidung nach § 105 JGG nicht die Schuldfrage betrifft (BGHSt 5, 207), unterliegt das Urteil nur im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen der Aufhebung (vgl. BGH, StV 2008, 117; BGH StraFO 2007, 245; Senatsbeschluss vom 25. November 2004 - 2 Ss 413/04, StV 2005, 71; Meyer-Goßner, StPO, § 263 Rdnr. 8; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 04. Januar 2010 - 1 Ss 105/09).

  • OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12

    Anforderungen an die Entscheidungsbegründung bei der Anwendung von Jugendrecht

    Hat der Heranwachsende dagegen bereits die einen jungen Erwachsenen kennzeichnende Ausformung erfahren, dann ist er nicht mehr einem Jugendlichen gleichzustellen und auf ihn ist allgemeines Strafrecht anzuwenden (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.01.2010, 1 Ss 105/09, zitiert nach juris; OLG Hamm, StV 2001, 182; Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz, 15. Auflage, Rdnr. 8 zu § 105 mwN).
  • OLG Koblenz, 10.06.2010 - 2 Ss 48/10

    Erforderlichkeit der Einschaltung eines Sachverständigen zur Frage der

    Ob ein Heranwachsender zum Zeitpunkt der Tatbegehung noch einem Jugendlichen gleichstand, ist im Wesentlichen Tatfrage, wobei dem Jugendgericht bei der Beurteilung der Reife des Heranwachsenden grundsätzlich ein Ermessenspielraum eingeräumt wird (OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.01.2010 - 1 Ss 105/09, juris Rdnr. 15).
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