Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 Abs 2 AufenthG, § 48 Abs 3 AufenthG, § 95 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 335 Abs 1 StPO, § 5 Abs 1 AufenthV, § 5 Abs 2 AufenthV, § 55 Abs 1 AufenthV, § 4 AuslG, § 92 Abs 1 Nr 2 AuslG, § 55 Abs 2 AuslG, § 40 Abs 3 StGB, § 42 StGB, § 349 Abs 4 StPO
    Strafbarkeit eines Ausländers gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG

Verfahrensgang

  • AG Frankfurt/Main, 21.03.2006 - 994 Cs 53267/05
  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Frankfurt, 25.07.2008 - 1 Ss 407/07  

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet: Zäsurwirkung einer Vorverurteilung;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 17.11.2003 - 1 Ss 285/03 - und vom 19.9.2006 - 1 Ss 167/06) muss der Tatrichter jedoch, will er Vorstrafen zum Nachteil des Angeklagten verwerten, neben den Zeiten der Vorverurteilungen sowie Art und Höhe der Rechtsfolgen auch die Tatzeitpunkte mitteilen und in der Regel auch Ausführungen zu den Sachverhalten, die den Vorverurteilungen zu Grunde lagen, machen, da sonst das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob das Tatgericht die Vorstrafe in ihrer Bedeutung und Schwere für den Schuldspruch richtig bewertet hat.
  • OLG Frankfurt, 02.09.2008 - 2 Ss 150/08  

    Strafzumessung: Umfang der Darstellung von Vorstrafen im Urteil

    Nach dieser Ansicht muss der Tatrichter, will er Vorstrafen zum Nachteil des Angeklagten werten, die Zeiten der Verurteilungen, die Tatzeiten sowie die Art und Höhe der erkannten Rechtsfolgen im einzelnen mitteilen, wobei in der Regel auch Ausführungen zu den Sachverhalten, die den einzelnen Verurteilungen zu Grunde lagen, zu machen sind (vgl. OLG Frankfurt, vgl. Beschlüsse vom 19. September 2006 - 1 Ss 167/06; vom 29. August 2006 - 1 Ss 180/06; vom 2. März 2004 - 1 Ss 29/04; vom 20. Januar 2004 - 1 Ss 403/03; vom 1. Dezember 2003 - 1 Ss 307/03; vom 17. November 2003 - 1 Ss 285/03; OLG Frankfurt StV 1989, 155; jeweils m.N.; OLG Köln NStZ 2003, 421; StV 1996, 321).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 1 Ss 252/09  

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Bedeutung der Drogenabhängigkeit bei

    Will der Tatrichter Vorbelastungen zum Nachteil des Angeklagten verwerten, muss er die Zeiten der Verurteilungen, die Tatzeitpunkte sowie die Art und Höhe der Rechtsfolgen im Einzelnen mitteilen (vgl. OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 307/03 - ; - 1 Ss 29/04 - ; - 1 Ss 19/05 - ; - 1 Ss 167/06 - ; - 1 Ss 180/06 -), wobei in der Regel auch Ausführungen zu den Sachverhalten, die den Verurteilungen zu Grunde liegen, zu machen sind, da sonst das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob das Tatgericht die Vorstrafen in ihrer Bedeutung und Schwere für den Schuldspruch richtig bewertet hat (vgl. OLG Köln StV 1996, 321; NStZ 2003, 421; OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 285/03 - ; - 1 Ss 403/03 - ; - 1 Ss 180/06 - ; 1 Ss 275/07 - ; 1 Ss 371/08 -).
mehr
  • OLG Frankfurt, 22.08.2012 - 1 Ss 210/12  

    Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts nach § 95 I

    Zwar kann davon ausgegangen werden, dass ein Ausländer auch dann nicht in zumutbarer Weise auf die Ausstellung eines Passes seines Heimatlandes hingewirkt hat, wenn er zu seiner Person falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, mithin über seine Identität täuscht bzw. diese verschleiert (vgl. OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 167/06 - OLG München NStZ 2006, 529).
  • OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 1 Ss 233/10  

    Zur Strafbarkeit wegen Aufenthalts im Bundesgebiet ohne Pass oder Ausweisersatz

    Zwar scheidet die Annahme eines Anspruchs auf Ausstellung einer qualifizierten Duldung auch dann aus, wenn der Ausländer über seine Identität täuscht bzw. diese verschleiert (vgl. Senatsbeschluss v. 19.9.2006 - 1 Ss 167/06; OLG München NStZ 2006, 529), so dass in einem derartigen Fall eine Anwendung des § 48 Abs. 2 AufenthG ersichtlich nicht in Betracht kommen würde und sich dementsprechend weitere Feststellungen erübrigten.
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