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   OLG Hamm, 11.10.1990 - 1 Ss 1077/90   

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https://dejure.org/1990,4132
OLG Hamm, 11.10.1990 - 1 Ss 1077/90 (https://dejure.org/1990,4132)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.10.1990 - 1 Ss 1077/90 (https://dejure.org/1990,4132)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Oktober 1990 - 1 Ss 1077/90 (https://dejure.org/1990,4132)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 158
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Umgekehrt wird die Annahme einer Gefahr aber auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß ein Schaden ausgeblieben ist, weil sich der Gefährdete - etwa aufgrund überdurchschnittlich guter Reaktionen oder durch Ausweichen auf einen Mehrzweckstreifen (anders für diesen Fall OLG Düsseldorf NStE aaO.; OLG Hamm NZV 1991, 158) - noch in Sicherheit bringen konnte oder weil es dem Täter - für den objektiven Beobachter überraschend - gelungen ist, sein Fahrzeug noch rechtzeitig anzuhalten (vgl. Lackner aaO. Rdn. 22).

    Es begegnet deshalb Bedenken, wenn tatrichterliche Entscheidungen allein deshalb als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, weil sie sich entsprechend den Angaben der Tatzeugen mit der Beschreibung der Gefahrensituation unter Verwendung wertender Begriffe (wie etwa dem der Notwendigkeit einer Vollbremsung) begnügen (vgl. etwa OLG Hamm NZV 1991, 158; OLG Düsseldorf NJW 1993, 3212 [OLG Düsseldorf 14.09.1993 - 2 Ss 257/93 60/93 III]; NZV 1994, 406).

  • OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 Ss 381/05

    Straßenverkehrsgefährdung; Feststellungen; konkrete Gefahr; rücksichtslos;

    Nicht ausreichend sind nach dieses Rechtsprechung nur wertende Umschreibungen wie etwa ein "scharfes" Abbremsen oder Ausweichen (Beschluss des hiesigen 1. Senats für Strafsachen vom 11. Oktober 1990 in 1 Ss 1077/90, OLG Hamm NZV 1991, 158; OLG Düsseldorf NZV 1994, 37, 38).

    Eine konkrete Gefährdung liegt danach nicht vor, wenn es einem entgegenkommenden Fahrer noch möglich ist, auf das verkehrswidrige Überholen des Fahrers durch ein im Bereich einer verkehrsüblichen Reaktion liegenden Brems- oder Ausweichmanöver zu reagieren und so den Unfall abzuwenden (Beschluss des hiesigen 1. Senats für Strafsachen vom 11. Oktober.1990 in 1 Ss 1077/90, OLG Hamm NZV 1991, 158; Beschluss des hiesigen 4. Senats für Strafsachen vom 9. Dezember 2004 in 4 Ss 510/04, OLG Hamm NStZ-RR 2005, 245 = VRR 2005, 114; s. dazu auch Burhoff ZAP 2005, 287; vgl. schließlich noch zuletzt Beschluss des hiesigen 4. Senats für Strafsachen vom 11.8.2005 in 4 Ss 308/05).

  • OLG Hamm, 09.12.2004 - 4 Ss 510/04

    Keine konkrete Straßenverkehrsgefährdung bei gelungenem Ausweichmanöver des

    Ist es dem entgegenkommenden Fahrer noch möglich, auf das verkehrswidrige Überholen des Angeklagten durch ein im Bereich einer verkehrsüblichen Reaktion liegendes Brems- und Ausweichmanöver zu reagieren und so einen Unfall abzuwenden, liegt eine konkrete Gefährdung im Sinne der genannten Vorschrift nicht vor (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 158; OLG Düsseldorf, NZV 1990, 80).
  • OLG Hamm, 20.02.2006 - 2 Ss 61/06

    gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr; Einsatz des Pkw als Waffe;

    bestehender Ausweichmöglichkeiten zu ermitteln (vgl. OLG Hamm - 1. Strafsenat - in NZV 1991, 158; OLG Hamm - 4. Strafsenat - in NStZ-RR 2005, 245; OLG Hamm - 2. Strafsenat - in ZfS 2006, 49).
  • OLG Frankfurt, 15.06.1994 - 3 Ss 342/93
    In verschiedenen Entscheidungen findet sich die Erwägung, der Verkehrsteilnehmer, der sich verkehrswidrig-gefährlich verhalte, d.h. z.B., wie hier, ein Rotlicht überfahre, könne mit "einer verkehrsüblichen Reaktion" des anderen, gefährdeten Verkehrsteilnehmers rechnen (OLG Hamm, NZV 1991, 158 ; erk. Senat, aa0.; vgl. auch Berz, aa0., 414).

    Gegen dieses Verfahren der Tatsachenfeststellung ist in letzter Zeit in der Rechtsprechung eingewandt worden, auf normative, von Zeugen benutzte Begriffe zur Beschreibung einer Gefahrensituation sei kein Verlaß; vielmehr müßten Beschreibungen, die mit normativen Begriffen - z.B.: notwendiges, schnelles Bremsen, Vollbremsung - arbeiteten, in deskriptive Begriffe - Entfernung in Metern oder Zentimetern, Bewegungen in Kilometern pro Stunde, naturwissenschaftlich klare Prognosen Ober Alternativen, die die beteiligten Fahrer hatten - überführt werden, um in der Revision nachvollziehbar zu sein (OLG Hamm, NZV 1991, 158 ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 3212 ).

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