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   KG, 28.06.2010 - (3) 1 Ss 173/10 (67/10)   

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KG, 28.06.2010 - (3) 1 Ss 173/10 (67/10) (https://dejure.org/2010,37885)
KG, Entscheidung vom 28.06.2010 - (3) 1 Ss 173/10 (67/10) (https://dejure.org/2010,37885)
KG, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - (3) 1 Ss 173/10 (67/10) (https://dejure.org/2010,37885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04

    Straftatbestand der Beleidigung: Bewertung eines unvollständigen "Götz-Zitats"

    Auszug aus KG, 28.06.2010 - 1 Ss 173/10
    Nach § 185 StGB erfordert eine - wie hier - verbale Beleidigung, dass eine Äußerung die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung enthält, die geeignet ist, dem Angesprochenen den ethischen oder sozialen Wert ganz oder teilweise abzusprechen, und seinen uneingeschränkten Achtungsanspruch verletzt oder zumindest gefährdet [vgl. BGHSt 1, 289 ff.; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 158; Fischer, 57. Aufl., § 185 Rdn. 8].
  • BVerfG, 23.09.1993 - 1 BvR 584/93

    Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Rechts auf freie Meinungsäußerung

    Auszug aus KG, 28.06.2010 - 1 Ss 173/10
    Das Revisionsgericht kann jedoch prüfen, ob die der Äußerung zugewiesene Bedeutung ihren Charakter verfälscht und sie damit dem verfassungsrechtlichen Schutz entzieht oder ob sich der Tatrichter unter mehreren möglichen Deutungen für die zur Bestrafung führende entschieden hat, ohne die anderen mit überzeugenden Gründen auszuschließen [vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2007, 140; BVerfG NZV 1994, 486].
  • OLG Hamm, 13.09.2007 - 4 Ss 389/07

    Beleidigung; Aufhebung; Freispruch; Mißachtung; Nichtachtung; Ermittlung des

    Auszug aus KG, 28.06.2010 - 1 Ss 173/10
    Unter Berücksichtigung der gesamten Begleitumstände, insbesondere des familiären Charakters der Auseinandersetzung, die - offensichtlich zum Unverständnis des stark alkoholisierten Angeklagten - die Polizeibeamten als Angehörige einer staatlichen Einrichtung schlichten sollten, und seiner allgemein gehaltenen, die Beamten nicht direkt ansprechenden Ausdrucksweise kann der - für die Auslegung maßgebliche [vgl. OLG Hamm NStZ 2008, 631] - verständige Dritte die Äußerungen des Angeklagten nach ihrem eigentlichen Sinngehalt nur als Kritik an den ihm gegenüber ausgesprochenen polizeilichen Maßnahmen der Wegweisung und Anordnung der Entnahme einer Blutprobe verstehen, nachdem ihm zuvor das Rauchen in seiner eigenen Wohnung untersagt worden war.
  • OLG Hamm, 10.10.2005 - 3 Ss 231/05

    Beleidigung; Bundesgrenzschutzbeamte; Schmähung

    Auszug aus KG, 28.06.2010 - 1 Ss 173/10
    Das Revisionsgericht kann jedoch prüfen, ob die der Äußerung zugewiesene Bedeutung ihren Charakter verfälscht und sie damit dem verfassungsrechtlichen Schutz entzieht oder ob sich der Tatrichter unter mehreren möglichen Deutungen für die zur Bestrafung führende entschieden hat, ohne die anderen mit überzeugenden Gründen auszuschließen [vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2007, 140; BVerfG NZV 1994, 486].
  • KG, 01.04.2008 - 1 Ss 104/08

    Recht des Bürgers zur Kritik über Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht

    Auszug aus KG, 28.06.2010 - 1 Ss 173/10
    Insbesondere in den Fällen, in denen sich das Werturteil auf staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete oder Vorgehensweise bezieht, gehört das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen - auch in scharfer und übersteigerter Form - kritisieren zu können, zum Kernbereich des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung, ungeachtet ob dies der öffentlichen Meinungsbildung dient oder im Rahmen einer Auseinandersetzung erfolgt [vgl. KG, Beschluss vom 1. April 2008 -(3) 1 Ss 104/08 (29/08)-].
  • OLG Zweibrücken, 27.09.2018 - 1 OLG 2 Ss 31/18

    Polizei bei Kontrolle "dumm", "unfähig", "schikanös", "machtversessen" und

    Dies gilt unabhängig davon, ob dies der öffentlichen Meinungsäußerung dient oder im Rahmen einer persönlichen Auseinandersetzung erfolgt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2003 - III-2b Ss 224/02-2/03, NStZ-RR 2003, 295, 297; KG Berlin, Beschluss vom 28.06.2010 - 1 Ss 173/10, juris Rn. 9; OLG München, Beschluss vom 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18, juris Rn. 10; vgl. hierzu auch: OLG Koblenz, Beschluss vom 07.10.2009 - 2 Ss 130/09, juris Rn. 38).
  • OLG Bremen, 13.04.2018 - 1 Ss 49/17

    Beleidigung, Polizeibeamte, Schmähkritik

    Dies umfasst auch kritische Werturteile über staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise, auch wenn diese lediglich in einer Auseinandersetzung um eine den Äußernden betreffende Maßnahme fallen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28.06.2010 (3) 1 Ss 173/10 (67/10), juris Rn. 9, StraFo 2010, 392; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2016 - (2) 53 Ss 64/16, juris R n. 18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2003 - III 2b Ss 224/02-2/03, juris Rn. 22, NStZ-RR 2003, 295; OLG München, Beschluss vom 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 8, StraFo 2015, 30).
  • OLG München, 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14

