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   KG, 01.12.1997 - (4) 1 Ss 133/97 (122/97)   

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https://dejure.org/1997,36553
KG, 01.12.1997 - (4) 1 Ss 133/97 (122/97) (https://dejure.org/1997,36553)
KG, Entscheidung vom 01.12.1997 - (4) 1 Ss 133/97 (122/97) (https://dejure.org/1997,36553)
KG, Entscheidung vom 01. Dezember 1997 - (4) 1 Ss 133/97 (122/97) (https://dejure.org/1997,36553)
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Anforderungen an die tatrichterlichen

    Wenn die Urteilsgründe dagegen nicht vollständig erkennen lassen, dass und aufgrund welcher Beweissituation der Schuldbeweis schlüssig erbracht ist und/oder wenn es an einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit allen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen fehlt, kann die subjektive Überzeugung des Tatrichters keine rechtsfehlerfreie Grundlage für eine Verurteilung sein (vgl. KG Beschluss vom 1. Dezember 1997 - (4) 1 Ss 133/97 (122/97) - m.w.N. - in juris).
  • KG, 11.12.2009 - 1 Ss 364/09

    Beweiswürdigung: Anforderungen an Beweiswürdigung bei Vorliegen einer der

    3 1. a) In solchen Fällen müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter den einzigen Belastungszeugen einer strengen Glaubwürdigkeitsprüfung unterzogen (vgl. nur BGHSt 44, 153) und alle Umstände, die das Urteil zu beeinflussen geeignet sind, in die Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 370; Senat, Beschluss vom 16. August 2006 - (5) 1 Ss 126/06 (28/05) - m.w.N.; KG, Beschluss vom 1. Dezember 1997 - (4) 1 Ss 133/97 (122/97) -).
  • KG, 28.08.2000 - 1 Ss 247/00
    Ein auf die Sachrüge zu beachtender Rechtsfehler liegt nur vor, wenn die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungsätze verstößt (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 15; 1999, 301, 302; Senat, Beschluß vom 1. Dezember 1997 - (4) 1 Ss 133/97 (122/97) - Kuckein in KK, StPO 4. Aufl., § 337 Rdn. 29).
  • KG, 16.05.2001 - 1 Ss 286/99
    Fehlt es an einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit allen wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen, bildet die subjektive Überzeugung des Tatrichters keine rechtstehlerfreie Grundlage für das Urteil (vgl. KG, Beschluß vom 1. Dezember 1997 - (4) 1 Ss 133/97 (122/97) - mit weit.
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