Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 22.05.2001

Rechtsprechung
   KG, 26.11.2001 - (2) 1 Ss 185/01 (106/01)   

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https://dejure.org/2001,11230
KG, 26.11.2001 - (2) 1 Ss 185/01 (106/01) (https://dejure.org/2001,11230)
KG, Entscheidung vom 26.11.2001 - (2) 1 Ss 185/01 (106/01) (https://dejure.org/2001,11230)
KG, Entscheidung vom 26. November 2001 - (2) 1 Ss 185/01 (106/01) (https://dejure.org/2001,11230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eine Verurteilung wegen (fahrlässigen) Fahrens ohne Haftpflichtversicherungsschutz setzt die Beendigung des Versicherungsvertrages voraus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 38 Abs. 1 S. 1; PflVG § 6
    Anforderungen an den Nachweis des Zugangs der Kündigung eines Versicherungsverhältnisses

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 200
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 24.02.1986 - 5 Ss 63/86

    Haftpflicht; Mahnung; Versicherungsprämie

    Auszug aus KG, 26.11.2001 - 1 Ss 185/01
    Im Strafverfahren, in dem die Rechtsgrundsätze über den Beweis des ersten Anscheins unanwendbar sind, können an die Beweisführung zu Lasten des Angeklagten keine geringeren Anforderungen gestellt werden (vgl. BayObLG VRS 66, 34, 35; OLG Düsseldorf VRS 71, 73, 74; OLG Köln a.a.O., S. 153/154).
  • OLG Köln, 29.08.1986 - Ss 472/86
    Auszug aus KG, 26.11.2001 - 1 Ss 185/01
    Der Zugang von Briefsendungen kann nur durch positive Beweisanzeichen festgestellt werden (vgl. OLG Köln VRS 73, 153 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.10.1983 - RReg. 1 St 146/83
    Auszug aus KG, 26.11.2001 - 1 Ss 185/01
    Im Strafverfahren, in dem die Rechtsgrundsätze über den Beweis des ersten Anscheins unanwendbar sind, können an die Beweisführung zu Lasten des Angeklagten keine geringeren Anforderungen gestellt werden (vgl. BayObLG VRS 66, 34, 35; OLG Düsseldorf VRS 71, 73, 74; OLG Köln a.a.O., S. 153/154).
  • KG, 05.06.2000 - 1 Ss 5/00
    Auszug aus KG, 26.11.2001 - 1 Ss 185/01
    Im Falle der Vertragsauflösung muß das Urteil die Tatsachen feststellen, aus denen sich die Wirksamkeit der Vertragsauflösung ergibt (vgl. KG Beschluß vom 5. Juni-2000 - (3) 1 Ss 5/00 (31/00) - m.w.N.).
  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus KG, 26.11.2001 - 1 Ss 185/01
    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, daß im Zivilprozeß der Nachweis für den Zugang eines Schreibens an den Empfänger auch nach den Grundsätzen über den Beweis des ersten Anscheins nicht allein durch den Nachweis der Aufgabe zur Post geführt werden kann; das gilt selbst bei Übersendung durch eingeschriebenen Brief (vgl. BGH VRS 13, 183, 185).
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 311 SsRs 126/11

    Rechtsfolgen der Zustellung eines Bußgeldurteils an die Staatsanwaltschaft durch

    Der Zugang von Briefsendungen kann im Bestreitensfall nur durch positive Beweiszeichen festgestellt werden (vgl. OLG Köln, VRS 73, 153; KG NZV 2002, 200).
  • BayObLG, 17.11.2020 - 201 ObOWi 1385/20

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Ersatzzustellung unter dem Nebenwohnsitz;

    Der Zugang von Briefsendungen kann nur durch positive Beweisanzeichen festgestellt werden (vgl. KG NZV 2002, 200; OLG Celle a.a.O.).
  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 20/18

