Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1030
OLG Zweibrücken, 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15 (https://dejure.org/2016,1030)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15 (https://dejure.org/2016,1030)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Januar 2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15 (https://dejure.org/2016,1030)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,1030) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 21 Abs 1 Nr 1 StVG, § 28 Abs 4 S 1 Nr 2 FeV, Art 2 Abs 1 EGRL 126/2006, Art 11 Abs 4 EGRL 126/2006
    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gültigkeit einer durch Umtausch erworbenen britischen Driving Licence

  • verkehrslexikon.de

    Gleichsetzung des Umtauschs eines Führerscheins ist einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit einer während des Laufs der Sperrfrist unter Verlängerung der Gültigkeitsdauer umgetauschten Führerscheins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gültigkeit einer während des Laufs der Sperrfrist unter Verlängerung der Gültigkeitsdauer umgetauschten Führerscheins

  • rechtsportal.de

    Gültigkeit einer während des Laufs der Sperrfrist unter Verlängerung der Gültigkeitsdauer umgetauschten Führerscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 153
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11

    Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15
    a) Ob mit dem Umtausch eines Führerscheins ohne weiteres eine Neuerteilung verbunden ist, ist umstritten (verneinend: OLG Oldenburg NJW 2011, 3315; VG Bayreuth, Beschl. v. 01.08.2013 - B 1 E 13.369, juris Rn. 52; bejahend: BVerwG NJW 2013, 487; OLG München DAR 2012, 341; Thür. OLG NZV 2013, 509; Dauer aaO Rn. 23; vgl. zum Streitstand daneben die Nachweise bei OLG Stuttgart NStZ-RR 2015, 182).

    Die unionsrechtlichen Regelungen zum Umtausch eines "Führerscheins' nach Wohnsitznahme des Inhabers in einem anderen Mitgliedstaat legen den Schluss zumindest nahe, dass mit einem Umtausch die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis verbunden ist (so i.E. auch BVerwG NJW 2013, 487, 488).

    Dies belegt, dass der aufnehmende Staat nicht lediglich das Fortbestehen eines in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen feststellt, sondern in gewissem Umfang Einfluss auf dessen Bestand und Reichweite nehmen kann (ebenso zur insoweit inhaltsgleichen Regelung der 2. EU-Führerschein-Richtlinie: BVerwG NJW 2013, 487, 488).

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15
    Denn die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4 der zum Zeitpunkt der Ausstellung der Driving Licence bereits geltenden 3. EU-Führerschein-Richtlinie (2006/126/EG) sind dahingehend auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzungen eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaates eingehalten wurde (EuGH NJW 2012, 1935).

    Mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH (NJW 2012, 1935) sowie die unter Ziff. 2 dargelegten Grundsätze gilt dies auch in Fällen der Umschreibung.

    Die dem Angeklagten ausgestellte Driving Licence stünde einer Verurteilung wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis danach nur dann nicht entgegen, wenn zum Zeitpunkt der Erteilung die Voraussetzungen eines ordentlichen Wohnsitzes (vgl. hierzu: Art. 12 der 3. EU-Führerschein-Richtlinie sowie § 7 Abs. 1 FeV) im Hoheitsgebeit des ausstellenden Staates nicht eingehalten gewesen wären (vgl. § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV sowie EuGH NJW 2012, 1935).

  • OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines unter Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15
    a) Ob mit dem Umtausch eines Führerscheins ohne weiteres eine Neuerteilung verbunden ist, ist umstritten (verneinend: OLG Oldenburg NJW 2011, 3315; VG Bayreuth, Beschl. v. 01.08.2013 - B 1 E 13.369, juris Rn. 52; bejahend: BVerwG NJW 2013, 487; OLG München DAR 2012, 341; Thür. OLG NZV 2013, 509; Dauer aaO Rn. 23; vgl. zum Streitstand daneben die Nachweise bei OLG Stuttgart NStZ-RR 2015, 182).

    Der vom Revisionsführer in diesem Zusammenhang herausgestellte Umstand, dass in Großbritannien kein Melderegister geführt werde, steht dem nicht entgegen; insoweit können sich zu berücksichtigende Informationen auch aus anderen Erkenntnissen der britischen Behörden ergeben (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urt. v. 05.02.2015 - 4 Ss 697/14, juris Rn. 19 - in NStZ-RR 2015, 182 insoweit n. abgedr.).

  • OLG Hamm, 26.09.2012 - 3 RVs 46/12

    Reichweite einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15
    Damit hat sich durch die 3. EU-Führerschein-Richtlinie für ab dem 19.01.2009 ausgestellte Führerscheine die Rechtslage insoweit nicht zum davor geltenden Recht (vgl. hierzu EuGH NJW 2006, 2173; BVerwG NJW 2009, 1689) geändert; § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV bleibt weiterhin für Fälle, in denen die ausländische Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der Sperrfrist erworben wurde, nicht anwendbar (OLG München NZV 2012, 553; OLG Hamm NStZ-RR 2013, 113, 114; Dauer in Hentschel/König/Dauer, StVR, 43. Aufl., FeV § 28 Rn. 40; a.A. noch BayVGH, Beschl. v. 05.08.2010 - 11 CS 10.1188, juris Rn. 18; Mosbacher/Gräfe NJW 2009, 801, 804).

