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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.07.1998 - 1 Ss 173/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5614
OLG Zweibrücken, 23.07.1998 - 1 Ss 173/98 (https://dejure.org/1998,5614)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.07.1998 - 1 Ss 173/98 (https://dejure.org/1998,5614)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Juli 1998 - 1 Ss 173/98 (https://dejure.org/1998,5614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss einer groben Pflichtverletzung durch Annahme einer einfachen Fahrlässigkeit als Folge einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit; Grobe Nachlässigkeit bei Übersehen eines die Geschwindigkeit beschränkenden Verkehrszeichens

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 Zeichen 274; BKatV § 2 Abs. 1 Nr. 1
    Übersehen eines Geschwindigkeitsbegrenzungszeichens L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3581
  • NZV 1998, 420
  • VersR 1999, 769
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

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  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99

    Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)

    Auf dieser Grundlage erhält dann aber der Vorwurf der Betroffene sei so oder so schon schneller gefahren als nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO innerorts grundsätzlich mit 50 km/h erlaubt ein anderes Gewicht (vgl. zu einem vergleichbaren Fall OLG Zweibrücken NZV 1998, 420).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07

    Verhängung eines Fahrverbots bei erheblicher Überschreitung der außerorts

    In einem solchen Fall beruht der Verkehrsverstoß nicht auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit, sondern auf der Nichtbeachtung weiterer Sorgfaltspflichten (Senat NZV 2004, 211 ff.; OLG Köln DAR 2001, 469 f.; vgl. auch OLG Zweibrücken NZV 1998, 420/Burhoff (Hrsg), Handbuch für das straßenrechtlich OWi-Verfahren, 2005, 820).
  • OLG Hamm, 08.12.1998 - 2 Ss OWi 1385/98

    Geschwindigkeitsüberschreitung, BAB, Bundesautobahn, 60 km/h, grobe

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde scheint das AG auch in seine Überlegungen einbezogen zu haben, daß wie es die obergerichtliche Rspr. seit der Entscheidung des BGH v. 11.09.1997 verlangt (BGHSt 43, 214 = VerkMitt 1998 Nr. 30) - sogenannte einfache Fahrlässigkeit als Folge einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit die Annahme einer groben Pflichtverletzung ausschließen kann (vgl. dazu auch bereits Beschluß des Senats vom 25.02.1998 - 2 Ss OWi 179/98, in ZAP EN-Nr. 471/98 NStZ-RR 1998, 248 = NZV 1998, 334 = DAR 1998, 323 = MDR 1998, 965 = zfs 1998, 354 = VRS 95, 230 = VerkMitt 1998 Nr. 97 (betreffend Geschwindigkeitsüberschreitung) oder Beschl. v. 11.08.1998 - 2 Ss OWi 727/98, in ZAP EN-Nr. 733/98 (betreffend Rotlichtverstoß) bzw. Beschl. v. 15.12.1997 - 2 Ss OWi 1365/97, in NZV 1998, 164 = DAR 1998, 150 = zfs 1998.232 = StraFo 1998, 186 = VRS 95, 58; siehe auch OLG Braunschweig NZV 1998, 420; OLG Zweibrücken NJW 1998, 3581 = NZV 1998, 420).
  • BayObLG, 10.12.2003 - 2 ObOWi 624/03

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Entbindung von Pflicht zum persönlichen

    Sollte das Verkehrsschild danach für den Betroffenen zwar nicht für eine gewisse Zeit aber zumindest für einen Augenblick trotz des Überholvorgangs sichtbar gewesen sein, wird zu erwägen sein, ob sein Übersehen nicht gleichwohl grob nachlässig war (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 123 ; OLG Karlsruhe VRS 104, 454 und OLG Zweibrücken NJW 1998, 3581 ).
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Rechtsprechung
   KG, 07.08.1998 - (5) 1 Ss 173/98 (35/98)   

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https://dejure.org/1998,5959
KG, 07.08.1998 - (5) 1 Ss 173/98 (35/98) (https://dejure.org/1998,5959)
KG, Entscheidung vom 07.08.1998 - (5) 1 Ss 173/98 (35/98) (https://dejure.org/1998,5959)
KG, Entscheidung vom 07. August 1998 - (5) 1 Ss 173/98 (35/98) (https://dejure.org/1998,5959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Graffiti-Schmierereien: nicht ohne weiteres eine strafbare Sachbeschädigung! (IBR 1999, 234)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1200
  • NZM 1999, 480
  • StV 1999, 156
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