    Auflösung des Versicherungsvertrages

    Im Falle der Vertragsauflösung muss das Urteil die Tatsachen feststellen, aus denen sich die Wirksamkeit der Vertragsauflösung ergibt (KG Berlin, Beschluss vom 05.06.2000 - (3) 1 Ss 5/00 (31/00); KG Berlin NZV 2002, 200).
  • OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 53 Ss 35/20

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen

    Der Zugang von Briefsendungen kann nur durch positive Beweisanzeichen festgestellt werden (vgl. KG VRS 102, 128 ff.; OLG Köln VRS 73, 153; BayObLG VRS 66, 34 ff., jeweils m.w.N.).
  • KG, 14.09.2007 - 1 Ss 95/07

    Fahrlässigkeit beim Gebrauch eines nicht haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs

    Er weist darauf hin, dass es für den Fall der Auflösung eines Haftpflichtversicherungsvertrages erforderlich sein kann, die Tatsachen festzustellen, aus denen sich die Wirksamkeit der Vertragsauflösung ergibt (vgl. KG VRS 111, 155; KG, Beschlüsse vom 30. Mai 2007 - (3) 1 Ss 170/07 (72/07) -, 26. November 2001 - (3) 1 Ss 185/01 (106/01) -und 5. Juni 2000 - (3) 1 Ss 5/00 (31/00) -).
  • KG, 30.05.2007 - 1 Ss 170/07

    Fahren ohne Versicherungsschutz: Erforderliche Feststellungen des Tatrichters im

    In einem solchen Fall muss das Urteil die Tatsachen feststellen, aus denen sich die Wirksamkeit der Vertragsauflösung ergibt (vgl. KG, Beschlüsse vom 26. November 2001 - (3) 1 Ss 185/01 (106/01) - und 5. Juni 2000 - (3) 1 Ss 5/00 (31/00) - m.N.).
  • KG, 22.06.2021 - 3 Ss 30/21

    Erforderliche Urteilsfeststellungen bei Verstoß gegen das PflVG

    Ob auch ohne förmliche Zustellung bei einem den Zugang des Kündigungsschreibens bestreitenden oder sich hierzu nicht erklärenden Angeklagten etwas anderes gelten kann, wenn das Tatgericht seine Überzeugung vom Zugang dezidiert begründet, muss hier offen bleiben (verneinend OLG Brandenburg, Beschluss vom 1. April 2020 - (1) 53 Ss 35/20 (24/20) -, juris; ebenso Senat VRS 102, 128 [2001] m.w.N.).
  • KG, 22.06.2021 - 161 Ss 74/21

    Erforderliche Urteilsfeststellungen bei einem Verstoß gegen das

    Ob auch ohne förmliche Zustellung bei einem den Zugang des Kündigungsschreibens bestreitenden oder sich hierzu nicht erklärenden Angeklagten etwas anderes gelten kann, wenn das Tatgericht seine Überzeugung vom Zugang dezidiert begründet, muss hier offen bleiben (verneinend OLG Brandenburg, Beschluss vom 1. April 2020 - (1) 53 Ss 35/20 (24/20) -, juris; ebenso Senat VRS 102, 128 [2001] m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01   

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https://dejure.org/2001,4329
OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01 (https://dejure.org/2001,4329)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.05.2001 - 1 Ss 185/01 (https://dejure.org/2001,4329)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 1 Ss 185/01 (https://dejure.org/2001,4329)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Sachurteils; Rechtsbeschwerdegericht; Zurückverweisung; Verwerfung des Einspruchs; Genügende Entschuldigung

  • Judicialis

    OWiG § 74 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    OWiG § 74 Abs. 2
    Verwerfung des Einspruchs nach Aufhebung und Zurückverweisung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 978
  • NZV 2001, 491
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.12.1985 - 1 StR 506/85

