Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 24.06.1975

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.08.1975 - 1 Ss 107/75   

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https://dejure.org/1975,1918
OLG Koblenz, 14.08.1975 - 1 Ss 107/75 (https://dejure.org/1975,1918)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.08.1975 - 1 Ss 107/75 (https://dejure.org/1975,1918)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. August 1975 - 1 Ss 107/75 (https://dejure.org/1975,1918)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Uneinsichtigkeit; Fahrlässigkeit; Straßenverkehr; Nachteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 46

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1985 - 5 Ss 42/85

    Abbremsen; Gefährlicher Eingriff; Straßenverkehr; Nötigung; Tateinheit

    ... Einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Hindernisbereiten begeht derjenige Kfz-Führer, der absichtlich abbremst, um einen Auffahrunfall zu verursachen (BGH VRS 52, 355), wer abbremst, um einen anderen zum Anhalten zu zwingen (OLG Koblenz VRS 50, 203 ), aber auch derjenige, der als Vorausfahrender derart stark abbremst, um einen nachfolgenden Fahrer ebenfalls zu einer scharfen Bremsung oder Vollbremsung zu veranlassen (OLG Celle VRS 68, 43 ).
  • OLG Koblenz, 04.05.1984 - 2 Ss 100/84

    Anforderungen an die Bemessung einer Geldbuße ; Anforderungen an die Pflichten

    Fehlende Einsicht in das eigene Verschulden darf bei Fahrlässigkeitsdelikten, wie in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung vielfach betont worden ist, grundsätzlich nicht zu einer Sanktionsverschärfung führen (vgl. nur BGH NJW 1955, 1158; NStZ 1983, 453; OLG Koblenz VRS 50, 203, 205; VRS 51, 122; KG VRS 11, 462, 464; OLG Köln GA 1958, 251).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.06.1975 - 1 Ss 107/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2043
OLG Celle, 24.06.1975 - 1 Ss 107/75 (https://dejure.org/1975,2043)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.06.1975 - 1 Ss 107/75 (https://dejure.org/1975,2043)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Juni 1975 - 1 Ss 107/75 (https://dejure.org/1975,2043)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 2029
  • JR 1975, 471
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Köln, 24.11.2017 - 716 Ds 171/17

    Bestimmung der Tagessatzhöhe nach Schuldspruch wegen fahrlässiger Trunkenheit im

    Es ist allgemein anerkannt und entspricht auch der Rechtsprechung des BGH, dass Verpflichtungen, die in der Regel jeder Täter hat, wie etwa Aufwendungen für Wohnung, Verpflegung und Kleidung, bei der Zumessung der Höhe des Tagessatzes nicht vom Nettoeinkommen abzuziehen sind und daher, anders als etwa tatsächlich bediente Unterhaltsverpflichtungen oder Verpflichtungen aus "vorausschauender Lebensführung" wie zum Zwecke der Ausbildung, unberücksichtigt bleiben (s. BGH, Urteil vom 10.02.1981 - 1 StR 515/80; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.1976 - 1 Ss 179/76; OLG Celle, Urteil vom 08.03.1977 - 1 Ss 36/77; BayObLG, Beschluss vom 08.07.1992 - 2 St RR 127/92; OLG Celle, Urteil vom 24.06.1975 - 1 Ss 107/75; Kühl, in: Lackner/Kühl, StGB, 28. Auflage 2014, § 40 Rn. 11; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Auflage 2017, Rn. 120).
  • OLG Celle, 15.12.1976 - 2 Ss 447/76

    Angemessene Berücksichtigung des Unterhaltsbetrags für unterhaltsberechtigte

    Zwar hat der Tatrichter von Fall zu Fall zu entscheiden, in welcher Weise Unterhaltsverpflichtungen angemessen zu berücksichtigen sind (ständige Rechtsprechung der drei Strafsenate des Oberlandesgerichts, vgl. NJW 1975, 2029 = JR 1975, 471 mit zust. Anm. von Tröndle - = Nds.Rpfl.
  • BGH, 15.07.1976 - 4 StR 179/76

    Unzureichende Erörterung etwaiger Strafmilderungsgründe

    Bei der Festsetzung der Tagessätze wird der neue Tatrichter klarzustellen haben, wie das Nettoeinkommen errechnet ist (vgl. dazu OLG Celle NJV 1975, 2029 = JR 1975, 471 mit Anm. Tröndle).
  • OLG Celle, 24.06.1975 - 1 Ss 9/75
    RS U OLG Celle (D) 1975/06/24 1 Ss 107/75.
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