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   OLG Zweibrücken, 25.05.2010 - 1 Ss 13/10   

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https://dejure.org/2010,13787
OLG Zweibrücken, 25.05.2010 - 1 Ss 13/10 (https://dejure.org/2010,13787)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.05.2010 - 1 Ss 13/10 (https://dejure.org/2010,13787)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Mai 2010 - 1 Ss 13/10 (https://dejure.org/2010,13787)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 BtMG, § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 17 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Vertrieb einer Räucherhanfmischung mit Marihuana aus behördlich genehmigtem Anbau; Verbotsirrtum eines Betreibers eines "Headshops"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit der Veräußerung sogenannten "Räucherhanfs"

Kurzfassungen/Presse

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    THC-arme Hanfprodukte wie z.B. Duftkissen mit Hanfblüten: nur mit behördlicher Erlaubnis verkehrsfähig!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1999 - 2 StR 365/99

    Voraussetzung des Gewaltdarstellungsverbotes von § 131 StGB und der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2010 - 1 Ss 13/10
    Auskünfte, die lediglich eine "Feigenblattfunktion" erfüllen sollen, können den Täter ebenfalls nicht entlasten (vgl. BGH NStZ 2000, 307, 309).
  • BayObLG, 25.09.2002 - 4St RR 80/02

    Betäubungsmitteleigenschaft von Knasterhanf und psilocybinhaltigen Pilzen -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2010 - 1 Ss 13/10
    Die Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffes wird gemäß § 1 Abs. 1 BtMG allein durch seine Aufnahme in die Positivliste der Anlagen I bis III begründet, ohne dass es zusätzlich einer konkreten Berauschungsqualität oder Konsumfähigkeit bedarf (vgl. Körner BtMG 6. Aufl. § 1 Rdnr. 24, § 2 Rdnr. 61, BayObLG Beschluss vom 25. September 2002 4 StRR 80/02 zitiert nach juris Tz. 15 vgl. auch BGH StV 1985, 250).
  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2010 - 1 Ss 13/10
    Bei einer Auskunftsperson ist dies der Fall, wenn sie Gewähr für eine diesen Anforderungen entsprechende Auskunftserteilung bietet (vgl. BGHSt 40, 257, 264).
  • BGH, 27.01.1966 - KRB 2/65

    Verbotsirrtum bei (Kartell-) Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2010 - 1 Ss 13/10
    Ein Verbotsirrtum wäre nur dann nicht vermeidbar gewesen, wenn der Angeklagte alle seine geistigen Erkenntniskräfte eingesetzt und etwa aufkommende Zweifel durch Nachdenken oder erforderlichenfalls durch Einholung verlässlichen und sachkundigen Rechtsrats beseitigt hat (vgl. BGHSt 21, 18, 20).
  • BGH, 24.03.2021 - 6 StR 240/20

    Strafbarkeit des Verkaufs von Hanftee

    Es stützt sich dabei auf die in Rechtsprechung und Literatur vertretene Ansicht, gewerbliche Zwecke müssten auch beim Endabnehmer gegeben sein und schlössen einen letztendlichen Konsumzweck aus (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Juni 2016 - III-4 RVs 51/16 Rn. 43 f.; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. Mai 2010 - 1 Ss 13/10 Rn. 8; OLG Nürnberg, Urteil vom 17. Januar 2006 - 2 St OLG Ss 243/05 Rn. 12; BayObLG, aaO, 271; Körner/Patzak/Volkmer, aaO, § 2 Rn. 16f; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 1 Rn. 273; Winghofer, CB 2019, 384, 385 f.; Rottmeier, PharmR 2020, 446, 448; abweichend davon jedoch derselbe, ZLR 2021, 77, 85 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-663/18).
  • LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19

    Haftstrafen für Hanfblütentee

    bb) Das Urteil OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az.: 1 Ss 13/10, zitiert nach juris, führt in Rn. 8 wörtlich aus: "Die Kammer hat auch zutreffend einen Ausnahmetatbestand gem. Anlage I zum BtMG Stichwort "Cannabis" verneint.

    cc) Das Urteil des OLG Hamm, Urteil vom 21.06.2016, Az.: 4 RVs 51/16, zitiert nach juris, teilt unter Rn. 42 f. wörtlich mit: "Entgegen der Ansicht des Landgerichts ist neben dem Anbau mit zertifiziertem Saatgut aber auch bei dieser ersten Alternative der Ausnahmeregelung des lit. b) zusätzlich erforderlich, dass der Verkehr mit den Cannabisprodukten ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Weber, BtMG, 4. Auflage, § 1 BtMG Rn. 284).

    Die Ausnahmebestimmung soll das Marktpotenzial des Rohstoffes Hanf und seine Verwendungsmöglichkeiten zur industriellen und möglicherweise energetischen Verwendung erschließen und nicht die Bevölkerung mit THC-schwachen Zubereitungen zu persönlichen Konsumzwecken versorgen und demgegenüber nicht das generelle Cannabisverbot aufweichen (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Bayerisches Oberstes Landesgericht NStZ 2003, 270; Weber, BtMG, 4. Auflage, § 1 BtMG Rn. 288).

    Eine andere Auslegung dieser Ausnahmebestimmung würde dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes, nämlich die sozialschädlichen Wirkungen des illegalen Handels mit rauschfähigen Betäubungsmitteln einzudämmen, grundlegend zuwiderlaufen (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Bayerisches Oberstes Landesgericht NStZ 2003, 270).

  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16

    Illegaler Verkauf von Cannabisprodukten

    Dabei wird die Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffes gemäß § 1 Abs. 1 BtMG allein durch seine Aufnahmen in die Positivliste der Anlagen I bis III begründet, ohne dass es zusätzlich einer konkreten Berauschungsqualität oder Konsumfähigkeit bedarf (vgl. BGH NJW 2000, 597; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Bayerisches Oberstes Landesgericht NStZ 2003, 270; Weber, BtMG, 4. Auflage, § 1 BtMG Rn. 147).

