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   OLG Koblenz, 19.09.2006 - 1 Ss 145/06   

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https://dejure.org/2006,17921
OLG Koblenz, 19.09.2006 - 1 Ss 145/06 (https://dejure.org/2006,17921)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.09.2006 - 1 Ss 145/06 (https://dejure.org/2006,17921)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. September 2006 - 1 Ss 145/06 (https://dejure.org/2006,17921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 367 Abs. 3 S. 1
    Anforderungen an die Feststellungen bei Geschwindigkeitsüberschreitung und an die Feststellung des Vorsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 255
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 09.12.2003 - 1 Ss 289/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Toleranzwert, Darstellung,

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2006 - 1 Ss 145/06
    Räumt der Betroffene - wie hier - die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ein, muss der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung des Urteils auf mögliche Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen das angewandte Messverfahren, den Toleranzwert und die nach Abzug des Toleranzwertes ermittelte Fahrgeschwindigkeit mitteilen (BGHSt 39, 291 [292, 294 f.]; Senat, Beschluss vom 24. Juli 2001 - 1 Ss 203/01 - Beschluss vom 9. Dezember 2003 - 1 Ss 289/03 -).

    Diese Ausführungen sind zutreffend (vgl. Senatsbeschlüsse 1 Ss 203/01 vom 24.07.2001, 1 Ss 289/03 vom 09.12.2003 und 1 Ss 141/05 vom 12.08.2005).

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2006 - 1 Ss 145/06
    Das ist rechtsfehlerhaft (BGHSt 36, 1 [10]; BGH, NStZ 2003, 603 [603 f.] [jew. m.w.N.]).

    Geht der Tatrichter - wie hier - von bedingtem Vorsatz aus, müssen beide Vorsatzkomponenten, das heißt sowohl das Wissens- als auch das Wollenselement, geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (BGHSt 36, 1 [10] m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 24.07.2001 - 1 Ss 203/01

    Eichung, Erlöschen, Geschwindigkeitsüberschreitung, Nacheichung, Neueichung,

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2006 - 1 Ss 145/06
    Räumt der Betroffene - wie hier - die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ein, muss der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung des Urteils auf mögliche Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen das angewandte Messverfahren, den Toleranzwert und die nach Abzug des Toleranzwertes ermittelte Fahrgeschwindigkeit mitteilen (BGHSt 39, 291 [292, 294 f.]; Senat, Beschluss vom 24. Juli 2001 - 1 Ss 203/01 - Beschluss vom 9. Dezember 2003 - 1 Ss 289/03 -).

    Diese Ausführungen sind zutreffend (vgl. Senatsbeschlüsse 1 Ss 203/01 vom 24.07.2001, 1 Ss 289/03 vom 09.12.2003 und 1 Ss 141/05 vom 12.08.2005).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2006 - 1 Ss 145/06
    Räumt der Betroffene - wie hier - die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ein, muss der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung des Urteils auf mögliche Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen das angewandte Messverfahren, den Toleranzwert und die nach Abzug des Toleranzwertes ermittelte Fahrgeschwindigkeit mitteilen (BGHSt 39, 291 [292, 294 f.]; Senat, Beschluss vom 24. Juli 2001 - 1 Ss 203/01 - Beschluss vom 9. Dezember 2003 - 1 Ss 289/03 -).

    Es ist daher nicht erkennbar, ob es sich bei dem hier angewendeten Verfahren um eine generell anerkanntes und standardisiertes Messverfahren handelt (s. dazu BGH, NZS 1998, 120 [122]; Senat, Beschluss vom 12. August 2005 - 1 Ss 141/05 -), sodass weitere Ausführungen zu dem Messvorgang und dem ordnungsgemäßen Zustandekommen des Messergebnisses grundsätzlich nicht erforderlich wären (BGHSt 39, 291 [301]; Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1997 - 1 Ss 224/97 -), oder ob es hierzu weiterer Feststellungen bedurft hätte.

