Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 23.11.2007

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.11.2007 - 1 Ss 129/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14803
OLG Hamburg, 23.11.2007 - 1 Ss 129/07 (https://dejure.org/2007,14803)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.11.2007 - 1 Ss 129/07 (https://dejure.org/2007,14803)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. November 2007 - 1 Ss 129/07 (https://dejure.org/2007,14803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,14803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 3
    Betäubungsmittelstrafrecht: Abgrenzung zwischen Erwerb und Besitz einerseits und straflosem Konsum andererseits

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Strafloser Drogenkonsum

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 287
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 02.04.1987 - RReg. 4 St 75/87

    Betäubungsmittel; Besitz; Genuß; Konsum; Sofort; Einstichstellen; Urinbefund

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2007 - 1 Ss 129/07
    Mangels Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines solchen Herrschaftsverhältnisses liegen noch kein Erwerb oder Besitz vor, wenn der Täter das Betäubungsmittel in verbrauchsgerechter Menge von einem Dritten zum sofortigen Verbrauch erhält und es auch sofort zu sich nimmt (vgl. BGH in StV 1992, 66 -Leitsatz-; BayObLG in NStZ 1990, 395 und StV 1988, 206 ; OLG Nürnberg in StraFo 2006, 122 ; OLG München in NStZ 2006, 579 ; Körner, a.a.O., Rdn. 1394; Weber, a.a.O., § 29 Rdn. 596, 835).
  • BayObLG, 20.04.1990 - RReg. 4 St 18/90
    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2007 - 1 Ss 129/07
    Mangels Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines solchen Herrschaftsverhältnisses liegen noch kein Erwerb oder Besitz vor, wenn der Täter das Betäubungsmittel in verbrauchsgerechter Menge von einem Dritten zum sofortigen Verbrauch erhält und es auch sofort zu sich nimmt (vgl. BGH in StV 1992, 66 -Leitsatz-; BayObLG in NStZ 1990, 395 und StV 1988, 206 ; OLG Nürnberg in StraFo 2006, 122 ; OLG München in NStZ 2006, 579 ; Körner, a.a.O., Rdn. 1394; Weber, a.a.O., § 29 Rdn. 596, 835).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2007 - 1 Ss 129/07
    Die Gefahr einer solchen Weitergabe besteht selbst dann, wenn der Erwerb und der Besitz der Droge nach der Vorstellung des Täters nur den Eigenverbrauch vorbereiten sollen (vgl. BVerfG in NJW 1994, 1577, 1582).
  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2007 - 1 Ss 129/07
    Zudem hat der Angeklagte das Urteil mangels Beschwer durch den Ausspruch nicht anfechten können; Feststellungen, deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen der betroffene Angeklagte vom Revisionsgericht mangels Beschwer nicht hat nachprüfen lassen können, dürfen grundsätzlich nicht als Grundlage einer möglichen Verurteilung bestehen bleiben (vgl. BGHSt 48, 77, 99; BGH in NStZ-RR 1999, 48 ).
  • BGH, 07.07.1994 - 1 StR 313/94

    Versuch des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (unmittelbares Ansetzen);

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2007 - 1 Ss 129/07
    a) Erwerb im Sinne des § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG setzt voraus, dass der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel auf abgeleitetem Weg, d.h. im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer durch ein Rechtsgeschäft erlangt hat und die Verfügungsgewalt ausüben kann (vgl. BGHSt 40, 208, 209; Körner, a.a.O., Rdn. 1276; Weber, a.a.O., § 29 Rdn. 711).
  • BayObLG, 11.03.2003 - 4St RR 24/03

    Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Kokainmißbrauch; Geringe Menge im

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2007 - 1 Ss 129/07
    So verhält es sich hier bei einem Crack-Stein von unter 0, 1 g Gewicht, der eine Konsumportion darstellt (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Oktober 2004, Az.: II - 121/04; siehe auch Weber, BtMG , 2. Aufl., § 1 Rdn. 427) und deutlich unter dem Grenzwert der geringen Menge im Sinne von § 29 Abs. 5 BtMG (100 mg Kokainhydrochlorid oder pauschal 300 mg Kokaingemenge, vgl. BayObLG in NJW 2003, 2110; Körner, BtMG AMG , 6. Aufl., § 29 BtMG Rdn. 1072, 1073 m.w.N.) liegt.
  • OLG München, 13.05.2005 - 4St RR 75/05

    Kein unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln bei Hingabe zum Mitgenuss oder