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts ist neben dem Anbau mit zertifiziertem Saatgut aber auch bei dieser ersten Alternative der Ausnahmeregelung des lit. b) zusätzlich erforderlich, dass der Verkehr mit den Cannabisprodukten ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Weber, BtMG, 4. Auflage, § 1 BtMG Rn. 284).

    Die Ausnahmebestimmung soll das Marktpotenzial des Rohstoffes Hanf und seine Verwendungsmöglichkeiten zur industriellen und möglicherweise energetischen Verwendung erschließen und nicht die Bevölkerung mit THC-schwachen Zubereitungen zu persönlichen Konsumzwecken versorgen und demgegenüber nicht das generelle Cannabisverbot aufweichen (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Bayerisches Oberstes Landesgericht NStZ 2003, 270; Weber, BtMG, 4. Auflage, § 1 BtMG Rn. 288).

    Eine andere Auslegung dieser Ausnahmebestimmung würde dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes, nämlich die sozialschädlichen Wirkungen des illegalen Handels mit rauschfähigen Betäubungsmitteln einzudämmen, grundlegend zuwiderlaufen (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Bayerisches Oberstes Landesgericht NStZ 2003, 270).

    Ein Verbotsirrtum ist demnach im Allgemeinen nur dann nicht vermeidbar, wenn der Täter unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls sowie der Verhältnisse und seiner Persönlichkeit alle seine Erkenntniskräfte eingesetzt und etwa aufkommende Zweifel durch Nachdenken oder erforderlichenfalls durch Einholung verlässlichen und sachkundigen (Rechts-) Rat beseitigt hat (vgl. BGH NJW 1966, 842; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Fischer, StGB, 63. Auflage, § 17 StGB Rn. 8).

    Der Angeklagte bewegte sich mit dem Vertrieb von verschiedenen Cannabisprodukten bewusst im unmittelbaren Dunstkreis des Betäubungsmittelhandels, so dass er aufgrund dieser Umstände sowie unter Berücksichtigung seiner persönlichen Fähigkeiten und Kenntnisse gesteigerten Erkundigungs- und Prüfungspflichten über die Rechtmäßigkeit bzw. Unrechtmäßigkeit seines Verhaltens unterlag, an die strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Bayerisches Oberstes Landesgericht NStZ 2003, 270).

  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 246/20

    Bestechung und Vorteilsgewährung gegenüber Schulen (Schulfördervereine;

    8 St 507/72">BayObLGSt 1972, 144, 146; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. Mai 2010 - 1 Ss 13/10 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. März 2012 - 1 Ss 142/12, NZWiSt 2014, 301, 303; Rengier in KK-OWiG, 5. Aufl., § 11 Rn. 65 ff. mwN).
  • AG Freiburg, 28.05.2020 - 28 Ds 620 Js 119/19

    Strafbarkeit des Verkaufs von Cannabidiol(CBD)-Produkten

    Aus dem Sinn und Zweck der Ausnahmevorschrift und dem Willen des historischen Gesetzgebers folgt, dass gewerbliche Zwecke im Sinne dieser Vorschrift nicht den Verkauf von Cannabis in Reinform an Konsumenten umfassen (vgl. LG Ravensburg, NStZ 1998, 306, beck-online, für als Topfpflanze verkauften Faserhanf, der die damalige THC-Grenze der Ausnahmevorschrift von 0, 3% nicht überschritten hat; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 25. September 2002 - 4St RR 80/2002 -, juris - für als Tabakersatz genutzten sog. Knasterhaft mit einem TH-Gehalt von 0, 03%; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. Mai 2010 - 1 Ss 13/10 -, juris - für sog. Räucherhanf mit einem THC-Gehalt von 0, 34%, der - ungeachtet der THC-Grenze - nicht der Ausnahmevorschrift unterfalle, da bereits keine gewerblichen Zwecke vorlägen; OLG Hamm, Urteil vom 21. Juni 2016 - III-4 RVs 51/16 -, juris - für sog. Räucherhanf mit einem THC-Gehalt von mitunter über 0, 2%, wobei der Angeklagte darauf vertrauen durfte, dass der Wirkstoffgehalt in keinem Fall 0, 2% überstieg; LG Braunschweig, Urteil vom 28. Januar 2020 - 4 KLs 804 Js 26499/18 (5/19) -, juris, für Hanfblütentee und Cannabis-Rohmaterial, wobei die Ware nach der Vorstellung der Angeklagten jeweils einen durchschnittlichen THC-Gehalt von nicht mehr als 0, 1% hatte).
  • VG Magdeburg, 29.01.2013 - 8 A 5/11

    Disziplinarklage Gerichtsvollzieherin mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst

    Auf die Revision der Beamtin hat das Oberlandesgericht A-Stadt das Verfahren mit Beschluss vom 10.05.2010 (1 Ss 13/10) eingestellt, soweit die Beamtin nicht bereits rechtskräftig vom AG K. freigesprochen worden war.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2014 - 10 L 3/13

    Entfernung eines Gerichtsvollziehers aus dem Beamtenverhältnis wegen

    In der Folgezeit kam es zu gerichtlichen Strafverfahren, denen Anklagen wegen Gebührenüberhebung und Betruges zugrunde lagen; die Verfahren wurden schließlich mit Beschluss des OLG Naumburg vom 10.5.2010 (1 Ss 13/10) eingestellt, weil der ursprüngliche Strafbefehl des Amtsgerichts K. nicht dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz entsprochen habe.
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