Weitere Entscheidung unten: KG, 09.07.1997

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   OLG Jena, 24.07.1997 - 1 Ss 158/97   

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OLG Jena, 24.07.1997 - 1 Ss 158/97 (https://dejure.org/1997,11418)
OLG Jena, Entscheidung vom 24.07.1997 - 1 Ss 158/97 (https://dejure.org/1997,11418)
OLG Jena, Entscheidung vom 24. Juli 1997 - 1 Ss 158/97 (https://dejure.org/1997,11418)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 19.11.2002 - 1 Ss OWi 844/02

    Verwerfung des Einspruchs, Ausbleiben des Betroffenen, genügende Entschuldigung,

    So bedarf es in diesem Fall der genauen Darlegung der Einzelumstände, so z.B. auch aus welchen Gründen von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung kein Beitrag zur Sachaufklärung zu erwarten sei (vgl. dazu u.a. Thür. OLG, VRS 94, Seite 122; OLG Düsseldorf, MDR 97, Seite 586).
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Rechtsprechung
   KG, 09.07.1997 - (4) 1 Ss 158/97 (66/97)   

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https://dejure.org/1997,6465
KG, 09.07.1997 - (4) 1 Ss 158/97 (66/97) (https://dejure.org/1997,6465)
KG, Entscheidung vom 09.07.1997 - (4) 1 Ss 158/97 (66/97) (https://dejure.org/1997,6465)
KG, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - (4) 1 Ss 158/97 (66/97) (https://dejure.org/1997,6465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 55
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94

    Urteilsgründe ; Angaben des Angeklagte; Verzicht auf die Angaben ; Rechtlich

    Auszug aus KG, 09.07.1997 - 1 Ss 158/97
    Denn dies würde voraussetzen, daß die sachlich-rechtlichen Erwägungen, die zur Aufhebung des Urteils zugunsten des Revisionsführers geführt haben, zur gleichen Entscheidung auch zugunsten dieser Nichtrevidenten geführt hätten (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Oktober 1994 - (4) 1 Ss 105/94 (85/94) - m.w.N.).
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus KG, 09.07.1997 - 1 Ss 158/97
    Denn ein so unvollständiges und lückenhaftes Urteil ermöglicht dem Revisionsgericht keine Überprüfung, ob in ihm Urteil das Recht in fehlerfreier Weise angewandt worden ist (vgl. BGH DRiZ, 1989,- 422; BGHSt 14, 162 (164 f); Beschluß des Senats vom 21. März 1994 - (4) 1 Ss 27/94 (20/94) - OLG Düsseldorf NStE Nr. 38 zu § 267 StPO ; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl., § 267 Rdn. 166; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 267 Rdn. 42 und § 33 7 Rdn. 21).
  • OLG Jena, 20.06.1994 - 1 Ss 27/94

    Möglichkeit der Berücksichtigung eines früheren Verfahrens wegen einer

    Auszug aus KG, 09.07.1997 - 1 Ss 158/97
    Denn ein so unvollständiges und lückenhaftes Urteil ermöglicht dem Revisionsgericht keine Überprüfung, ob in ihm Urteil das Recht in fehlerfreier Weise angewandt worden ist (vgl. BGH DRiZ, 1989,- 422; BGHSt 14, 162 (164 f); Beschluß des Senats vom 21. März 1994 - (4) 1 Ss 27/94 (20/94) - OLG Düsseldorf NStE Nr. 38 zu § 267 StPO ; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl., § 267 Rdn. 166; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 267 Rdn. 42 und § 33 7 Rdn. 21).
  • OLG Naumburg, 24.08.2015 - 2 RV 104/15

    Strafurteil wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt: Fehlende Wiedergabe der

    Fehlen in einem Strafurteil jedoch jegliche Angaben darüber, liegt grundsätzlich ein sachlich rechtlicher Mangel vor, der zur Aufhebung des Urteils führt, denn ein so unvollständiges und lückenhaftes Urteil ermöglicht keine Überprüfung, ob in ihm das Recht in fehlerfreier Weise angewandt worden ist [vgl. KG Berlin, Beschluss vom 09.07.1997 - (4) 1 Ss 158/97 (66/97)].
  • BayObLG, 19.06.2002 - 1 ObOWi 79/02

    Urteilsgründe bei qualifiziertem Rotlichtverstoß - Darstellung der von Zeugen

    Fehlt die Darstellung der Beweisgründe ganz oder ist die Darstellung hierzu lückenhaft, handelt es sich um einen sachlich-rechtlichen Mangel, der auf Sachbeschwerde zur Aufhebung der Entscheidung führt (BGH NStZ 1983, 277; KG NStZ 1998, 55).
  • OLG Hamm, 24.09.2002 - 1 Ss OWi 584/02

    Strahlenschutzbeauftragter; Pflichtenkreis, abschließende gesetzliche Regelung

    Die - beantragte - Aufhebung der die Verurteilung des Betroffenen A.H. tragenden Feststellungen werden hiervon nicht berührt (zu vgl. auch: Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 357 Rdnr. 14; zu Revisionserstreckung bei fehlendem gemeinsamen Revisionsgrund: KG, NStZ 1998, Seite 55 f.; für das Rechtsbeschwerdeverfahren: vgl. BGH wistra 1991, Seite 30 f.).
  • KG, 08.10.2015 - 121 Ss 163/15

    Hinweispflicht bei Abgabe einer (formunwirksamen) Revisionsbegründung zu Händen

    Die Nachprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung obliegt dem Revisionsgericht zwar bereits auf die zulässig erhobenen Sachrüge, aber nur dahingehend, ob sie rechtliche Fehler aufweist (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 45; KG NStZ 1998, 55; Gericke in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. § 337 Rdn. 29, jeweils mit weit.
  • KG, 29.01.2001 - 1 Ss 9/01
    Denn ein so unvollständiges Urteil ermöglicht dem Revisionsgericht keine Überprüfung, ob in ihm das Recht in fehlerfreier Weise angewandt worden ist (vgl. Senat NStZ 1998, 55 m.w.N.).
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