    Verwerfung des Einspruchs nach vorangegangenem Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01
    Demgegenüber entschied der BGH in seinem Beschluss vom 10. Dezember 1985 (NJW 1986, 1946), dass eine Verwerfung des Einspruchs gemäß § 74 Abs. 2 OWiG (a.F.) auch für diesen Fall zulässig ist.
  • BGH, 03.04.1962 - 5 StR 580/61

    Verwerfung einer Berufung nach unentschuldigtem Ausbleiben des Angeklagten in der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01
    Den sich aus der zwingenden Regelung der §§ 329 Abs. 1, 412 StPO ergebenden, vom BGH (BGHSt 17, 188 = NJW 1962, 1117) aufgezeigten Spannungen könne durch Ausschöpfung der Ermessensvorschrift Rechnung getragen werden.
  • BGH, 10.08.1977 - 3 StR 240/77

    Verwerfung der Berufung ohne Sachverhandlung nach einer Zurückverweisung durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01
    Zudem scheint ein Widerspruch zu der Rechtsauffassung des Rechtsbeschwerdegerichts im Bußgeldverfahren, das kein kriminelles Unrecht zum Gegenstand hat und auf schnelle und einfache Erledigung der Verfahren angelegt ist, erträglich (anders BGH NJW 1977, 2273 zur Situation im Strafverfahren).
  • OLG Köln, 27.02.1987 - Ss 744/86

    Einspruchsverwerfung; Zurückverweisung der Sache

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01
    Die Meinung, die § 74 Abs. 2 OWiG bei rechtskräftigem amtsgerichtlichem Schuldspruch und Aufhebung des Urteils nur im Rechtsfolgenausspruch nicht anwenden möchte (OLG Köln VRS 74, 280; VRS 86, 139; KG VRS 72, 451; BayObLG MDR 90, 1139) ist angesichts der Neufassung des § 74 Abs. 2 OWiG und dem daraus resultierenden praktischen Bedürfnis nach einer Verwerfung des Einspruchs beim nicht genügend entschuldigten Ausbleiben des Betroffenen zu überdenken.
  • KG, 10.03.1987 - 3 Ws (B) 70/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01
    Die Meinung, die § 74 Abs. 2 OWiG bei rechtskräftigem amtsgerichtlichem Schuldspruch und Aufhebung des Urteils nur im Rechtsfolgenausspruch nicht anwenden möchte (OLG Köln VRS 74, 280; VRS 86, 139; KG VRS 72, 451; BayObLG MDR 90, 1139) ist angesichts der Neufassung des § 74 Abs. 2 OWiG und dem daraus resultierenden praktischen Bedürfnis nach einer Verwerfung des Einspruchs beim nicht genügend entschuldigten Ausbleiben des Betroffenen zu überdenken.
  • OLG Düsseldorf, 11.08.1993 - 2 Ss OWi 267/93
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01
    Um dem Verschlechterungsverbot Rechnung zu tragen, kann der Rechtsfolgenausspruch entsprechend dem aufgehobenen Urteil festgesetzt werden (so OLG Düsseldorf NStZ 1994, 41; Rebmann/Roth/Hermann a.a.O.).
  • BayObLG, 16.08.1990 - 3 ObOWi 74/90

    Anordnung; Persönliches Erscheinen; Ausbleiben; Unentschuldigt; Einspruch ;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01
    Die Meinung, die § 74 Abs. 2 OWiG bei rechtskräftigem amtsgerichtlichem Schuldspruch und Aufhebung des Urteils nur im Rechtsfolgenausspruch nicht anwenden möchte (OLG Köln VRS 74, 280; VRS 86, 139; KG VRS 72, 451; BayObLG MDR 90, 1139) ist angesichts der Neufassung des § 74 Abs. 2 OWiG und dem daraus resultierenden praktischen Bedürfnis nach einer Verwerfung des Einspruchs beim nicht genügend entschuldigten Ausbleiben des Betroffenen zu überdenken.
  • BGH, 18.07.2012 - 4 StR 603/11

