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OLG Zweibrücken, 12.06.2001 - 1 Ss 117/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständige Behörde; Zuständigkeit; Baubehörde; Vorankündigung; Größenordnung; Größe; Baustelle; Ordnungswidrigkeit; Geldbuße
- Judicialis
BaustVo § 2 Abs. 2 Nr. 3
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neustadt/Weinstraße - 5019 Js 32812/00
- OLG Zweibrücken, 12.06.2001 - 1 Ss 117/01
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 91
- BauR 2006, 597
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 09.08.2006 - 1 Ss OWi 417/06
Baustellenverordnung; Bauherr; begriff
Damit soll den besonderen Gefahrensituationen auf größeren Baustellen begegnet werden, die einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitssrisiko ausgesetzt sind (OLG Zweibrücken NStZ-RR 2002, S. 91). - VGH Bayern, 26.11.2019 - 22 CS 19.1581
Erledigung der Verpflichtung zur Übermittlung einer Vorankündigung
Die Traufhöhe betrage vorliegend jedoch 5, 99 m. Soweit der Antragsgegner auf eine Entscheidung des OLG Zweibrücken (B.v. 12.6.2001 - 1 Ss 117/01 - juris Rn. 12) Bezug nehme, habe sich diese auf ein Dach mit Giebeln bezogen, das das Vorhaben des Antragstellers gerade nicht aufweise.Zum einen kommt es in diesem Zusammenhang nicht auf die Höhe etwa zu errichtender Gerüste an, da gerade Dachdecker erfahrungsgemäß auch außerhalb der Gerüste arbeiten (vgl. OLG Zweibrücken, B.v. 12.6.2001 - 1 Ss 117/01 - juris Rn. 12).