  • OLG Koblenz, 12.08.2005 - 1 Ss 141/05

    Strafprozessrecht: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Geschwindigkeitsmessung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2006 - 1 Ss 145/06
    Es ist daher nicht erkennbar, ob es sich bei dem hier angewendeten Verfahren um eine generell anerkanntes und standardisiertes Messverfahren handelt (s. dazu BGH, NZS 1998, 120 [122]; Senat, Beschluss vom 12. August 2005 - 1 Ss 141/05 -), sodass weitere Ausführungen zu dem Messvorgang und dem ordnungsgemäßen Zustandekommen des Messergebnisses grundsätzlich nicht erforderlich wären (BGHSt 39, 291 [301]; Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1997 - 1 Ss 224/97 -), oder ob es hierzu weiterer Feststellungen bedurft hätte.

    Diese Ausführungen sind zutreffend (vgl. Senatsbeschlüsse 1 Ss 203/01 vom 24.07.2001, 1 Ss 289/03 vom 09.12.2003 und 1 Ss 141/05 vom 12.08.2005).

  • BGH, 23.04.2003 - 2 StR 52/03

    Tötungsvorsatz (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; Hemmschwelle bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2006 - 1 Ss 145/06
    Das ist rechtsfehlerhaft (BGHSt 36, 1 [10]; BGH, NStZ 2003, 603 [603 f.] [jew. m.w.N.]).
  • KG, 08.09.1997 - 1 Ss 224/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2006 - 1 Ss 145/06
    Es ist daher nicht erkennbar, ob es sich bei dem hier angewendeten Verfahren um eine generell anerkanntes und standardisiertes Messverfahren handelt (s. dazu BGH, NZS 1998, 120 [122]; Senat, Beschluss vom 12. August 2005 - 1 Ss 141/05 -), sodass weitere Ausführungen zu dem Messvorgang und dem ordnungsgemäßen Zustandekommen des Messergebnisses grundsätzlich nicht erforderlich wären (BGHSt 39, 291 [301]; Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1997 - 1 Ss 224/97 -), oder ob es hierzu weiterer Feststellungen bedurft hätte.
  • OLG Koblenz, 20.12.2012 - 1 SsRs 99/12

    Bußgeldverfahren - verlesene Urkunden im Hauptverhandlungsprotokoll

    - die Sachrüge keine Rechtsfragen aufwirft, die einer grundsätzlich Klärung bedürfen - dies gilt auch für die Anforderungen an die Darstellung der subjektiven Tatseite (siehe dazu Senatsbeschl. v. 19.09.2006 - 1 Ss 145/06 - juris Rn. 4) - und auch nicht ersichtlich ist, dass ein Eingreifen des Rechtsbeschwerdegerichts zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich wäre.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.05.2019 - 1 Ss 145/06 (89/06)   

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https://dejure.org/2019,12274
OLG Schleswig, 13.05.2019 - 1 Ss 145/06 (89/06) (https://dejure.org/2019,12274)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.05.2019 - 1 Ss 145/06 (89/06) (https://dejure.org/2019,12274)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Mai 2019 - 1 Ss 145/06 (89/06) (https://dejure.org/2019,12274)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2019, 608
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.11.2006 - 1 Ss 145/06 (89/06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,81959
OLG Schleswig, 06.11.2006 - 1 Ss 145/06 (89/06) (https://dejure.org/2006,81959)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.11.2006 - 1 Ss 145/06 (89/06) (https://dejure.org/2006,81959)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. November 2006 - 1 Ss 145/06 (89/06) (https://dejure.org/2006,81959)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Lübeck, 20.08.2012 - 3 Ns 44/12

    Unterschlagung von Sicherungseigentum der Finanzierungsbank

    Solches Verhalten ist etwa darin zu sehen, dass der Sicherungsgeber die Sache verkauft oder zu verkaufen versucht (vgl. SchlHOLG, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 Ss 145/06 [89/06] bei Döllel/Dreeßen in SchlHA 2007, 279, 280).
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