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OLG Hamm, 13.10.1998 - 1 Ss 1198/98 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Fahrlässige Körperverletzung, Schuldfähigkeit bei 2,29 o/oo Blutalkoholkonzentration, Straßenverkehrsgefährdung, vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr
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- OLG Hamm, 27.06.1977 - 1 Ss 463/77
Auszug aus OLG Hamm, 13.10.1998 - 1 Ss 1198/98
Die Frage, ob Art und Umfang des Alkoholgenusses den Schluss zulassen, der Täter habe seine Fahruntüchtigkeit erkannt oder wenigstens mit ihr gerechnet und sie in Kauf genommen, kann daher nicht allgemein, sondern nur unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch der Persönlichkeit des Täters, seine Alkoholgewöhnung, des Grades seiner Intelligenz und Selbstkritik sowie der Art der Alkoholaufnahme beantwortet werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Januar 1996 - 1 Ss 1519/95; Beschluss vom 4. Dezember 1990 - 3 Ss 1200/90; OLG Hamm VRS 48, 275; VRS 54, 44). - OLG Hamm, 13.09.1974 - 1 Ss 352/74
Auszug aus OLG Hamm, 13.10.1998 - 1 Ss 1198/98
Die Frage, ob Art und Umfang des Alkoholgenusses den Schluss zulassen, der Täter habe seine Fahruntüchtigkeit erkannt oder wenigstens mit ihr gerechnet und sie in Kauf genommen, kann daher nicht allgemein, sondern nur unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch der Persönlichkeit des Täters, seine Alkoholgewöhnung, des Grades seiner Intelligenz und Selbstkritik sowie der Art der Alkoholaufnahme beantwortet werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Januar 1996 - 1 Ss 1519/95; Beschluss vom 4. Dezember 1990 - 3 Ss 1200/90; OLG Hamm VRS 48, 275; VRS 54, 44). - BGH, 28.07.1988 - 2 StR 376/88
Erfordernis der Überprüfbarkeit der Annahme voller strafrechtlicher …
Auszug aus OLG Hamm, 13.10.1998 - 1 Ss 1198/98
Will das Amtsgericht dennoch von der vollen Schuldfähigkeit ausgehen, so bedarf es einer eingehenden Würdigung des Sachverhaltes (vgl. BGH StV 1989, 14).