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   OLG Zweibrücken, 11.10.2004 - 1 Ss 171/04   

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https://dejure.org/2004,10463
OLG Zweibrücken, 11.10.2004 - 1 Ss 171/04 (https://dejure.org/2004,10463)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.10.2004 - 1 Ss 171/04 (https://dejure.org/2004,10463)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. Oktober 2004 - 1 Ss 171/04 (https://dejure.org/2004,10463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende anwaltliche Vertretung des Angeklagten in der Hauptverhandlung und Auswirkungen auf die Erfolgsaussichten einer Revision nach § 338 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO); Vorliegen eines konkludenten Verzichtes auf die spätere Rüge nach § 338 Nr. 5 StPO im Falle eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2 § 338 Nr. 5
    Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen Tätigkeit eines Opferanwalts; Rüge der Abwesenheit des Verteidigers bei einvernehmlicher Nichtteilnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2005, 491
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 10.06.1987 - 4 Ss OWi 706/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.10.2004 - 1 Ss 171/04
    Der der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Gedanke, dass im Strafverfahren kein Ungleichgewicht zwischen Angeklagtem und Verletztem entstehen soll, wenn ein Opferanwalt auftritt, kann jedoch die Vertretung des Angeklagten durch einen Verteidiger auch dann gebieten, wenn der Opferanwalt auf Kosten des Verletzten tätig wird (Senat, NStZ-RR 2002, 112 ; OLG Köln, StV 1989, 469 ; OLG Köln, StV 1989, 100; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 78 ).
  • OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 1 Ss 222/01

    Notwendige Verteidigung; Nebenkläger; Rechtsanwalt; Bestellung; Verteidiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.10.2004 - 1 Ss 171/04
    Der der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Gedanke, dass im Strafverfahren kein Ungleichgewicht zwischen Angeklagtem und Verletztem entstehen soll, wenn ein Opferanwalt auftritt, kann jedoch die Vertretung des Angeklagten durch einen Verteidiger auch dann gebieten, wenn der Opferanwalt auf Kosten des Verletzten tätig wird (Senat, NStZ-RR 2002, 112 ; OLG Köln, StV 1989, 469 ; OLG Köln, StV 1989, 100; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 78 ).
  • OLG Hamm, 04.03.1998 - 2 Ss 201/98

    Sprungrevision, Aufhebung, notwendige Verteidigung, 10 Monate, Schwere der Tat,

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.10.2004 - 1 Ss 171/04
    Wollte man in dieser Erklärung überhaupt einen Vorabverzicht auf die Geltendmachung des absoluten Revisionsgrundes des § 338 Nr. 5 StPO sehen, so steht die Frage, ob einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist oder nicht, nicht in der Disposition des Angeklagten (OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 243 ).
  • OLG Köln, 25.08.1989 - Ss 379/89
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.10.2004 - 1 Ss 171/04
    Der der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Gedanke, dass im Strafverfahren kein Ungleichgewicht zwischen Angeklagtem und Verletztem entstehen soll, wenn ein Opferanwalt auftritt, kann jedoch die Vertretung des Angeklagten durch einen Verteidiger auch dann gebieten, wenn der Opferanwalt auf Kosten des Verletzten tätig wird (Senat, NStZ-RR 2002, 112 ; OLG Köln, StV 1989, 469 ; OLG Köln, StV 1989, 100; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 78 ).
  • OLG Hamm, 26.09.1996 - 3 Ss 1079/96

    Durchführung der Hauptverhandlung ohne den zum Termin nicht erschienenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.10.2004 - 1 Ss 171/04
    Der der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Gedanke, dass im Strafverfahren kein Ungleichgewicht zwischen Angeklagtem und Verletztem entstehen soll, wenn ein Opferanwalt auftritt, kann jedoch die Vertretung des Angeklagten durch einen Verteidiger auch dann gebieten, wenn der Opferanwalt auf Kosten des Verletzten tätig wird (Senat, NStZ-RR 2002, 112 ; OLG Köln, StV 1989, 469 ; OLG Köln, StV 1989, 100; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 78 ).
  • OLG Hamm, 24.04.2008 - 2 Ss 164/08

    Verfahrensrüge; notwendiger Verteidiger; Anwesenheit Hauptverhandlung;

