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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.07.2011 - 1 Ss 156/11   

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https://dejure.org/2011,11040
OLG Stuttgart, 19.07.2011 - 1 Ss 156/11 (https://dejure.org/2011,11040)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.07.2011 - 1 Ss 156/11 (https://dejure.org/2011,11040)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - 1 Ss 156/11 (https://dejure.org/2011,11040)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verkehrsordnungswidriger Betrieb eines überladenen Fahrzeugs; Abzug der Verkehrsfehlergrenze als Toleranzwert vom Wiegeergebnis einer geeichten Waage

  • verkehrslexikon.de

    Zum Abzug von Toleranzwerten bei der Messung des zulässigen Gesamtgewichts von Kraftfahrzeugen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Toleranzwerts im Falle des Überschreitens des zulässigen Gesamtgewichts eines Kraftfahrzeugs bei einer fehlerfrei zustandegekommenen Verwiegung; Berücksichtigung weiterer, nicht systemimmanenter Messungenauigkeiten durch pauschalen Abzug i.H.v. 5% des ...

  • rabüro.de

    Zum Abzug von Toleranzwerten bei der Messung des zulässigen Gesamtgewichts von Kraftfahrzeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsordnungswidriger Betrieb eines überladenen Fahrzeugs; Abzug der Verkehrsfehlergrenze als Toleranzwert vom Wiegeergebnis einer geeichten Waage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das überladene Fahrzeug und die geeichte Waage

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Koblenz, 23.02.2005 - 1 Ss 21/05

    Verkehrsordnungswidriger Betrieb eines überladenen Lkw: Entbehrlichkeit des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2011 - 1 Ss 156/11
    Bei der Feststellung, ob das zulässige Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 34 Abs. 3 S. 3 StVZO überschritten wurde, ist bei einer fehlerfrei zustandegekommenen Verwiegung als Toleranzwert die jeweils im Einzelfall festzustellende, vom konkreten Eichwert der Waage und dem Umfang der Belastung abhängige Verkehrsfehlergrenze von dem ermittelten Bruttomessergebnis in Abzug zu bringen, wenn eine gültig geeichte Waage Verwendung findet (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2000, 3 Ss 134/99, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2001, 2 ObOWi 22/01, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, DAR 2006, 341; teilweise Aufgabe von OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47).

    Zitierte Entscheidungen: BGHSt 39, 291; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2000, 3 Ss 134/99, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2011, 2 ObOWi 22/01, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, DAR 2006, 341; OLG Jena, Beschluss vom 28.09.2005, 1 Ss 136/05, VRS 110, 136.

    Demgegenüber hält eine Reihe von Oberlandesgerichten der Berücksichtigung systemimmanenter Messfehler dadurch in ausreichendem Maße Genüge getan, dass jedenfalls bei der Verwendung geeichter Waagen als Messtoleranz die Höhe der sogenannten "Verkehrsfehlergrenze" von dem Bruttomessergebnis in Abzug gebracht wird (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 275; BayObLG NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz DAR 2006, 341).

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 3 Ss 134/99

    Zum Abzug eines Toleranzwertes vom gemessenen Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2011 - 1 Ss 156/11
    Bei der Feststellung, ob das zulässige Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 34 Abs. 3 S. 3 StVZO überschritten wurde, ist bei einer fehlerfrei zustandegekommenen Verwiegung als Toleranzwert die jeweils im Einzelfall festzustellende, vom konkreten Eichwert der Waage und dem Umfang der Belastung abhängige Verkehrsfehlergrenze von dem ermittelten Bruttomessergebnis in Abzug zu bringen, wenn eine gültig geeichte Waage Verwendung findet (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2000, 3 Ss 134/99, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2001, 2 ObOWi 22/01, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, DAR 2006, 341; teilweise Aufgabe von OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47).

    Zitierte Entscheidungen: BGHSt 39, 291; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2000, 3 Ss 134/99, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2011, 2 ObOWi 22/01, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, DAR 2006, 341; OLG Jena, Beschluss vom 28.09.2005, 1 Ss 136/05, VRS 110, 136.

    Demgegenüber hält eine Reihe von Oberlandesgerichten der Berücksichtigung systemimmanenter Messfehler dadurch in ausreichendem Maße Genüge getan, dass jedenfalls bei der Verwendung geeichter Waagen als Messtoleranz die Höhe der sogenannten "Verkehrsfehlergrenze" von dem Bruttomessergebnis in Abzug gebracht wird (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 275; BayObLG NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz DAR 2006, 341).

