Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.08.2003 - 1 Ss 133/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 55 Abs 1 AuslG, § 55 Abs 2 AuslG, § 92 Abs 1 Nr 1 AuslG, § 92 Abs 1 Nr 2 AuslG, § 92 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst b AuslG
Ausländerrecht: Keine Strafbarkeit wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet bei Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltsduldung; unwirksame Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkung des Rechtsmittels auf bestimmte Beschwerdepunkte; Anforderungen an die Strafbarkeit gem. § 92 AuslG; Notwendigkeit des Besitzes einer Duldung; Voraussetzung für die Duldung von Ausländern; Anforderung an die Prüfung der Strafgerichte bezüglich der ...
- Judicialis
AuslG § 92 I Nr. 1; ; AuslG § 92 I Nr. 2; ; AuslG § 92 II Nr. 1 b)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- M - 2 NS (A2/02)
- LG Frankfurt/Main, 28.11.2002 - 5/24
- OLG Frankfurt, 13.08.2003 - 1 Ss 133/03
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 307
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84
Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2003 - 1 Ss 133/03
Die Beschränkung ist andererseits dann unwirksam, wenn zwischen den Erörterungen zur Schuld- und Straffrage eine so enge Verbindung besteht, daß eine getrennte Überprüfung des angefochtenen Teils nicht möglich ist, ohne daß der nicht angefochtene Teil mit berührt wird (BGHSt 33, 59;… KK-Ruß, StPO, 5. Auflage, § 318 Rdnr. 7 a). - EuGH, 22.10.2002 - C-94/00
Roquette Frères
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2003 - 1 Ss 133/03
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (DVBl 2003, 185), wonach die Strafbarkeit nach § 92 I Nr. 1 AuslG ausscheidet, wenn der Strafrichter in eigenständiger Prüfung zum Ergebnis gelangt, der Angeklagte habe im Tatzeitraum - auch unbeschadet der Stellung eines Antrages - einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung gehabt, ist auf die Frage einer Strafbarkeit nach § 92 II Nr. 1 b und gem. § 92 I Nr. 2 AuslG zu übertragen. - BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02
Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2003 - 1 Ss 133/03
Während nach der bisherigen Rechtsprechung im Regelfall die Strafbarkeit nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG nicht entfiel, solange der Beschuldigte nicht tatsächlich eine Aufenthaltsgenehmigung oder aber eine Duldung vorweisen konnte sofern ihm nicht ausnahmsweise normgerechtes Verhalten nicht zumutbar oder möglich war hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 6.3.2003 (2 BvR 397/02) zur Auslegung des § 92 AuslG ausgeführt, daß es sich um eine nicht mehr vertretbare Rechtsansicht handele, wenn die Gerichte sich angesichts des Wortlautes des § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG, der den Besitz einer Duldung im Sinne des § 55 Abs. 1 AuslG voraussetzt, mit der Feststellung begnügten, der Ausländer sei nicht im Besitz einer solchen Duldung.
- OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 44/07
Absehen von Fahrverbot wegen langer Zeitdauer zwischen Tat und gerichtlicher …
Von ihm soll eine warnende Wirkung auf den Betroffenen ausgehen und ihn anhalten, sich künftig verkehrsordnungsgemäß zu verhalten (vgl. OLG Schleswig DAR 2000, 584, Senatsentscheidungen vom 06.11.2003 - 1 Ss 133/03 und 19.4.2004, 1 Ss 53/04). - OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04
Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte
Auch der Umstand, dass die Tat im April 2002 begangen wurde und damit nunmehr mehr als 22 Monate zurückliegt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 06.11.2003, 1 Ss 133/03; BayObLG NZV 2002, 280 f: zweieinhalb Jahre), rechtfertigt keine andere Beurteilung, denn die Verhängung eines Fahrverbots ist auch nach Auffassung des Senats - wie dargelegt - zur Einwirkung auf den in der Zwischenzeit wieder verkehrsrechtlich auffällig gewordene Betroffenen notwendig, so dass das Fahrverbot seinen Sinn nicht verloren hat. - OLG Karlsruhe, 22.12.2006 - 3 Ss 129/06
Nachholung der Fristsetzung zur Nachentrichtung hinterzogener Steuern durch die …
In diesem Fall ist eine beschränkte Anfechtung des Rechtsfolgenausspruchs daher nicht möglich (vgl. BGH NJW 1996, 2663, 2664 f; NStZ 1996, 352, 353; OLG Celle StraFo 2004, 61; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 47; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 307; BayObLG wistra 1992, 279, 280;… Gössel in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 318 Rdnr. 52).
- OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06
Strafbarkeit eines Ausländers gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG
Hierzu ist in dem Senatsbeschluss vom 13.08.2003 - 1 Ss 133/03 ausgeführt worden, dass sowohl für § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG als auch für § 92 Abs. 1 Nr. 2 AuslG der gleiche Maßstab gelten müsse. - OLG Frankfurt, 25.02.2005 - 1 Ss 9/04
Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern: Duldungsanspruch des …
Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung (der der Senat bereits in den Beschlüssen vom 14.07.2003 - 1 Ws 66/03 - , vom 13.08.2003 - 1 Ss 133/03 - und vom 05.11.2003 - 1 Ss 197/03 - gefolgt ist und dabei die Grundsätze auch auf § 92 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 b AuslG erstreckt hat) sind die Feststellungen des Amtsgerichts nicht ausreichend. - BayObLG, 14.09.2004 - 4St RR 71/04
Reisepassverschaffung durch Antrag bei diplomatischer Vertretung - Prüfungsumfang …
Tatbestandsmäßiges Unrecht liegt somit entgegen dem Wortlaut der Strafbestimmung dann nicht vor, wenn die Ausländerbehörde eine Duldung hätte erteilen müssen (BayObLG Beschluss vom 26.9.2003 - 4St RR 114/2003; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2003, 307, 308). - OLG Karlsruhe, 19.04.2004 - 1 Ss 53/04 Von ihm soll eine warnende Wirkung auf den Betroffenen ausgehen und ihn anhalten, sich künftig verkehrsordnungsgemäß zu verhalten (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.09.2000, DAR 2000, 584, Senatsentscheidung vom 06.11.2003 - 1 Ss 133/03).
- AG Lahr, 31.08.2004 - 3 Cs 9 Js 5287/04
Strafbarer Verstoß gegen Ausländergesetz: Nichtmitwirkung bei Passbeschaffung; …
Ist dem Angeschuldigten aufgrund eines geduldeten Aufenthaltes ein Ausweisersatz nach § 39 Abs. 1 AuslG auszustellen, so steht es nicht im Belieben der Ausländerbehörde, eine Strafbarkeit des Ausländers dadurch herbeizuführen, dass ohne zwingende Gründe die Duldung nur noch ohne Lichtbild erteilt wird (vgl. BVerfG NStZ 2003, 488ff., OLG Frankfurt/M. NStZ-RR 2003, 307 und 308).