    Es kann dahinstehen, ob dann, wenn ein Mitangeklagter durch einen Verteidiger vertreten wird, allen anderen Mitangeklagten immer ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beizuordnen ist, wofür allerdings der Rechtsgedanke des § 140 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 sprechen könnte (vgl. dazu OLG Hamm StV 1999, 11: OLG Zweibrücken StV 2005, 491 m.w.N.; LG Dortmund StraFo 2002, 21; Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 31).
  • OLG Köln, 03.12.2010 - 1 RVs 213/10

    Notwendige Verteidigung im Falle des Vorwurfes eines qualifizierten Körperdelikts

    Kann hierdurch die Verteidigung beeinträchtigt werden, so ist nach dem Grundgedanken der Bestimmung auf Seiten des Angeklagten ebenfalls die Mitwirkung eines Verteidigers erforderlich (Senat a.a.O.; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 312 = StV 2009, 12; OLG München NJW 2006, 789; OLG Saarbrücken NStZ 2006, 718; OLG Zweibrücken StraFo 2005, 28 = StV 2005, 491; OLG Hamm VRS 106, 453 = StraFo 2004, 242; OLG Koblenz B. v. 17.12.2003 - 2 Ws 910/03 = BeckRS 2003 30336020; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2002, 112 = StV 2002, 237; OLG Hamm StV 1991, 11; s. noch OLG Frankfurt B. v. 11.05.2007 - 3 Ws 470/07 -, zitiert nach Juris; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage 2010, § 140 Rz. 31; Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg,, StPO, 26. Auflage 2007, § 140 Rz. 101; Wohlers in SK-StPO, § 140 Rz. 52).
  • KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11

    Notwendige Verteidigung: Unfähigkeit zur Selbstverteidigung bei Tätigwerden eines

    Die Annahme eines Regelfalls der Pflichtverteidigung oder einer Vermutung für deren Vorliegen findet sich weder im Beschluss dieses Gerichts vom 11. Oktober 2004 (1 Ss 171/04 = StV 2005, 491 = StraFo 2005, 28), noch in jenem vom 13. Dezember 2001 (1 Ss 222/01 = NStZ-RR 2002, 112 = StV 2002, 237).
  • OLG Saarbrücken, 20.03.2006 - Ss 15/05

    Verteidigerbestellung: Waffengleichheit zwischen Beschuldigtem und Nebenkläger

    Der dieser Regelung zugrundeliegende, letztlich auf die Grundsätze der Waffengleichheit und des fairen Verfahrens zurückzuführende Rechtsgedanke kann die Vertretung des Angeklagten durch einen Verteidiger nach der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung jedoch auch dann erfordern, wenn der Opferanwalt - wie hier - auf Kosten des Verletzten tätig wird (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 48. A., § 140 Rn. 31; KK-Laufhütte, StPO, 5. A., § 140 Rn. 24; einschr. Löwe-Rosenberg-Lüderssen, StPO, 25. A., § 140 Rn. 101, 129; bejahend OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2002, 112; StraFo 2005, 28; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 78; OLG Köln StV 1989, 100 und 469; OLG Bremen StV 2004, 585; OLG Koblenz ZAP EN-Nr. 206/2004 zit. nach juris KORE506052004).
  • LG Braunschweig, 04.11.2014 - 13 Qs 216/14

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei anwaltlicher Vertretung des Nebenklägers

    Ein solcher Ausnahmefall liegt insbesondere dann vor, wenn die Beweiserhebung völlig unproblematisch ist (vgl. OLG Zweibrücken, StV 2005, 491 ).
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   OLG Jena, 18.07.2005 - 1 Ss 171/04   

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OLG Jena, 18.07.2005 - 1 Ss 171/04 (https://dejure.org/2005,64949)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.07.2005 - 1 Ss 171/04 (https://dejure.org/2005,64949)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. Juli 2005 - 1 Ss 171/04 (https://dejure.org/2005,64949)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 03.11.2003 - 1 Ss 207/03

    Indizierung der Kenntnis einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch den

    Auszug aus OLG Jena, 18.07.2005 - 1 Ss 171/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats indiziert erst eine Überschreitung der innerhalb geschlossener Ortschaft höchst zulässigen Geschwindigkeit um 35 km/h, dass der Umstand der Überschreitung von dem Fahrzeugführer erkannt worden ist (siehe Senatsbeschluss vom 03.11.2003, 1 Ss 207/03; vom 14.06.2004, 1 Ss 14/04; dort jeweils auch zur Zulässigkeit der Schuldspruchänderung).
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