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   OLG Celle, 29.08.1989 - 1 Ss 174/89   

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https://dejure.org/1989,6845
OLG Celle, 29.08.1989 - 1 Ss 174/89 (https://dejure.org/1989,6845)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.08.1989 - 1 Ss 174/89 (https://dejure.org/1989,6845)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. August 1989 - 1 Ss 174/89 (https://dejure.org/1989,6845)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1308
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter aufgrund ihrer Äußerungen in den früheren Urteilen wäre nur dann begründet, wenn diese Äußerungen nach der Sachlage unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über einen der jetzigen Angeklagten enthalten hätten (vgl. BGHSt 24, 336, 338; OLG Bremen StV 1991, 57, 58 f.; OLG Celle NJW 1990, 1308; OLG Karlsruhe StV 1981, 616; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 24 Rdn. 33).
  • OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20

    Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Dies gilt um so mehr, als dass die Beweislage inzwischen eine andere ist als in den Jahren 2015 oder gar 2008 und somit von einem bloßen "Rollentausch zwischen Zeugen und Angeklagten" (vgl. OLG Celle, Urteil vom 29.08.1989 - 1 Ss 174/89, NJW 1990, 1308 ), was etwa bei der Beurteilung eines nachfolgenden Verfahren wegen eines vorangegangen Aussagedelikts naheliegt (vgl. OLG Celle a.a.O.), keine Rede sein kann.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2000 - L 10 AR 37/00

    Sonstige Angelegenheiten

    Für die Beurteilung der Frage, ob ein vorbefasster Richter im weiteren Verfahren befangen ist, muß geprüft werden, ob die Überzeugungsbildung eine mechanische Konsequenz darstellt oder ob sie auf Basis "persönlicher richterlicher Überzeugung" zustande kam (vgl. OLG Celle NJW 1990, 1308).
  • AG Bochum, 15.04.2009 - 78 Ls 57/09

    Begründetheit einer Selbstanzeige wegen Befangenheit i.R.e. Vorbefassung eines

    Bei dieser Sachlage ist von einer Besorgnis der Befangenheit auszugehen (vgl. OLG Celle NJW 1990, 1308, 1309) [OLG Celle 29.08.1989 - 1 Ss 174/89] .
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