Rechtsprechung
OLG Hamburg, 01.10.2001 - 1 Ss 107/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gefährliche Körperverletzung; Gesundheitsgefährdung; Gesundheitsschädlicher Stoff; Beschaffenheit; Konzentration; Konstitution; Opfer; Verletzungen
- Judicialis
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 123 Abs. 1; ; StGB § 223 Abs. 1; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 303 Abs. 1; ; StGB § 317 Abs. 1; ; StGB § 52
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- AG Hamburg - Ls 40/01
- AG Hamburg, 12.04.2001 - 137b Ls 40/01
- OLG Hamburg, 01.10.2001 - 1 Ss 107/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.08.1993 - 1 StR 168/93
Tatbestand der Störung des Fernmeldeverkehrs nach der Änderung des Postrechts; …
Auszug aus OLG Hamburg, 01.10.2001 - 1 Ss 107/01
Auch ein privater Telefonanschluss dient öffentlichen Zwecken im Sinne des § 317 Abs. 1 StGB (BGHSt 39, 288 (290)). - BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus OLG Hamburg, 01.10.2001 - 1 Ss 107/01
Eine Verschärfung des Schuldspruches hat ein Angeklagter hingegen hinzunehmen (BGHSt 37, 5, 8 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 15.10.1981 - 5 Ss 541/81
Auszug aus OLG Hamburg, 01.10.2001 - 1 Ss 107/01
Sollte die Schlussfolgerung des Sachverständigen auf einer entnommenen Blutprobe aufbauen, so ist die Blutalkoholkonzentration zum Entnahmezeitpunkt in die Urteilsfeststellungen aufzunehmen und insbesondere darzulegen, mit welchen Abbauwerten die Rückrechnung zur Ermittlung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit erfolgte ( BGH, VRS 31, 107 ff; OLG Düsseldorf VRS 64, 208 f). - BGH, 20.05.1966 - 4 StR 103/66
Fahruntüchtigkeit - Blutalkoholgehalt - Müdigkeit
Auszug aus OLG Hamburg, 01.10.2001 - 1 Ss 107/01
Sollte die Schlussfolgerung des Sachverständigen auf einer entnommenen Blutprobe aufbauen, so ist die Blutalkoholkonzentration zum Entnahmezeitpunkt in die Urteilsfeststellungen aufzunehmen und insbesondere darzulegen, mit welchen Abbauwerten die Rückrechnung zur Ermittlung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit erfolgte ( BGH, VRS 31, 107 ff; OLG Düsseldorf VRS 64, 208 f).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 02.05.2001 - 1 Ss 107/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aussage gegen Aussage; Unwahrheit einer Zeugenaussage; Glaubhaftigkeit eines Zeugen; Trunkenheitsfahrt
- Judicialis
StPO § 261
- rechtsportal.de
StPO § 261
Beweiswürdigung; Aussage gegen Aussage
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2001 - 1 Ss 107/01
Den Angaben des (einzigen) Zeugen kann in der Regel nur gefolgt werden, wenn außerhalb der Aussage Gründe von Gewicht für ihre Glaubhaftigkeit vorliegen (s. BGH StV 98, 580; 00, 601 zum vergleichbaren Fall der Würdigung der Aussage eines Zeugen, der teilweise die Unwahrheit gesagt hat). - BGH, 16.02.2000 - 3 StR 28/00
Grundsatz der freien Beweiswürdigung, wenn "Aussage gegen Aussage" steht
Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2001 - 1 Ss 107/01
Es fehlen aber sowohl eine substantiierte Darstellung seiner Angaben vor und in der Berufungshauptverhandlung (vgl. BGH StV 00, 599) einschließlich der von ihm jeweils angegebenen Gründe für sein Aussageverhalten als auch entsprechende Plausibilitätsprüfungen. - BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99
Gewerbsmäßige, bandenmäßige Geldfälschung; Sich verschaffen von Falschgeld; …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2001 - 1 Ss 107/01
Den Angaben des (einzigen) Zeugen kann in der Regel nur gefolgt werden, wenn außerhalb der Aussage Gründe von Gewicht für ihre Glaubhaftigkeit vorliegen (s. BGH StV 98, 580; 00, 601 zum vergleichbaren Fall der Würdigung der Aussage eines Zeugen, der teilweise die Unwahrheit gesagt hat).
- OLG Koblenz, 26.11.2007 - 1 Ss 321/07
Betäubungsmittelverfahren: Würdigung der dem Bestreiten des Angeklagten …
Stellte sich heraus, dass der Zeuge in anderen Punkten unwahre Angaben gemacht hat, bedürfte die Glaubhaftigkeit seiner Aussage zu Lasten der Angeklagten einer besonders eingehenden Begründung (vgl. BGHSt 44, 153; NStZ-RR 2003, 332; Senatsbeschluss 1 Ss 107/01 vom 2.5.2001).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 19.10.2001 - III - 55/01 - 1 Ss 107/01, III - 55/01, 1 Ss 107/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Oder, 25.08.2021 - 22 KLs 4/21
Wirksamkeit eines Verlöbnisses im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO
Gesundheitsschädlichkeit kann derweil nur angenommen werden, wenn der Rauch aufgrund seiner Beschaffenheit und seiner Anwendung im Einzelfall, also auch hinsichtlich Konzentration, Menge, Konstitution des Opfers, geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen (HansOLG BeckRS 2001, 17559, Rn. 14 ff., so auch MüKoStGB/ Hardtung , 4. Aufl. 2021, StGB § 224 Rn. 7 m.w.N.).