    Diese waren hier indes schon deshalb nicht entbehrlich, weil konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes des § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV gegeben waren (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2013, 113).

  • OLG München, 30.03.2012 - 4St RR 32/12

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wertung freiwilliger Angaben des Angeklagten zum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15
    a) Ob mit dem Umtausch eines Führerscheins ohne weiteres eine Neuerteilung verbunden ist, ist umstritten (verneinend: OLG Oldenburg NJW 2011, 3315; VG Bayreuth, Beschl. v. 01.08.2013 - B 1 E 13.369, juris Rn. 52; bejahend: BVerwG NJW 2013, 487; OLG München DAR 2012, 341; Thür. OLG NZV 2013, 509; Dauer aaO Rn. 23; vgl. zum Streitstand daneben die Nachweise bei OLG Stuttgart NStZ-RR 2015, 182).

    Grundlage einer entsprechenden Feststellung können dabei nur die Angaben im Führerschein selbst oder vom Ausstellungsmitgliedsstaat herrührende unbestreitbare Informationen sein; diesen kann ein Geständnis des Angeklagten gleich stehen (OLG München, Beschl. v. 30.03.2012 - 4StRR 32/12, juris Rn. 37).

  • VG Bayreuth, 01.08.2013 - B 1 E 13.369

    Ausstellung bzw. Umschreibung einer Fahrerlaubnis auf der Basis eines britischen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15
    a) Ob mit dem Umtausch eines Führerscheins ohne weiteres eine Neuerteilung verbunden ist, ist umstritten (verneinend: OLG Oldenburg NJW 2011, 3315; VG Bayreuth, Beschl. v. 01.08.2013 - B 1 E 13.369, juris Rn. 52; bejahend: BVerwG NJW 2013, 487; OLG München DAR 2012, 341; Thür. OLG NZV 2013, 509; Dauer aaO Rn. 23; vgl. zum Streitstand daneben die Nachweise bei OLG Stuttgart NStZ-RR 2015, 182).
  • VGH Bayern, 05.08.2010 - 11 CS 10.1188

    Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis unter Geltung der 3.

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15
    Damit hat sich durch die 3. EU-Führerschein-Richtlinie für ab dem 19.01.2009 ausgestellte Führerscheine die Rechtslage insoweit nicht zum davor geltenden Recht (vgl. hierzu EuGH NJW 2006, 2173; BVerwG NJW 2009, 1689) geändert; § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV bleibt weiterhin für Fälle, in denen die ausländische Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der Sperrfrist erworben wurde, nicht anwendbar (OLG München NZV 2012, 553; OLG Hamm NStZ-RR 2013, 113, 114; Dauer in Hentschel/König/Dauer, StVR, 43. Aufl., FeV § 28 Rn. 40; a.A. noch BayVGH, Beschl. v. 05.08.2010 - 11 CS 10.1188, juris Rn. 18; Mosbacher/Gräfe NJW 2009, 801, 804).
  • OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 69/12

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Voraussetzungen der Pflicht zur Anerkennung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15
    Damit hat sich durch die 3. EU-Führerschein-Richtlinie für ab dem 19.01.2009 ausgestellte Führerscheine die Rechtslage insoweit nicht zum davor geltenden Recht (vgl. hierzu EuGH NJW 2006, 2173; BVerwG NJW 2009, 1689) geändert; § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV bleibt weiterhin für Fälle, in denen die ausländische Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der Sperrfrist erworben wurde, nicht anwendbar (OLG München NZV 2012, 553; OLG Hamm NStZ-RR 2013, 113, 114; Dauer in Hentschel/König/Dauer, StVR, 43. Aufl., FeV § 28 Rn. 40; a.A. noch BayVGH, Beschl. v. 05.08.2010 - 11 CS 10.1188, juris Rn. 18; Mosbacher/Gräfe NJW 2009, 801, 804).
  • OLG Oldenburg, 19.09.2011 - 1 Ss 116/11

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines im Umtauschweg ausgestellten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15
    a) Ob mit dem Umtausch eines Führerscheins ohne weiteres eine Neuerteilung verbunden ist, ist umstritten (verneinend: OLG Oldenburg NJW 2011, 3315; VG Bayreuth, Beschl. v. 01.08.2013 - B 1 E 13.369, juris Rn. 52; bejahend: BVerwG NJW 2013, 487; OLG München DAR 2012, 341; Thür. OLG NZV 2013, 509; Dauer aaO Rn. 23; vgl. zum Streitstand daneben die Nachweise bei OLG Stuttgart NStZ-RR 2015, 182).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15
    Denn von dem gemeinschaftsrechtlichen Anerkennungsgrundsatz dürfen nach der Rechtsprechung des EuGH nur unter den von ihm abschließend bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen gemacht werden; die Absicht eines Fahrerlaubnisbewerbers, die möglicherweise strengeren Erteilungsvoraussetzungen seines Heimatlandes zu umgehen, und der daran geknüpfte Einwand des Rechtsmissbrauchs führt nicht dazu, dass der Aufnahmemitgliedstaat ohne Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht die Anerkennung der im Ausland erteilten Fahrerlaubnis verweigern kann (vgl. BVerwG NJW 2010, 1828, 1829 m. Anm. Dauer zu einem Fall der Neuerteilung).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem

