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   OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06   

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OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06 (https://dejure.org/2006,34001)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.07.2006 - 1 Ss 151/06 (https://dejure.org/2006,34001)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 1 Ss 151/06 (https://dejure.org/2006,34001)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • KG, 12.11.2003 - 1 Ss 361/03

    Räuberischer Diebstahl: Beweiswürdigung zur Beutesicherungsabsicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06
    Bei einem auf frischer Tat entdeckten Dieb steht die Absicht, seine Identifizierung zu verhindern, erfahrungsgemäß im Vordergrund (OLG Zweibrücken JR 1991, 383; StV 1994, 545; KG, Beschluss (3) 1 Ss 345/98 vom 21.12.1998, juris; StV 2004, 67; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss 2 Ss 155/99 vom 12.06.1999; OLG Köln StV 2004, 490; OLG Hamm StV 2005, 336).

    In einem solchen Fall liegt es daher nicht fern, dass die Absicht des Täters, seine Identifizierung zu verhindern, nicht nur der vorherrschende, sondern möglicherweise sogar der alleinige Beweggrund der Gewaltanwendung ist (KG StV 2004, 67).

  • BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05

    Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06
    Es genügt allerdings, wenn sich der Täter durch den Einsatz des Nötigungsmittels der Strafverfolgung entziehen, gleichzeitig aber auch das Diebesgut verteidigen will (BGH NStZ 2000, 530; NStZ-RR 2005, 340).

    In diesem Fall wird in erneuter Anwendung dieses Grundsatzes dann von einer solchen Absicht auszugehen und Tateinheit zwischen allen bis zum Wegwerfen der Beute - durch das die Aufgabe des Besitzerhaltungswillens zweifelsfrei dokumentiert wird - verletzten Strafgesetze anzunehmen sein (BGH NStZ-RR 2005, 340; StraFo 1999, 100).

  • BGH, 15.09.1995 - 2 StR 431/95

    Strafschärfung trotz Gesetzeseinheit aufgrund selbständigen Unrechts der

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06
    Da § 241 StGB sogar gegenüber einer nur versuchten Nötigung nach § 240 Abs. 3 StGB zurücktritt (BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2 m.w.N.), gilt dies für § 252 StGB erst recht (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 3 zum Verhältnis der §§ 241, 253 StGB).
  • BGH, 17.06.1999 - 4 StR 229/99

    Reinheitsgehalt; Kokain; Zuständigkeit; Nicht geringe Menge; Pflichtverteidigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06
    Für den zeitgleich mit der Revisionsbegründung gestellten Antrag der Verteidigerin auf Beiordnung als Pflichtverteidigerin für das Revisionsverfahren ist - anders als für die Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung - der Vorsitzende des Gerichts, dessen Urteil angefochten ist, zuständig (BGHR StPO § 141 Bestellung 3).
  • BGH, 19.12.1996 - 1 StR 76/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06
    Die Beiordnung erfolgt im Strafprozess nicht im Kosteninteresse des Angeklagten, sondern dient allein dem Zweck, die ordnungsgemäße Verteidigung in einem noch ausstehenden Verfahren zu gewährleisten (BGHR StPO § 141 Bestellung 2 m.w.N.).
  • BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94

    Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06
    Im Übrigen könnte dieser Strafausspruch aber auch deshalb keinen Bestand haben, weil es an der bei Verhängung einer kurzzeitigen Freiheitsstrafe nach § 47 StGB unerlässlichen Gesamtwürdigung der die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände fehlt (vgl. dazu BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 6).
  • BGH, 21.04.1959 - 5 StR 74/59
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06
    Die innere Tatseite des § 252 StGB setzt neben Vorsatz, der sich auf den Diebstahl und die Nötigungshandlung beziehen muss, voraus, dass der Täter in der Absicht handelt, eine Gewahrsamsentziehung zu verhindern, die nach seiner Annahme gegenwärtig ist oder unmittelbar bevorsteht (BGHSt 9, 161, 163; 13, 64, 65; 28, 224, 230 f.; BGHR § 252 Besitzerhaltungsabsicht 3).
  • OLG Naumburg, 12.06.1999 - 2 Ss 155/99
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06
    Bei einem auf frischer Tat entdeckten Dieb steht die Absicht, seine Identifizierung zu verhindern, erfahrungsgemäß im Vordergrund (OLG Zweibrücken JR 1991, 383; StV 1994, 545; KG, Beschluss (3) 1 Ss 345/98 vom 21.12.1998, juris; StV 2004, 67; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss 2 Ss 155/99 vom 12.06.1999; OLG Köln StV 2004, 490; OLG Hamm StV 2005, 336).
  • BGH, 24.01.1990 - 3 StR 477/89