    Auszug aus KG, 07.08.1998 - 1 Ss 173/98
    Von dieser Auffassung ist der Bundesgerichtshof in der in BGHSt 41, 47 veröffentlichten Entscheidung nicht abgerückt.
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2St RR 148/96
    Auszug aus KG, 07.08.1998 - 1 Ss 173/98
    Der Senat schließt sich der überzeugend begründeten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an (vgl. auch BayObLG StV 1997, 80; OLG Köln StV 1995, 592).
  • BGH, 13.11.1979 - 5 StR 166/79

    Verteilerkasten - § 303 StGB, Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs

    Auszug aus KG, 07.08.1998 - 1 Ss 173/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 29, 129, 132) reicht eine dem Gestaltungswillen des Eigentümers zuwiderlaufende Veränderung der äußeren Erscheinung und Form einer Sache für sich allein grundsätzlich nicht aus, um den Tatbestand der Sachbeschädigung zu begründen.
  • OLG Köln, 26.02.1993 - Ss 39/93

    Ausgestaltung der Durchsetzung eines strafprozessrechtlichen Anspruchs auf

    Auszug aus KG, 07.08.1998 - 1 Ss 173/98
    Der Senat schließt sich der überzeugend begründeten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an (vgl. auch BayObLG StV 1997, 80; OLG Köln StV 1995, 592).
  • OLG Hamm, 10.08.2000 - 4 Ss 252/00

    Sachbeschädigung, Farbbesprühung, Graffiti, Substanzverletzung

    Von dieser Auffassung ist der BGH in der in BGHSt 41, 47 (= StV 1995, 465) veröffentlichten Entscheidung nicht abgerückt (vgl. auch KG, StV 1999, 156; BayObLG StV 1999, 543; OLG Karlsruhe, StV 1999, 544 sowie OLG Hamm, Beschluss vom 2. Mai 2000 in 3 Ss 181/00).
  • OLG Hamm, 02.05.2000 - 3 Ss 181/00

    Sachbeschädigung, Sprühen, Sprayer, Farbsprühaktion, Substanzverletzung,

    Zu Recht geht das Amtsgericht davon aus, dass Farbsprühaktionen an Hauswänden, Mauern und Stromkästen den Tatbestand der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB nur begründen können, wenn mit dem Sprühen der Farben bzw. deren Beseitigung eine Substanzverletzung zwangsläufig verbunden ist oder aber, was das Amtsgericht vorliegend zutreffend nicht angenommen hat, die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit der Sache beeinträchtigt ist (vgl. BGHSt 29, 129 ff.; KG Beschluss vom 07.08.1998 - (5) 1 Ss 173/98 - = StV 1999, S. 156; BayObLG Beschluss vom 17.05.1999 - 2 StRR 84/99 - = StV 1999, 543 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.04.1999 - 1 Ss 173/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18617
OLG Karlsruhe, 08.04.1999 - 1 Ss 173/98 (https://dejure.org/1999,18617)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.04.1999 - 1 Ss 173/98 (https://dejure.org/1999,18617)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. April 1999 - 1 Ss 173/98 (https://dejure.org/1999,18617)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 29.10.1991 - RReg. 2 St 169/91

    Der Fahrer eines entsprechend den EWG-Verordnungen (juris: EWGV) mit einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.1999 - 1 Ss 173/98
    Diese Urkunde verkörpert die Gedankenerklärung, daß der auf dem Schaublatt eingetragene Fahrer zu der eingetragenen Zeit das Kraftfahrzeug geführt hat (BayObLGSt 1980, 81; VRS 82, 347, 348; NZV 1994, 36, 37; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 267 Rn. 3).

    Da somit ausschließlich der jeweilige Fahrer/Beifahrer dafür verantwortlich ist, daß die Aufzeichnungen und eingetragenen Erklärungen der ihm zuzuordnenden Diagrammscheibe richtig sind, ist er als Aussteller der Urkunde anzusehen (BayObLG VRS 82, 347, 348; Lütkes/Meyer/Wagner/Emmerich a.a.O.; Andresen/Winkler, Fahrpersonalgesetz und Sozialvorschriften für Kraftfahrer, Art. 15 VO (EWG) Nr. 3821/85 Abschnitt D Anm. 7).

    b) Der Angeklagte hat zwar im vorliegenden Fall auf dem dem zweiten Fahrer zugeordneten Schaublatt keinen anderen Nachnamen eingetragen (zur Urkundenfälschung durch Identitätstäuschung bei derartigen Sachverhalten BayObLG VRS 82, 347; NZV 1994, 36), sondern er hat auf diesem wie auch auf dem ihm zugeordneten Schaublatt jeweils denselben Nachnamen vermerkt; er hat indes den Vornamen, zu dessen Eintragung er nach Art. 15 Abs. 5 a VO (EWG) Nr. 3821/85 ausdrücklich verpflichtet gewesen wäre, weggelassen.

