Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.10.2002 - 1 Ss 127/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13530
OLG Koblenz, 16.10.2002 - 1 Ss 127/02 (https://dejure.org/2002,13530)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.10.2002 - 1 Ss 127/02 (https://dejure.org/2002,13530)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 1 Ss 127/02 (https://dejure.org/2002,13530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,13530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Beweisantrages im Strafprozess; Wahrunterstellung; Offenkundigkeit; Beruhen; Verteidigerschriftsatz; Grundsatz der persönlichen Vernehmung; Unmittelbarkeitsgrundsatz; Schriftstücke; Urkunden; Vorhalt; Verfahrensrüge

  • Judicialis

    StPO § 244 III 2; ; StPO § 250 II; ; StPO § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2 § 250 Abs. 2 § 261
    Beweisantrag, Ablehnung; Wahrunterstellung; Offenkundigkeit; Beruhen; Verteidigerschriftsatz; Verlesen; Verlesung; Grundsatz der persönlichen Vernehmung; Unmittelbarkeitsgrundsatz; Schriftstücke; Urkunden; Vorhalt; Verfahrensrüge, Begründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 04.06.1993 - 5 Ss OWi 171/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 16.10.2002 - 1 Ss 127/02
    Zu ihnen gehört nicht nur die Behauptung, dass die Urkunde nicht verlesen und das Selbstleseverfahren nicht angewandt worden ist, sondern auch die Darlegung, dass die Schriftstücke nicht in sonst zulässiger Weise zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden sind (BGH wistra 90, 197; OLG Köln StV 98, 364; OLG Düsseldorf StV 95, 120; KK-Gollwitzer § 261 Rdn. 185).
  • BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89

    Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Sistierung zur Vernehmung

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.10.2002 - 1 Ss 127/02
    Keines der genannten Schriftstücke wird im Urteil ganz oder auszugsweise im Wortlaut zitiert, so dass der mit einer derartigen Inhaltswiedergabe regelmäßig verbundene indizielle Hinweis auf eine Verwertung der Schriftstücke selbst (vgl. BGH NJW 90, 1188, 1189; OLG Köln a.a.O.) vorliegend entfällt.
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.10.2002 - 1 Ss 127/02
    Eine solche Rüge ist nur dann erfolgversprechend, wenn ein entsprechender Nachweis der vorgebrachten Begründungstatsachen ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme geführt werden kann (BGHSt 29, 18, 21).
  • OLG Köln, 19.09.1997 - Ss 433/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 16.10.2002 - 1 Ss 127/02
    Zu ihnen gehört nicht nur die Behauptung, dass die Urkunde nicht verlesen und das Selbstleseverfahren nicht angewandt worden ist, sondern auch die Darlegung, dass die Schriftstücke nicht in sonst zulässiger Weise zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden sind (BGH wistra 90, 197; OLG Köln StV 98, 364; OLG Düsseldorf StV 95, 120; KK-Gollwitzer § 261 Rdn. 185).
  • BGH, 13.12.2001 - 4 StR 506/01

    Unmittelbarkeitsgrundsatz; Verlesung (schriftliche Erklärungen des Angeklagten

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.10.2002 - 1 Ss 127/02
    § 250 S. 2 StPO verbietet die Verlesung eines im Ermittlungsverfahren erstellen Verteidigerschriftsatzes regelmäßig nur dann, wenn darin für den Angeklagten Angaben zum Tatgeschehen gemacht worden sind (zuletzt BGH NStZ 02, 555).
  • OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verfahrensrüge im Zusammenhang mit unterlassener

    Zur ordnungsgemäßen Begründung einer auf die Verletzung des § 261 StPO gerichteten Verfahrensrüge, im Urteil sei ein Schriftstück verwertet worden, das nicht Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sei, gehört nicht nur die Behauptung, die Urkunde sei nicht verlesen worden, sondern auch die Darlegung, dass das Schriftstück nicht in sonst zulässiger Weise zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden ist (OLG Koblenz, Beschl. 1 Ss 127/02 v. 16.10.2002; OLG Düsseldorf VRS 85, 452; OLG Köln VRS 73, 136; Kuckein, in: KK-StPO, 6. Aufl. 2008, § 344 Rdnr. 58 mwN), wobei der Umfang des erforderlichen Tatsachenvortrages von den prozessualen Umständen des Einzelfalles abhängt (OLG Koblenz aaO; BGH NStZ 2007, 235, zit. n. juris Rdnr. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht