Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 20.06.2000 - 1 Ss 112/00 |
Volltextveröffentlichung
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Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.11.1999 - 1 Ns 87 Js 449480/98
- OLG Frankfurt, 20.06.2000 - 1 Ss 112/00
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.10.1982 - 4 StR 513/82
Unterlassen einer zwingend vorgeschriebenen nachträglichen Bildung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2000 - 1 Ss 112/00
In dem Fall darf die mögliche Gesamtstrafenbildung gem. § 55 StGB bzw. die Entscheidung über das gesonderte Bestehenlassen der Geldstrafe gem. § 53 Abs. 2 StGB nicht dem nachträglichen Beschlußverfahren überlassen werden (ständ. Rechtspr. d. BGH vgl. z.B. BGH StV 1982, 569; StV 1983, 60).Ausnahmen hat die Rechtsprechung nur zugelassen, wenn das erkennende Gericht trotz sorgfältiger Vorbereitung der Hauptverhandlung wegen Fehlens ausreichender Unterlagen Ermittlungen hätte anstellen müssen, die die Durchführung des Verfahrens in nicht vertretbarer Weise verzögert hätten oder wenn die Rechtskraft der einzubeziehenden Verurteilungen nicht gesichert war (vgl. BGH StV 1982, 569).
- BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83
Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2000 - 1 Ss 112/00
Dabei ist es insbesondere von wesentlicher Bedeutung, wenn die Wirkstoffmenge - wie hier - nicht sehr erheblich über dem Grenzwert zur nicht geringen Menge liegt (vgl. BGH StV 1985, 369 ; StV 1984, 27 ;… BGH NStE Nr. 11 zu § 30 BtMG , BGH a.a.O. Nr. 19 zu § 30 BtMG ). - BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2000 - 1 Ss 112/00
Sollte nämlich die einzubeziehende Geldstrafe bereits bezahlt oder sonst vollstreckt sein, müßte der "Härteausgleich", der dann vorzunehmen wäre, weil die Strafe nicht mehr in eine Gesamtstrafe einbezogen sein könnte, bei der Zumessung der Strafe für die im vorliegenden Verfahren begangene Straftat erfolgen (vgl. BGHSt 33, 131/132; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 20.5.1996 - 3 Ss 351/96 - Beschl. v. 26.9.1996 - 1 Ss 4/97 -). - KG, 20.11.1997 - 1 Ss 4/97
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2000 - 1 Ss 112/00
Sollte nämlich die einzubeziehende Geldstrafe bereits bezahlt oder sonst vollstreckt sein, müßte der "Härteausgleich", der dann vorzunehmen wäre, weil die Strafe nicht mehr in eine Gesamtstrafe einbezogen sein könnte, bei der Zumessung der Strafe für die im vorliegenden Verfahren begangene Straftat erfolgen (vgl. BGHSt 33, 131/132; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 20.5.1996 - 3 Ss 351/96 - Beschl. v. 26.9.1996 - 1 Ss 4/97 -). - BGH, 10.04.1985 - 3 StR 73/85
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2000 - 1 Ss 112/00
Dabei ist es insbesondere von wesentlicher Bedeutung, wenn die Wirkstoffmenge - wie hier - nicht sehr erheblich über dem Grenzwert zur nicht geringen Menge liegt (vgl. BGH StV 1985, 369 ; StV 1984, 27 ;… BGH NStE Nr. 11 zu § 30 BtMG , BGH a.a.O. Nr. 19 zu § 30 BtMG ).
- OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 1 Ss 384/04
Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln und Strafzumessung
Das nötigt nicht zur Aufhebung der Einziehungsanordnung, da eine Wechselwirkung zwischen dieser Sicherungsmaßnahme und der Höhe der Strafe nicht besteht (vgl. Senatsbeschluß vom 20.06.2000 - 1 Ss 112/00; Senatsbeschluß vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04). - OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 1 Ss 253/04
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Crack
Das nötigt nicht zur Aufhebung auch der Einziehungsanordnung, da eine Wechselwirkung zwischen dieser Sicherungsmaßnahme und der Höhe der Strafe nicht besteht (vgl. z. B. Senatsbeschluss vom 20.6.2000 - 1 Ss 112/00 -).
Rechtsprechung
OLG Jena, 07.06.2000 - 1 Ss 112/00 |
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahren
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 30.06.2003 - 1 Ss 101/03
Auszug aus OLG Jena, 07.06.2000 - 1 Ss 112/00
siehe auch 1 Ss 101/03.
- OLG Jena, 28.10.2004 - 1 Ss 65/04
Ordnungswidrigkeit, Verfahren
Um diese Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht zu ermöglichen, ist eine Auseinandersetzung mit den in Betracht kommenden Entschuldigungsgründen in den Gründen des Verwerfungsurteils erforderlich (siehe etwa Senatsbeschlüsse vom 07.06.2000, 1 Ss 112/00, und vom 30.06.2003, 1 Ss 101/03). - OLG Jena, 30.06.2003 - 1 Ss 101/03
Verfahren
Um diese Überprüfung zu ermöglichen, muss der Tatrichter sich in den Gründen des Verwerfungsurteils mit in Betracht kommenden Entschuldigungsgründen auseinandersetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 07.06.2000, Az.:1 Ss 112/00).