  • OLG Stuttgart, 01.04.1996 - 2 Ss 141/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2011 - 1 Ss 156/11
    Bei der Feststellung, ob das zulässige Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 34 Abs. 3 S. 3 StVZO überschritten wurde, ist bei einer fehlerfrei zustandegekommenen Verwiegung als Toleranzwert die jeweils im Einzelfall festzustellende, vom konkreten Eichwert der Waage und dem Umfang der Belastung abhängige Verkehrsfehlergrenze von dem ermittelten Bruttomessergebnis in Abzug zu bringen, wenn eine gültig geeichte Waage Verwendung findet (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2000, 3 Ss 134/99, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2001, 2 ObOWi 22/01, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, DAR 2006, 341; teilweise Aufgabe von OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47).

    Zitierte Entscheidungen: BGHSt 39, 291; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2000, 3 Ss 134/99, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2011, 2 ObOWi 22/01, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, DAR 2006, 341; OLG Jena, Beschluss vom 28.09.2005, 1 Ss 136/05, VRS 110, 136.

    Deshalb brauchen Gerätetyp, Betriebsvorschriften und Ähnliches im Urteil nicht mitgeteilt zu werden, soweit Besonderheiten des Einzelfalles hierzu keinen Anlass geben (OLG Stuttgart, Beschluss vom 1.4.1996, VRS 92, 47).

  • BayObLG, 26.02.2001 - 2 ObOWi 22/01

    Messtoleranz bei der Bestimmung des Gesamtgewichts einer Fahrzeugkombination

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2011 - 1 Ss 156/11
    Bei der Feststellung, ob das zulässige Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 34 Abs. 3 S. 3 StVZO überschritten wurde, ist bei einer fehlerfrei zustandegekommenen Verwiegung als Toleranzwert die jeweils im Einzelfall festzustellende, vom konkreten Eichwert der Waage und dem Umfang der Belastung abhängige Verkehrsfehlergrenze von dem ermittelten Bruttomessergebnis in Abzug zu bringen, wenn eine gültig geeichte Waage Verwendung findet (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2000, 3 Ss 134/99, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2001, 2 ObOWi 22/01, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, DAR 2006, 341; teilweise Aufgabe von OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47).

    Zitierte Entscheidungen: BGHSt 39, 291; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2000, 3 Ss 134/99, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2011, 2 ObOWi 22/01, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, DAR 2006, 341; OLG Jena, Beschluss vom 28.09.2005, 1 Ss 136/05, VRS 110, 136.

    Demgegenüber hält eine Reihe von Oberlandesgerichten der Berücksichtigung systemimmanenter Messfehler dadurch in ausreichendem Maße Genüge getan, dass jedenfalls bei der Verwendung geeichter Waagen als Messtoleranz die Höhe der sogenannten "Verkehrsfehlergrenze" von dem Bruttomessergebnis in Abzug gebracht wird (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 275; BayObLG NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz DAR 2006, 341).

  • OLG Jena, 28.09.2005 - 1 Ss 136/05

    Verkehr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2011 - 1 Ss 156/11
    Zitierte Entscheidungen: BGHSt 39, 291; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2000, 3 Ss 134/99, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2011, 2 ObOWi 22/01, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, DAR 2006, 341; OLG Jena, Beschluss vom 28.09.2005, 1 Ss 136/05, VRS 110, 136.

    Für das weitere Verfahren weist der Senat abschließend darauf hin, dass der Tatrichter seiner Darlegungspflicht jedenfalls bei einem regelgerechten Wiegevorgang dadurch genügt, dass das Urteil Angaben zur Eichung der Waage samt Verkehrsfehlergrenze und dem davon ausgehenden, berücksichtigten Toleranzwert enthält (OLG Jena VRS 110, 136; OLG Karlsruhe a.a.O.).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2011 - 1 Ss 156/11
    Zitierte Entscheidungen: BGHSt 39, 291; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2000, 3 Ss 134/99, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2011, 2 ObOWi 22/01, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, DAR 2006, 341; OLG Jena, Beschluss vom 28.09.2005, 1 Ss 136/05, VRS 110, 136.

    Durch die generelle Berücksichtigung von Messtoleranzen, die der Beweiserleichterung dient, sollen die Ermittlungsbehörden und Gerichte von der sachverständigen Begutachtung und intensiven Erörterung des Regelfalles freigestellt werden (BGHSt 39, 291).