    Berichtigung eines Schuldspruchs wegen Nichtberücksichtigung des Zurücktretens

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06
    Da § 241 StGB sogar gegenüber einer nur versuchten Nötigung nach § 240 Abs. 3 StGB zurücktritt (BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2 m.w.N.), gilt dies für § 252 StGB erst recht (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 3 zum Verhältnis der §§ 241, 253 StGB).
  • OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04

    Anforderungen an die Feststellung der Beuteerhaltungsabsicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06
    Das wäre allenfalls dann der Fall, wenn der Angeklagte, vorher die Möglichkeit hatte, sich der Beute zu entledigen, ohne sich durch diesen Vorgang in die Gefahr zu begeben, dass der Hausdetektiv seiner endgültig habhaft werden konnte (OLG Köln NStZ 2005, 448; OLG Zweibrücken a.a.O.; KG a.a.O.).
  • BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78

    Tankstellendiebstahl - §§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, 'betroffen',

  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00

    Tötungsvorsatz bei Fluchthandlungen; Gefährliche Körperverletzung; (Schwerer)

  • KG, 21.12.1998 - 1 Ss 345/98
  • OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04

    Erfordernis der Besitzerhaltungsabsicht i. S. d. § 252 Strafgesetzbuch (StGB);

  • OLG Hamm, 10.01.2005 - 2 Ss 230/04

    räuberischer Diebstahl; subjektive Tatseite; Feststellungen

  • KG, 08.01.2015 - 121 Ss 211/14

    Beuteerhaltungsabsicht; Geringwertigkeit des Diebesguts

    Da das Fehlen der Beutesicherungsabsicht hier auf der Hand liegt und nicht nur nach dem Zweifelsgrundsatz zu verneinen ist, erfordert die Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses nicht die mehrfache Anwendung des Zweifelsgrundsatzes mit der Folge, dass hinsichtlich des Diebstahls und der versuchten Nötigung Tateinheit anzunehmen war (vgl. dazu etwa BGH NStZ-RR 2005, 240; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 1 Ss 151/06 -, juris-Rn. 28 mwN).
  • BGH, 09.03.2023 - 3 StR 392/22

    Schwerer räuberischer Diebstahl (Besitzerhaltungsabsicht bei Fluchtabsicht);

    Es ist nicht ersichtlich, auf welcher rechtlichen oder tatsächlichen Grundlage etwa ein Erfahrungssatz existiert, dass bei einem auf frischer Tat entdeckten Dieb meist die Absicht im Vordergrund stehe, seine Identifizierung zu verhindern, und nicht diejenige, sich die Beute zu sichern (so aber KG, Beschluss vom 1. Juli 2016 - (3) 121 Ss 100/16 (59/16), StV 2019, 108 mwN; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 1 Ss 151/06, OLGSt StGB § 252 Nr. 2 mwN; s. dagegen MüKoStGB/Sander, 4. Aufl., § 252 Rn. 16; OLG Köln, Urteil vom 18. Januar 2005 - 8 Ss 446/04, NStZ 2005, 448, 449).
  • BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19

    Erpressung (Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der angestrebten

    Denn infolge dieses Umstands liegt es nicht fern, dass die Absicht des Täters, seine Identifizierung zu verhindern, nicht nur der vorherrschende, sondern möglicherweise sogar der alleinige Beweggrund der Gewaltanwendung ist (vgl. KG, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 121 Ss 100/16 Rn. 3; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 1 Ss 151/06 Rn. 19 mwN).
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   OLG Jena, 29.06.2006 - 1 Ws 248/06, 1 Ss 151/06   

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OLG Jena, Entscheidung vom 29.06.2006 - 1 Ws 248/06, 1 Ss 151/06 (https://dejure.org/2006,71385)
OLG Jena, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 1 Ws 248/06, 1 Ss 151/06 (https://dejure.org/2006,71385)
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