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   OLG Jena, 06.09.2004 - 1 Ss 139/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25213
OLG Jena, 06.09.2004 - 1 Ss 139/04 (https://dejure.org/2004,25213)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.09.2004 - 1 Ss 139/04 (https://dejure.org/2004,25213)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. September 2004 - 1 Ss 139/04 (https://dejure.org/2004,25213)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot von Rennen mit Kraftfahrzeugen; Definition des Begriffs "Rennen"; Beanstandung der Beweiswürdigung des Tatgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 05.05.2020 - 1 RVs 40/20

    Anforderungen an Beweis für illegales Autorennen; Doppelverwertungsverbot

    Unter dem dort tatbestandsmäßigen "Rennen" wird ein Wettbewerb oder Teil eines Wettbewerbs zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen verstanden, bei denen entweder zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger durch Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit ermittelt wird oder aber der Versuch des Erreichens der Höchstgeschwindigkeit der gegenseitigen Leistungsprüfung dient, ohne dass die Teilnehmer miteinander im Wettbewerb stehen (SenE v. 23.01.2018 - III-1 RBs 370/17; KG DAR 2020, 149 m. N.; KG NJ 2017, 346; OLG Oldenburg DAR 2017, 93; OLG Bamberg NZV 2011, 208; OLG Jena B. v. 06.09.2004 - 1 Ss 139/04 - bei Juris).
  • OLG Oldenburg, 24.10.2016 - 2 Ss OWi 295/16

    Bußgeldverfahren wegen Teilnahme an illegalem Autorennen

    Sie ist jedoch als Hilfe zur Auslegung des in § 29 StVO zum Ausdruck kommenden Willens des Verordnungsgebers heranzuziehen (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 06. September 2004 - 1 Ss 139/04 -, zitiert nach juris Rn.9).
  • VG Freiburg, 09.12.2021 - 4 K 4099/19

    Abgrenzung zwischen straßenbegleitenden und abgesetzten Radwegen

    Diese Verwaltungsvorschrift hat keine für das Gericht bindende Wirkung, es spricht aber nichts dagegen, sie bei der Auslegung des § 9 Abs. 3 StVO als Auslegungshilfe heranzuziehen (im Ergebnis ebenso, zu § 29 StVO, Thür. OVG, Beschl. v. 06.09.2004 - 1 Ss 139/04 -, juris Ls. 1, Rn. 9, und zu einer anderen Verwaltungsvorschrift LSG Bad.-Württ., Urt. v. 09.11.2017 - L 6 VS 3520/15 -, juris Ls. 1, Rn. 46 f.).
  • LG Karlsruhe, 09.10.2020 - 171 Ns 86 Js 4777/19

    Tatbestandsvoraussetzungen des verbotenen Kraftfahrzeugrennens

    Ausreichend ist, wenn das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit jedenfalls Teil der Veranstaltung war (OLG Jena, DAR 2005, 43).
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