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   OLG Zweibrücken, 10.07.1996 - 1 Ss 161/96   

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OLG Zweibrücken, 10.07.1996 - 1 Ss 161/96 (https://dejure.org/1996,40968)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.07.1996 - 1 Ss 161/96 (https://dejure.org/1996,40968)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - 1 Ss 161/96 (https://dejure.org/1996,40968)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 30.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 85/21

    Angeblicher Geschwindigkeitsverstoß: Antrag auf Entbindung vom persönlichen

    Mit dem Hinweis auf die Eilbedürftigkeit war die Behandlung als Sofortsache geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 10.07.1996 - 1 Ss 161/96, juris).
  • FG Hamburg, 04.02.2016 - 3 K 298/15

    (A. Finanzgerichtsordnung/Abgabenordnung/Grundgesetz: 1. Doppelte

    bb) Dagegen ist das rechtliche Gehör dann nicht verletzt, wenn ein unberücksichtigter (Fax-)Schriftsatz so spät eingegangen ist, dass er selbst ohne Sorgfaltspflichtverstoß, sondern bei umgehender Kenntnisnahme und Weiterleitung den zuständigen Richter vor der Urteilsverkündung nicht mehr erreicht hat; nämlich bei Eingang erst aaa) weniger als eine Stunde vorher (vgl. BSG, Urteil vom 27.02.1985 12 RK 63/84, NJW 1987, 919), bbb) 40 Minuten vorher (BVerwG, Beschluss vom 03.07.2001 6 B 13/01, Juris), ccc) rund eine halbe Stunde vorher (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.07.1996 1 Ss 161/96, Juris) oder ddd) bei Eingang außerhalb der Bürozeit oder kurz vor deren Unterbrechung bzw. kurz vor deren Ende (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 03.05.1995 3 ZO 501/94, NVwZ-RR 1996, 545).
  • OLG Zweibrücken, 28.10.1996 - 1 Ss 54/96

    Revisibilität der Nichtentscheidung über den Antrag auf Aufhebung der Anordnung

    Darüber hinaus ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur anerkannt, daß der Entpflichtungsantrag für die Frage der genügenden Entschuldigung im Sinne des § 74 Abs. 2 Satz 1 von Bedeutung sein kann: Hat der Betroffene diesen Antrag rechtzeitig gestellt, so kann sein Fernbleiben in der Hauptverhandlung als entschuldigt angesehen werden, falls er keinen Bescheid erhalten hat (vgl. OLG Hamm DAR 1977, 106; BayObLG bei Rüth, DAR 1978, 214; OLG Frankfurt aaO; Senatsbeschluß vom 10. Juli 1996 - 1 Ss 161/96).
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