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   OLG Zweibrücken, 18.01.2007 - 1 Ss 188/06   

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OLG Zweibrücken, 18.01.2007 - 1 Ss 188/06 (https://dejure.org/2007,11110)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.01.2007 - 1 Ss 188/06 (https://dejure.org/2007,11110)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 1 Ss 188/06 (https://dejure.org/2007,11110)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Pflicht zur Einhaltung einer Wartezeit bei verzögertem Eintreffen des Angeklagten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung eines Rechtsmittels wegen Nichterscheinens des Angeklagten in der Hauptverhandlung; Anfechtung des Verwerfungsurteils mit der Formalrüge; Verschulden des Angeklagten an seinem verspäteten Eintreffen; Umfang der Fürsorgepflicht des Gerichts aus den Grundsätzen ...

  • Judicialis

    StPO § 329 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329 Abs. 1; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Anforderungen an die Anfechtung eines Verwerfungsurteils mit der Verfahrensrüge; Versäumung des Terminbeginns bei gestaffelter Ladung zur Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 19.12.2001 - 1 Ss 149/01

    Voraussetzungen eines Verwerfungsurteils

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.01.2007 - 1 Ss 188/06
    Allerdings sind die Ausführungen der Revisionsbegründung in weiten Bereichen (insbes. familiäre Situation nach der Geburt des Kindes) für das Rechtsmittel irrelevant, da es sich insoweit nicht um Entschuldigungsgründe handelt, die dem Gericht bei Erlass des Verwerfungsurteils bekannt waren oder die es hätte erkennen können (KG NStZ-RR 2002, 218).
  • OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.01.2007 - 1 Ss 188/06
    Diese sind nicht hoch anzusetzen, weil sich aus dem Urteil selbst die Umstände des Nichterscheinens, die dafür vorgebrachten Gründe und der Beurteilung des Ausbleibens ergeben; die nochmalige Wiedergabe der Urteilsgründe wird in diesem Fall nicht gefordert (Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ 1996, 249).
  • OLG Köln, 13.01.2004 - Ss 547/03

    Verwerfung der Berufung wegen Ausbleibens des Angeklagten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.01.2007 - 1 Ss 188/06
    Denn unabhängig von einem Verschulden des Angeklagten an seinem verspäteten Eintreffen geht der Senat in Übereinstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft davon aus, dass in der konkreten Situation die aus den Grundsätzen des fairen Verfahrens abzuleitende Fürsorgepflicht des Gerichts ein über die allgemein übliche Wartezeit von 15 Minuten hinausgehendes Zuwarten geboten hat (OLG Köln VRS 106, 297; BayObLG Beschluss vom 3. Juli 2000 - 5 St RR 188/00 - ; KG NZV 2001, 356; LR-Gössel StPO 25. Aufl. § 329 Rn. 4).
  • BayObLG, 03.07.2000 - 5St RR 188/00
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.01.2007 - 1 Ss 188/06
    Denn unabhängig von einem Verschulden des Angeklagten an seinem verspäteten Eintreffen geht der Senat in Übereinstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft davon aus, dass in der konkreten Situation die aus den Grundsätzen des fairen Verfahrens abzuleitende Fürsorgepflicht des Gerichts ein über die allgemein übliche Wartezeit von 15 Minuten hinausgehendes Zuwarten geboten hat (OLG Köln VRS 106, 297; BayObLG Beschluss vom 3. Juli 2000 - 5 St RR 188/00 - ; KG NZV 2001, 356; LR-Gössel StPO 25. Aufl. § 329 Rn. 4).
  • KG, 29.11.2000 - 3 Ws (B) 513/00

    Wartepflicht vor Verwerfung des Einspruchs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.01.2007 - 1 Ss 188/06
    Denn unabhängig von einem Verschulden des Angeklagten an seinem verspäteten Eintreffen geht der Senat in Übereinstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft davon aus, dass in der konkreten Situation die aus den Grundsätzen des fairen Verfahrens abzuleitende Fürsorgepflicht des Gerichts ein über die allgemein übliche Wartezeit von 15 Minuten hinausgehendes Zuwarten geboten hat (OLG Köln VRS 106, 297; BayObLG Beschluss vom 3. Juli 2000 - 5 St RR 188/00 - ; KG NZV 2001, 356; LR-Gössel StPO 25. Aufl. § 329 Rn. 4).
  • OLG Oldenburg, 15.11.2021 - 1 Ws 425/21

    Keine Säumnis bei Irrtum über Terminbeginn der Hauptverhandlung; Fünfzehnminütige

    Daran vermag auch der Umstand, dass dem Angeklagten - wie hier bei einem Versehen hinsichtlich des Terminzeitpunktes - ein Verschulden trifft, nichts zu ändern, da sein Irrtum über den exakten Beginn der Hauptverhandlung auf einem bloßen Versehen beruht; jedenfalls sind keine Anhaltspunkte für grobe Fahrlässigkeit oder gar Mutwilligkeit erkennbar (vgl. KG, Beschluss vom 05.05.1997 - 1 Ss 94/97, juris Rn. 9 zum Fall des "Verschlafens"; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.01.2007 - 1 Ss 188/06, juris Rn. 4 zum Irrtum über den Hauptverhandlungsbeginn; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.05.2012 - 53 Ss 60/12, juris Rn. 11 f. zum Irrtum über den Terminstag; BayObLG, Beschluss vom 15.07.1988 - RReg …
  • OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 Ws 225/07

    Berufungsverwerfung: Ausbleiben des Angeklagten; Verschulden; Fürsorgepflicht des

    Bei dieser Sachlage verstieß die oben geschilderte Vorgehensweise der Berufungskammer gegen die sich aus dem fairen Verfahren ableitende Fürsorgepflicht des Gerichts (vgl. dazu OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.01.2007 - 1 Ss 188/06, beckRS 2007, 01449; KG, NStZ-RR 2002, 218, 219; OLG Koblenz, Beschluss vom 01.09.2003, 2 Ss 208/03, beckRS 2003, 30326960; Berliner Verfassungsgerichtshof, NJW-RR 2000, 1851; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 368, 369).
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OLG Jena, Entscheidung vom 22. August 2006 - 1 Ss 188/06 (https://dejure.org/2006,55433)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Auszug aus OLG Jena, 22.08.2006 - 1 Ss 188/06
    Es ist Aufgabe der Urteilsgründe, dem Revisionsgericht eine umfassende Nachprüfung auch der freisprechenden Entscheidung zu ermöglichen (BGHSt 37, 21, 22).
  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 705/93

    Prüfung einer betrügerischen Schädigung einer Kassenärztlichen Vereinigung durch

    Auszug aus OLG Jena, 22.08.2006 - 1 Ss 188/06
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muss der Tatrichter in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen feststellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen nicht getroffen werden können (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 10).
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