    Beleidigung, Schmähkritik, Wahrnehmung berechtigter Interessen

    Das Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung, insbesondere, wenn sich das Werturteil auf staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise bezieht (KG Beschluss vom 28.6.2010, Az: (3) 1 Ss 173/10(67/10), zitiert über juris, Rdn. 9, BayObLG NJW 2005, 1291, 1292, OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295, 297).
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   OLG Frankfurt, 30.07.2010 - 1 Ss 173/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26450
OLG Frankfurt, 30.07.2010 - 1 Ss 173/10 (https://dejure.org/2010,26450)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.07.2010 - 1 Ss 173/10 (https://dejure.org/2010,26450)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juli 2010 - 1 Ss 173/10 (https://dejure.org/2010,26450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29 BtMG
    Beweiswürdigung: Notwendigkeit der Belegung der Feststellungen zum Wirkstoffgehalts des Rauschmittels "Khat"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiswürdigung: Notwendigkeit der Belegung der Feststellungen zum Wirkstoffgehalts des Rauschmittels "Khat"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 29.02.2008 - 1 Ss 49/07

    Strafurteil wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln: Lückenhafte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2010 - 1 Ss 173/10
    Nur bei Zweifeln am Vorhandensein von Cathinon überhaupt wäre aber auch der Schuldspruch von der Aufklärungsrüge berührt gewesen (OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 29.02.2008 -1 Ss 49/07-).

    (OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 29.02.2008 -1 Ss 49/07-).

  • BGH, 15.12.2005 - 5 StR 439/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung nach der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2010 - 1 Ss 173/10
    9 Nach herrschender Meinung (z.B. BGH StV 2006, 184; NJW 1992, 380; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04 - Urteil vom 27.02.2002 - 1 Ss 49/02 - NStZ-RR 2003, 23) sind die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.

    Auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt, die - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich sind, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten bzw. nicht mehr sichergestellt sein sollten und daher für eine grundsätzlich erforderliche Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen, konnte deshalb nicht verzichtet werden (BGH, StV 2006, 184; OLG Frankfurt/M. a.a.O.).

  • KG, 03.12.2008 - 1 Ss 267/08

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe: Berücksichtigung mehrerer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2010 - 1 Ss 173/10
    Derartige Maßnahmen müssen, selbst wenn ihre Anordnung - wie hier bei der Einziehung des Khat - naheliegend ist, unter Anführung ihrer tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen entsprechend den Anforderungen des sachlichen Rechts im Urteil begründet werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.06.1995 - 1 Ss 111/95 - vom 05.11.2009 - 1 Ss 267/08 -).
  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 2 Ss 39/04

    Hauptverhandlung; Entfernung des Angeklagten; Begründung des Beschlusses;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2010 - 1 Ss 173/10
    Das ist z.B. dann der Fall, wenn lediglich die Mindeststrafe verhängt wird (OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 11.03.2004 -2 Ss 39/04-).
  • BGH, 28.10.2004 - 4 StR 59/04

    Nicht geringe Menge bei Khat-Pflanzen (Wirkstoffgehalt; Cathinon; allgemeine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2010 - 1 Ss 173/10
    Hinzu kommt die chemische Instabilität des Cathinon, das durch enzymatische Reduktion beim Welken, Trocknen, Lagern oder unsachgemäßen Verarbeiten innerhalb weniger Tage fast vollständig zu dem etwa 8-mal schwächeren Cathin bzw. Ephedrin umgewandelt wird (vgl. BGH Urteil vom 28.10.2004 - 4 StR 59/04 = NStZ 2005, 452).
  • OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 1 Ss 253/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Crack

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2010 - 1 Ss 173/10
    9 Nach herrschender Meinung (z.B. BGH StV 2006, 184; NJW 1992, 380; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04 - Urteil vom 27.02.2002 - 1 Ss 49/02 - NStZ-RR 2003, 23) sind die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.
  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90

    Betäubungsmittel - Wirkstoffgehalt - Srafmaß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2010 - 1 Ss 173/10
    Von genauen Feststellungen darf nur ausnahmsweise abgesehen werden, wenn ausgeschlossen ist, dass diese das Strafmaß zu Gunsten des Angeklagten beeinflussen können (BGH NStZ 1990, 395).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2010 - 1 Ss 173/10
    9 Nach herrschender Meinung (z.B. BGH StV 2006, 184; NJW 1992, 380; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04 - Urteil vom 27.02.2002 - 1 Ss 49/02 - NStZ-RR 2003, 23) sind die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.
  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2010 - 1 Ss 173/10
    9 Nach herrschender Meinung (z.B. BGH StV 2006, 184; NJW 1992, 380; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04 - Urteil vom 27.02.2002 - 1 Ss 49/02 - NStZ-RR 2003, 23) sind die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.
  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 233/96

    Betäubungsmittel - Gummischlagstock - Strafzumessung - Wirkstoffgehalt -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2010 - 1 Ss 173/10
    Deshalb kann auf eine nach den Umständen des Falles mögliche, genaue Feststellung der Wirkstoffmenge für eine sachgerechte, schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht grundsätzlich nicht verzichtet werden (so z. B. BGH StV a. a. O.; NStZ 1996, 498/499).
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