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   OLG Zweibrücken, 06.07.1990 - 1 Ss 159/90   

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https://dejure.org/1990,5197
OLG Zweibrücken, 06.07.1990 - 1 Ss 159/90 (https://dejure.org/1990,5197)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.07.1990 - 1 Ss 159/90 (https://dejure.org/1990,5197)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Juli 1990 - 1 Ss 159/90 (https://dejure.org/1990,5197)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer darf auch im Falle der abknickenden Vorfahrt (Zusatzschild zu Zeichen 306) auf richtiges Blinkzeichen des die Vorfahrtsstraße verlassenden Vorfahrtsberechtigten vertrauen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Rostock, 01.03.2010 - 5 U 223/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem

    Dem ist die obergerichtliche Rechtsprechung weitgehend gefolgt (OLG Zweibrücken DAR 1991, 68 ; OLG Oldenburg, DAR 1999, 179 , OLG Düsseldorf aaO.).
  • OLG Oldenburg, 14.01.1999 - Ss 506/98

    "Pflicht zum Anzeigen bei abknickender Vorfahrt"

    Angesichts dessen, dass mittlerweile mehr als 25 Jahre vergangen sind, erscheint dem Senat eine solche generalisierende Handhabung jedoch nicht mehr vertretbar (so auch OLG Zweibrücken DAR 1991, 68; Jagusch/ Hentschel StVO, 34. Auflage, § 8 Rn. 54; Mühlhaus/Janiszewski StVO, 15. Auflage, § 9 Rn. 40a).
  • LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Anzeigen eines Abbiegevorgangs

    Zum Teil wird verlangt, dass bereits eine Einfahrtbewegung des bevorrechtigten Verkehrs sichtbar wird (OLG Hamm, VersR 1975, 161; LG Münster, VRS 72, 66), zum Teil wird bereits allein aus dem Blinken heraus der Vertrauensschütz gewährt, sofern keine besonderen Umstände dem Einfahrenden Anlass zu Zweifein am Abbiegewillen des bevorrechtigten Verkehrs geben müssen (OLG Hamm, VRS 47, 59; OLG Koblenz, VRS 64, 297 ; KG, VersR 1975, 52 ; DAR 1990, 140; OLG Köln, Schaden-Praxis 1993, 169; OLG München, DAR 1998, 474 ; OLG Zweibrücken, VRS 80, 48 ), wobei auch nach letzter Meinung jedoch zumindest Mithaftungsanteile beim Einfahrenden trotz des Vertrauensschutzes verbleiben.
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