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2007 - 1 Ss 129/07
    Mangels Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines solchen Herrschaftsverhältnisses liegen noch kein Erwerb oder Besitz vor, wenn der Täter das Betäubungsmittel in verbrauchsgerechter Menge von einem Dritten zum sofortigen Verbrauch erhält und es auch sofort zu sich nimmt (vgl. BGH in StV 1992, 66 -Leitsatz-; BayObLG in NStZ 1990, 395 und StV 1988, 206 ; OLG Nürnberg in StraFo 2006, 122 ; OLG München in NStZ 2006, 579 ; Körner, a.a.O., Rdn. 1394; Weber, a.a.O., § 29 Rdn. 596, 835).
  • OLG Nürnberg, 10.01.2006 - 2 St OLG Ss 277/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Abgrenzung zwischen Erwerb und Konsum

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2007 - 1 Ss 129/07
    Mangels Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines solchen Herrschaftsverhältnisses liegen noch kein Erwerb oder Besitz vor, wenn der Täter das Betäubungsmittel in verbrauchsgerechter Menge von einem Dritten zum sofortigen Verbrauch erhält und es auch sofort zu sich nimmt (vgl. BGH in StV 1992, 66 -Leitsatz-; BayObLG in NStZ 1990, 395 und StV 1988, 206 ; OLG Nürnberg in StraFo 2006, 122 ; OLG München in NStZ 2006, 579 ; Körner, a.a.O., Rdn. 1394; Weber, a.a.O., § 29 Rdn. 596, 835).
  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2007 - 1 Ss 129/07
    Besitz im Sinne des § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BtMG ist die Herbeiführung oder Aufrechterhaltung eines tatsächlichen, auf nennenswerte Dauer ausgerichteten und von eigener Verfügungsmacht gekennzeichneten bewussten Herrschaftsverhältnisses über das Betäubungsmittel unabhängig von dem verfolgten Zweck (vgl. BGHSt 27, 380 ; Körner, a.a.O., Rdn. 1378 f).
  • BGH, 27.06.1991 - 4 StR 244/91

    Erwerb des Raushcgifts - Tatsächliche Verfügungsgewalt - Mitgenuß - Sofortiger

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2007 - 1 Ss 129/07
    Mangels Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines solchen Herrschaftsverhältnisses liegen noch kein Erwerb oder Besitz vor, wenn der Täter das Betäubungsmittel in verbrauchsgerechter Menge von einem Dritten zum sofortigen Verbrauch erhält und es auch sofort zu sich nimmt (vgl. BGH in StV 1992, 66 -Leitsatz-; BayObLG in NStZ 1990, 395 und StV 1988, 206 ; OLG Nürnberg in StraFo 2006, 122 ; OLG München in NStZ 2006, 579 ; Körner, a.a.O., Rdn. 1394; Weber, a.a.O., § 29 Rdn. 596, 835).
  • BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 17/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Einfuhr von Betäubungsmitteln durch Körperschmuggel -

  • OLG Nürnberg, 05.08.2008 - 2 St OLG Ss 101/08

    Revisionsangriffe gegen die tatrichterliche Beweiswürdigung; "Besitzloser" Konsum

    Voraussetzung ist also ein sehr enger räumlich-zeitlicher und auch finaler Zusammenhang zwischen den Handlungen dergestalt, dass der alsbaldige Verbrauch des empfangenen Rauschgifts gleichsam unter der "fortwirkenden Aufsicht" des Übergebenden erfolgt (OLG Hamburg NStZ 2008, 287).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.11.2007 - 2 - 41/07 (REV) - 1 Ss 129/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,82151
OLG Hamburg, 23.11.2007 - 2 - 41/07 (REV) - 1 Ss 129/07 (https://dejure.org/2007,82151)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.11.2007 - 2 - 41/07 (REV) - 1 Ss 129/07 (https://dejure.org/2007,82151)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. November 2007 - 2 - 41/07 (REV) - 1 Ss 129/07 (https://dejure.org/2007,82151)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,82151) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 02.05.2017 - 1 RVs 38/17

    Betäubungsmittel; Besitz

    Lediglich wenn zwischen der Empfangnahme und dem Verbrauch eine Zeitspanne liegt, in deren Rahmen eine beliebige Verfügbarkeit gegeben ist, oder sich Übergebender oder Empfänger voneinander entfernen, bevor der Konsum erfolgt ist, erlangt der Empfänger die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel (zu vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 23.11.2007- 2 - 41/07 (REV) -, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht