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   KG, 28.01.2002 - (4) 1 Ss 167/01 (122/01)   

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KG, 28.01.2002 - (4) 1 Ss 167/01 (122/01) (https://dejure.org/2002,67272)
KG, Entscheidung vom 28.01.2002 - (4) 1 Ss 167/01 (122/01) (https://dejure.org/2002,67272)
KG, Entscheidung vom 28. Januar 2002 - (4) 1 Ss 167/01 (122/01) (https://dejure.org/2002,67272)
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  • BayObLG, 28.02.1978 - 1 ObOWi 729/77

    Schweigen des Angeklagten als Zustimmung zur Erklärung seines Verteidigers

    Auszug aus KG, 28.01.2002 - 1 Ss 167/01
    Schweigen des Angeklagten kann daher regelmäßig, nur dann ein stillschweigende Zustimmung zur Verlesung erblickt werden, wenn er sich der Tragweite seines Verhaltens bewußt ist, also weiß, daß die Verlesung von seiner Zustimmung abhängt, was voraussetzt, daß er über die Notwendigkeit seiner Zustimmung in irgendeiner Form belehrt worden ist (vgl. BayObLG NJW 1978, 1817; OLG Stuttgart JR 1977, 343 (344); Kleinknecht/Meyer­Goßner § 325 Rdn. 5).
  • KG, 24.08.2010 - 3 Ws (B) 404/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Erforderlichkeit der Wiederholung eines

    a) Soweit mit der Rechtsbeschwerde die Behauptung aufgestellt wird, das Amtsgericht habe im Hauptverhandlungstermin vom 4. Juni 2010 entgegen der erfolgten Protokollierung, die sich auf den "Beweisantrag Bl. 62 d. A." bezieht, den auf Bl. 61 d. A. befindlichen Beweisantrag zurückgewiesen und es müsse sich insoweit um einen Schreibfehler der Protokollführerin handeln, steht dem die formelle Beweiskraft des Sitzungsprotokolls nach § 274 StPO entgegen, die positiv bedeutet, dass im Protokoll vermerkte Vorgänge als geschehen gelten, und negativ, dass als nicht geschehen gilt, was im Protokoll nicht vermerkt ist, und die nur durch den - hier nicht geltend gemachten - Nachweis der Fälschung gemäß § 274 Satz 2 StPO durchbrochen werden kann (vgl. Senat, VRS 104, 141 (142); KG, Beschluss vom 28. Januar 2002 -(4) 1 Ss 167/01 (122/01) - juris Rn. 3; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl., Rn. 3, 13, 14; Engelhardt in KK, StPO 6. Aufl., Rn. 7; jeweils zu § 274 StPO).
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