  • OLG Düsseldorf, 25.09.1996 - 2 Ss OWi 297/96

    Um objektiv eine Überladung nachzuweisen, muß der Tatrichter im Urteil

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2011 - 1 Ss 156/11
    Das angefochtene Urteil steht zwar - entgegen der Auffassung des Rechtsbeschwerdeführers - im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung, die im Hinblick auf die Gefahr überladener Fahrzeuge für die Sicherheit des Straßenverkehrs eine Prüfpflicht des Führers eines Fahrzeugs dahingehend annimmt, ob die von ihm übernommene Ladung zu einer Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Gesamtgewichts geführt hat, wenn - wie hier vom Amtsgericht festgestellt - erkennbare Anhaltspunkte für eine Überladung vorliegen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.06.2002 - 2 Ss 166/02, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.1998 - 5 Ss (OWi) 216/98 - (OWi) 92/98 I, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.1996 - 2 Ss (OWi) 297/96 - (OWi) 106/96 II, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 24.06.2002 - 2 Ss 166/02

    Ordnungswidriges Überladen eines Lkw's: Sorgfaltspflichten eines Fahrzeugführers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2011 - 1 Ss 156/11
    Das angefochtene Urteil steht zwar - entgegen der Auffassung des Rechtsbeschwerdeführers - im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung, die im Hinblick auf die Gefahr überladener Fahrzeuge für die Sicherheit des Straßenverkehrs eine Prüfpflicht des Führers eines Fahrzeugs dahingehend annimmt, ob die von ihm übernommene Ladung zu einer Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Gesamtgewichts geführt hat, wenn - wie hier vom Amtsgericht festgestellt - erkennbare Anhaltspunkte für eine Überladung vorliegen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.06.2002 - 2 Ss 166/02, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.1998 - 5 Ss (OWi) 216/98 - (OWi) 92/98 I, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.1996 - 2 Ss (OWi) 297/96 - (OWi) 106/96 II, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 04.08.1998 - 5 Ss OWi 216/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2011 - 1 Ss 156/11
    Das angefochtene Urteil steht zwar - entgegen der Auffassung des Rechtsbeschwerdeführers - im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung, die im Hinblick auf die Gefahr überladener Fahrzeuge für die Sicherheit des Straßenverkehrs eine Prüfpflicht des Führers eines Fahrzeugs dahingehend annimmt, ob die von ihm übernommene Ladung zu einer Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Gesamtgewichts geführt hat, wenn - wie hier vom Amtsgericht festgestellt - erkennbare Anhaltspunkte für eine Überladung vorliegen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.06.2002 - 2 Ss 166/02, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.1998 - 5 Ss (OWi) 216/98 - (OWi) 92/98 I, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.1996 - 2 Ss (OWi) 297/96 - (OWi) 106/96 II, zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 01.02.2013 - 1 SsBs 61/12

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verwertbarkeit der durch einen

    Die Urteilsausführungen genügen den Anforderungen, die bei Verwendung einer gültig geeichten Waage und bei Fehlen belastbarer Anhaltspunkte für einen nicht regelgerechten Wiegevorgang zu stellen sind (vgl. OLG Stuttgart, VRS 121, 248).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.09.2011 - 1 Ss 156/11   

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https://dejure.org/2011,7399
OLG Oldenburg, 15.09.2011 - 1 Ss 156/11 (https://dejure.org/2011,7399)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.09.2011 - 1 Ss 156/11 (https://dejure.org/2011,7399)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. September 2011 - 1 Ss 156/11 (https://dejure.org/2011,7399)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 13.12.2007 - 3 Ss 430/07

    Prozessuale Tat

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.09.2011 - 1 Ss 156/11
    Zu ihr gehört vielmehr auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 13.12.2007, 3 Ss 430/07, bei juris).
  • OLG Oldenburg, 23.05.2011 - 1 Ss 81/11

    Für die wahlweise Verurteilung wegen Diebstahls, Unterschlagung oder Hehlerei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.09.2011 - 1 Ss 156/11
    Es handelt sich deshalb bei der Unterschlagung um eine prozessual selbständige Tat, wegen der eine Verurteilung nur hätte ergehen können, wenn sie - gegebenenfalls im Wege der Nachtragsanklage - angeklagt gewesen wäre (vgl. Senatsentscheidung v. 23.05.2011, 1 Ss 81/11, bei juris).
  • OLG Zweibrücken, 21.08.2009 - 1 Ss 57/09

    Unterschlagung: Manifestation des Zueignungswillens bei Unterlassen der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.09.2011 - 1 Ss 156/11
    Das bloße Unterlassen der zivilrechtlich geschuldeten Rückgabe allein stellt aber noch Manifestation des Zueignungswillens und damit keine Unterschlagung dar (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss v. 21.08.2009, 1 Ss 57/09, StraFo 2009, 423).
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