    cc) Die in der strafgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung, durch den Umtausch eines Führerscheins wirke der Verstoß gegen die Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes im Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung nicht mehr fort (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 Ss 17/13 u.a. [ECLI:DE:OLGTH:2013:0708.1SS17.13.0A] - NZV 2013, 509 ; für den Fall der Verlängerung der Geltungsdauer auch OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Februar 2015 - 4 Ss 697/14 [ECLI:DE:OLGSTUT:2015:0205.4SS697.14.0A] - NZV 2015, 512 sowie OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18. Januar 2016 - 1 Ss 106/15 [ECLI:DE:POLGZWE:2016:0118.1OLG1SS106.15.0A] - juris Rn. 12), ist maßgebend durch das im Strafrecht geltende Analogieverbot und die besonderen Anforderungen an die Bestimmtheit von Straftatbeständen geprägt.
  • OLG Celle, 12.12.2019 - 2 Ss 138/19

    Ein im Ausland ausgestellter Ersatzführerschein keine neue, originäre

    Der in einem EU-Mitgliedsstaat aufgrund einer Verlust- oder Diebstahlsanzeige nach Art. 11 Abs. 5 der 3. FS-RL ausgestellte Ersatzführerschein ist - anders als der im Wege des Umtauschs einer in Deutschland erteilten Fahrerlaubnis erteilte Führerschein eines anderen EU-Mitgliedsstaates nach Art. 11 Abs. 2 der 3. FS-RL - nicht als "neue" Fahrerlaubnis anzusehen (Anschluss an OLG Zweibrücken, Beschl. v. 18.01.2016, 1 Ss 106/15 - juris).

    Die von der Revision zur Begründung der gegenteiligen Ansicht angeführte Entscheidung des OLG Zweibrücken (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 18.01.2016, 1 Ss 106/15 - juris) betreffend den Umtausch einer deutschen Fahrerlaubnis in einen Führerschein eines EU-Mitgliedsstaates und dessen Einstufung als "neue" Fahrerlaubnis ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Danach ist es einem EU-Mitgliedstaat verwehrt, die Anerkennung der Gültigkeit des Führerscheins einer Person abzulehnen, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, wenn ihr außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist von einem anderen EU-Mitgliedstaat ein Führerschein ausgestellt und wenn die Voraussetzungen eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des anderen EU-Mitgliedstaates eingehalten wurden (EuGH NJW 2012, 1935; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 18.01.2016, 1 OLG 1 Ss 106/15 - juris; OLG München NZV 2012, 553; OLG Hamm NStZ-RR 2013, 113, 114; Dauer in Hentschel/König/Dauer, StVR, 44. Aufl., FeV § 28 Rn. 40).

  • BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Anerkennungsgrundsatz;

    cc) Die in der strafgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung, durch den Umtausch eines Führerscheins wirke der Verstoß gegen die Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes im Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung nicht mehr fort (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 Ss 17/13 u.a. [ECLI:DE:OLGTH:2013:0708.1SS17.13.0A] - NZV 2013, 509 ; für den Fall der Verlängerung der Geltungsdauer auch OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Februar 2015 - 4 Ss 697/14 [ECLI:DE:OLGSTUT:2015:0205.4SS697.14.0A] - NZV 2015, 512 sowie OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18. Januar 2016 - 1 Ss 106/15 [ECLI:DE:POLGZWE:2016:0118.1OLG1SS106.15.0A] - juris Rn. 12), ist maßgebend durch das im Strafrecht geltende Analogieverbot und die besonderen Anforderungen an die Bestimmtheit von Straftatbeständen geprägt.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 856/17

    Entziehung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis durch Ausstellermitgliedsstaat

    Dies rechtfertigt aber entgegen einer insbesondere von Teilen der Strafrechtsjudikatur (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15 - juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 05.02.2015 a. a. O.) vertretenen Ansicht nicht den Schluss, durch die Neuerteilung würden Mängel der durch den ersten Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis gleichsam geheilt, so dass hinsichtlich des neu ausgestellten Führerscheins wieder von der uneingeschränkten Anwendung des Anerkennungsgrundsatzes des Art. 2 Abs. 1 der RL 2006/126/EG ausgegangen werden müsste.
  • OLG Zweibrücken, 02.08.2016 - 1 OLG 1 Ss 55/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von

    c) Das Landgericht musste sich auch nicht aus Rechtsgründen näher mit der Möglichkeit befassen, dass das Ausstellen des Führerscheindokuments vom 17.12.2012 einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis gleichzusetzen sein könnte (vgl. zum Umtausch eines Führerscheins: Senat, Beschluss v. 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15, juris) mit der Folge, dass die Beachtung des Wohnsitzerfordernisses an diesem Zeitpunkt anzuknüpfen wäre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht