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   OLG Jena, 02.08.2006 - 1 Ss 144/06   

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https://dejure.org/2006,35767
OLG Jena, 02.08.2006 - 1 Ss 144/06 (https://dejure.org/2006,35767)
OLG Jena, Entscheidung vom 02.08.2006 - 1 Ss 144/06 (https://dejure.org/2006,35767)
OLG Jena, Entscheidung vom 02. August 2006 - 1 Ss 144/06 (https://dejure.org/2006,35767)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Bamberg, 29.11.2018 - 2 Ss OWi 1359/18

    Inhaltliche Anforderungen an Beschlussbegründung nach § 72 OWiG

    Unbeschadet des Umfangs der Nachprüfung müssen die Beschlussgründe daher zu den entscheidungserheblichen Vorgängen und Umständen Feststellungen sowie eine Beweiswürdigung enthalten, aus der sich die durchgeführten Beweiserhebungen, deren Ergebnis und deren Beurteilung durch das Tatgericht ergeben (OLG Jena, Beschluss vom 02.08.2006 - 1 Ss 144/06 = VRS 112, 357).
  • KG, 16.01.2019 - 3 Ws (B) 312/18

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Die Gründe müssen aber so beschaffen sein, dass diese zu den entscheidungserheblichen Vorgängen und Umständen Feststellungen sowie eine Beweiswürdigung enthalten, aus der sich die durchgeführten Beweiserhebungen, deren Ergebnis und deren Beurteilung durch das Tatgericht ergeben (OLG Jena, Beschluss vom 2. August 2006 - 1 Ss 144/06 - BeckRS 2007, 5390).
  • KG, 08.09.2022 - 3 Ws (B) 209/22

    Sachlich-rechtliche Überprüfung von Beschlüssen nach § 72 Abs. 1 Satz 1 OWiG

    Die Gründe müssen aber so beschaffen sein, dass diese zu den entscheidungserheblichen Vorgängen und Umständen Feststellungen sowie eine Beweiswürdigung enthalten, aus der sich die durchgeführten Beweiserhebungen, deren Ergebnis und deren Beurteilung durch das Tatgericht ergeben (OLG Jena, Beschluss vom 2. August 2006 - 1 Ss 144/06 - BeckRS 2007, 5390).
  • AG Pirmasens, 24.01.2022 - 2 OWi 4211 Js 2513/21

    Zurückverweisung an Verwaltungsbehörde wegen nicht gewährter Einsicht in

    Eine ungenügende Aufklärung des Sachverhalts liegt grundsätzlich dann vor, wenn die Verwaltungsbehörde keine Beweise für die Beschuldigung vorgelegt oder naheliegenden Beweise nicht erhoben oder das Ergebnis der Beweiserhebung nicht in den Akten dokumentiert hat Darüber hinaus ist die Sachverhaltsaufklärung auch dann offensichtlich ungenügend, wenn auf Beweisbegehren des Betroffenen ohne Angabe von Gründen nicht eingegangen wurde (BeckOK OWiG/Gertler, 32. Ed. 1.10.2021, OWiG § 69 Rn. 137; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. August 2006 - 1 Ss 144/06).
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