    Verwerfung des Einspruchs des nach Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Aus der Tatsache, dass der Gesetzgeber bei dieser erneuten Änderung des § 74 Abs. 2 OWiG in Kenntnis der Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Verwerfung nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht wiederum keine dem § 329 Abs. 1 Satz 2 StPO entsprechende Regelung in die Vorschrift eingefügt hat, kann daher weiterhin geschlossen werden, dass die Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid nach Aufhebung des ersten Sachurteils in der Rechtsbeschwerdeinstanz und die Verwerfung der Berufung bzw. des Einspruchs gegen einen Strafbefehl unterschiedlich geregelt bleiben sollen (so auch OLG Köln, VRS 98 (2000), 217, 219; OLG Stuttgart, NJW 2002, 978, 979; OLG Brandenburg, VRS 117 (2009) 102; OLG Hamm, Beschluss vom 22. März 2012 - 3 RBs 68/12, veröffentlicht bei juris; zustimmend Seitz in Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 74 Rn. 24; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, Stand März 2011, § 74 Rn. 13; Bohnert, OWiG, 3. Aufl., § 74 Rn. 22; aA KK-Senge, OWiG, 3. Aufl., § 74 Rn. 21).
  • OLG Hamm, 02.11.2006 - 4 Ss OWi 742/06

    Verwerfung; Einspruch; vorangegangene Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs;

    Ob nach Aufhebung eines Sachurteils durch das Rechtsbeschwerdegericht die Verwerfung des Einspruchs bei unerlaubter Abwesenheit des Betroffenen zulässig ist, wird unterschiedlich beurteilt (vgl. zum Meinungsstand Göhler, OWiG, 14. Auflage, § 74 Rdnr. 24; KK-OWiG-Senge, OWiG, 2. Auflage, § 74 Rdnr. 21; OLG Stuttgart, VRS 101, 128 ff., OLG Köln, VRS 98, 217 ff., , jeweils m.w.N. ).

    Diese Frage ist aber, soweit ersichtlich, bisher obergerichtlich nur für den Fall entschieden worden, daß das vorangegangene Urteil insgesamt aufgehoben worden ist (vgl. OLG Stuttgart, VRS 101, 128 ff.; OLG Köln VRS 98, 217 ff.; OLG Stuttgart, NJW 2002, 978 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2006 - 2 Ss OWi 12/06

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts wegen Verstoß gegen das

    Dies erscheint nicht hinnehmbar [vgl. OLG Stuttgart (mit ausführlicher Begr. ) NJW 2002, 978 ff = NZV 2001, 491 f = VRS 101, 128 ff ; ebenso OLG Köln NStZ-RR 2000, 87, 88 = VRS 98, 217, 219 f - jew. m.w.Nachw. -).
  • OLG Hamm, 22.03.2012 - 3 RBs 68/12

    Verwerfungsurteil nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das

    Diese Rechtsprechung gilt nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch noch nach der Neufassung des § 74 Abs. 2 OWiG durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und andere Gesetze vom 26. Januar 1998 zumindest in den Fällen, in denen - wie hier - das vorangegangene Urteil insgesamt aufgehoben und das aufgehobene Urteil nicht zu Gunsten des Betroffenen von den Rechtsfolgen des Bußgeldbescheides abgewichen war (vgl. OLG Celle, NZV 2012, 44; OLG Köln NStZ-RR 2000, 87; OLG Stuttgart NJW 2002, 978; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2007, 318).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2008 - 2 Ss OWi 85 B/07

    Verwerfung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid mangels persönlichen

    Ob solches zulässig ist, war bei Geltung des § 74 Abs. 2 OWiG a.F., d.h. vor der Änderung der Vorschrift durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze vom 26. Januar 1998 (BGBl. I, 156), umstritten (vgl. dazu OLG Stuttgart NJW 2002, 978 ).
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