Rechtsprechung
OLG Hamm, 24.08.2005 - 1 Ss 168/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweiswürdigung bei der Gestattung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis; Berücksichtigung der zur Entlastung eines Angeklagten geeigneten Umstände bei Inanspruchnahme eines Aussageverweigerungsrechts; Treffen von Vorkehrungen zur Vermeidung der Wegnahme eines ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 21; StPO § 261
Fahren ohne Fahrerlaubnis; Gestatten; Zulassen, Fahrlässigkeit; Beweiswüdigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Fahren ohne Fahrerlaubnis - Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Fahren ohne Fahrerlaubnis - Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Verfahrensgang
- AG Siegen - 40 Ds 251 Js 290/04
- OLG Hamm, 24.08.2005 - 1 Ss 168/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 19.04.1996 - 2St RR 53/96
Privater Fahrunterricht für führerscheinlosen Angehörigen ist keine Lappalie
Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2005 - 1 Ss 168/05
Zutreffend ist das Amtsgericht auch davon ausgegangen, dass der Angeklagten, wie für eine Strafbarkeit gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 StVG erforderlich, bezüglich aller Tatbestandsmerkmale Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (vgl. BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf JZ 1987, 316; BayObLG NStZ-RR 1996, 316; … - BGH, 08.06.1972 - 4 StR 50/72
Anforderungen an die subjektive Einstellung des Fahrzeughalters bei der …
Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2005 - 1 Ss 168/05
Sie hat ihrer Tochter die Tat tatsächlich ermöglicht (vgl. BGHSt 24, 352 = NJW 1972, 1677), indem sie die Zündschlüssel nicht für die Tochter unerreichbar aufbewahrt hat. - BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86
Strafbarkeit eines erheblich Angetrunkenen wegen Hilfeleistung, einen Bewußtlosen …
Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2005 - 1 Ss 168/05
Diese nicht nur mögliche, sondern naheliegende Schlussfolgerung des Tatrichters stellt keine willkürliche Ausübung seiner Befugnis zur freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) dar und bindet daher grundsätzlich auch das Revisionsgericht (vgl. BGH NStZ 1986, 373; NStZ 1981, 33;… Meyer-Goßner, § 261 Rdnr. 38 und § 337 Rdnr. 26 ff.).
- BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80
Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe …
Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2005 - 1 Ss 168/05
Diese nicht nur mögliche, sondern naheliegende Schlussfolgerung des Tatrichters stellt keine willkürliche Ausübung seiner Befugnis zur freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) dar und bindet daher grundsätzlich auch das Revisionsgericht (vgl. BGH NStZ 1986, 373; NStZ 1981, 33;… Meyer-Goßner, § 261 Rdnr. 38 und § 337 Rdnr. 26 ff.). - OLG Koblenz, 26.09.1985 - 1 Ss 295/85
Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2005 - 1 Ss 168/05
Es handelt sich dabei jedoch um rein theoretische und hier fernliegende Entlastungsumstände, für die das Beweisergebnis vorliegend keinerlei Anhalt bietet und die daher zugunsten eines schweigenden Angeklagten nicht unterstellt werden dürfen bzw. müssen (vgl. OLG Koblenz VRS 70, 18; OLG Hamburg VRS 41, 195;… Meyer-Goßner, § 261 Rdnr. 16). - BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
Beruhen eines Urteils auf der Verlesung eines nicht dem Gesetz entsprechenden …
Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2005 - 1 Ss 168/05
Zutreffend ist das Amtsgericht auch davon ausgegangen, dass der Angeklagten, wie für eine Strafbarkeit gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 StVG erforderlich, bezüglich aller Tatbestandsmerkmale Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (vgl. BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf JZ 1987, 316; BayObLG NStZ-RR 1996, 316; …