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   OLG Frankfurt, 26.06.2019 - 1 Ss 15/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,19029
OLG Frankfurt, 26.06.2019 - 1 Ss 15/19 (https://dejure.org/2019,19029)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.06.2019 - 1 Ss 15/19 (https://dejure.org/2019,19029)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - 1 Ss 15/19 (https://dejure.org/2019,19029)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Abtreibungs"werbung": Gericht ordnet Neuverhandlung an

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbung für Schwangerschaftsabbruch

  • lto.de (Kurzinformation)

    Werbung für Schwangerschaftsabbruch: Revision von Ärztin Hänel erfolgreich

  • archive.org (Pressemeldung, 03.07.2019)

    Abtreibungswerbeverbot: Urteil gegen Ärztin Hänel aufgehoben

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Werbung für Abtreibung aufgehoben

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Aufhebung des Urteils wegen Werbung für Schwangerschaftsabbruch im Fall der Gießener Ärztin Hänel

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 04.07.2019)

    Abruptio-Werbeverbot - Ärzte nicht aus der politischen Schusslinie

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 03.07.2019)

    Streit um den Abtreibungsparagrafen - Etappensieg für Hausärztin Kristina Hänel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 687
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 35/64
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2019 - 1 Ss 15/19
    Gemäß § 354a StPO hat der Senat bei seiner Entscheidung das mildere Strafgesetz zugrunde zu legen (BGHSt 20, 116).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 1 Ss 96/20

    Gießener Ärztin Hänel rechtskräftig wegen Werbung für Schwangerschaftsabbruch

    Auf die Revision der Angeklagten hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 26. Juni 2019 ( 1 Ss 15/19 , StV 2019, 687) das Urteil des Landgerichts Gießen vom 12. Oktober 2018 unter Berücksichtigung einer nach Erlass des Urteils eingetretenen Gesetzesänderung aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Gießen zurückverwiesen.
  • LG Gießen, 12.12.2019 - 4 Ns 406 Js 15031/15

    Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

    Auf die Revision der Angeklagten hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 26.06.2019, Aktenzeichen,1 Ss 15/19 , das Urteil des Landgerichts Gießen — 3. kleine Strafkammer — vom 12. Oktober 2018 unter Berücksichtigung einer nach Erlass des Urteils eingetretenen Gesetzesänderung aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Gießen zurückverwiesen, die auch über die Kosten der Revision zu entscheiden hat.
  • KG, 19.11.2019 - 3-80/19

    Werbung zum Schwangerschaftsabbruch auf Internetseite

    Die neue Rechtslage ist jedoch gegenüber der bisherigen Regelung, die zur Tatzeit galt, nach Maßgabe von § 2 Abs. 3 StGB das mildere Recht, das der Senat nach § 354a StPO bei seiner Entscheidung zu Grunde zu legen hat (vgl. BGHSt 20, 116; OLG Frankfurt StV 2019, 687).
  • AG Coesfeld, 20.05.2021 - 3a Ds 30 Js 580/20
    Die vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken des Angeklagten und der Verteidigung werden - insoweit im Anschluss an die obergerichtliche Rechtsprechung (KG, Beschl. v. 19.11.2019 - (3) 121 Ss 143/19 (80 + 81/19); OLG Frankfurt Beschl. v. 22.12.20 - 1 Ss 96/20 unter Verweis auf Beschl. v. 26.06.2019 - 1 Ss 15/19; vgl. auch Fischer , StGB, 68. Aufl., § 219a, Rn. 3a; a.A. Brosius-Gersdorf , Zur Verfassungswidrigkeit des § 219a Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 StGB) - nicht geteilt.
  • KG, 19.11.2019 - 121 Ss 143/19

    Werbung für Schwangerschaftsabbruch: Strafbarkeit des Angebots der Vornahme von

    Die neue Rechtslage ist jedoch gegenüber der bisherigen Regelung, die zur Tatzeit galt, nach Maßgabe von § 2 Abs. 3 StGB das mildere Recht, das der Senat nach § 354a StPO bei seiner Entscheidung zu Grunde zu legen hat (vgl. BGHSt 20, 116; OLG Frankfurt StV 2019, 687).
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