  • BayObLG, 31.08.1993 - 4St RR 137/93

    Strafbarkeit eines Nicht-Fahrers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.1999 - 1 Ss 173/98
    Diese Urkunde verkörpert die Gedankenerklärung, daß der auf dem Schaublatt eingetragene Fahrer zu der eingetragenen Zeit das Kraftfahrzeug geführt hat (BayObLGSt 1980, 81; VRS 82, 347, 348; NZV 1994, 36, 37; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 267 Rn. 3).

    b) Der Angeklagte hat zwar im vorliegenden Fall auf dem dem zweiten Fahrer zugeordneten Schaublatt keinen anderen Nachnamen eingetragen (zur Urkundenfälschung durch Identitätstäuschung bei derartigen Sachverhalten BayObLG VRS 82, 347; NZV 1994, 36), sondern er hat auf diesem wie auch auf dem ihm zugeordneten Schaublatt jeweils denselben Nachnamen vermerkt; er hat indes den Vornamen, zu dessen Eintragung er nach Art. 15 Abs. 5 a VO (EWG) Nr. 3821/85 ausdrücklich verpflichtet gewesen wäre, weggelassen.

  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 160/94

    Urkundenfälschung in Form der Identitätstäuschung durch Angabe weiterer Vornamen,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.1999 - 1 Ss 173/98
    Bei der Prüfung der Echtheit einer Urkunde i.S.v. § 267 StGB muß in der Regel auch deren Verwendungszweck mitberücksichtigt werden (BGHSt 40, 203 ff., 206).
  • BayObLG, 03.09.1980 - RReg. 5 St 326/79

    Herstellen einer unechten Urkunde; Schaublatt; Fahrtenschreiber; Falsch;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.1999 - 1 Ss 173/98
    Diese Urkunde verkörpert die Gedankenerklärung, daß der auf dem Schaublatt eingetragene Fahrer zu der eingetragenen Zeit das Kraftfahrzeug geführt hat (BayObLGSt 1980, 81; VRS 82, 347, 348; NZV 1994, 36, 37; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 267 Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 42/13

    Fälschung beweiserheblicher Daten: Einschieben einer fremden Fahrerkarte in ein

    Läge der Datensatz in Papierform vor, so handelte es sich dabei um eine zusammengesetzte Urkunde, die aus den Identitätsangaben und den aufgezeichneten und gespeicherten Fahrvorgängen während der Einsteckzeit der Fahrerkarte besteht (vgl. OLG Karlsruhe VRS 97, 166 ff. zum Fahrtenschreiber; Fischer, StGB, 60. Auflage, § 267, Rdnr. 23 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00

    Urkundenfälschung und Fälschung technischer Aufzeichnungen: Vortäuschung der

    Mit der Eintragung des Fahrers und des Datums der Fahrt wird aber nach Beginn der Aufzeichnung durch den Fahrtschreiber eine feste Beweisbeziehung zum Augenscheinsobjekt hergestellt, wodurch das Schaublatt als Ganzes zur zusammengesetzten Urkunde wird (vgl. schon BayObLG NJW 1981, 774; dass. NZV 1994, 36 und NStZ-RR 1999, 153; OLG Karlsruhe Die Justiz 1999, 400 = VRS 97, 166).
  • BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/01

    Nichteinhaltung der erforderlichen Ruhezeiten

    Auch ein Vergehen der Urkundenfälschung gemäß § 267StGB scheidet aus, da der Angeklagte das noch vorhandene erste Schaublatt mit seinem Namen und Vornamen ausgefüllt hat und weil ausgeschlossen werden kann, dass das inzwischen vernichtete zweite Schaublatt eine hiervon abweichende Fahrerbezeichnung aufgewiesen hätte (vgl. OLG Karlsruhe VRS 97, 166/167).
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