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   OLG Karlsruhe, 23.01.2008 - 1 Ss 19/07   

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https://dejure.org/2008,23687
OLG Karlsruhe, 23.01.2008 - 1 Ss 19/07 (https://dejure.org/2008,23687)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.01.2008 - 1 Ss 19/07 (https://dejure.org/2008,23687)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 1 Ss 19/07 (https://dejure.org/2008,23687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Beibehaltung einer Strafe trotz Teileinstellung im Rechtsmittelverfahren; Voraussetzungen für die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 307
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 15.02.2023 - 1 OLG 53 Ss 119/22

    Berufungsbeschränkung, Strafaussetzung zur Bewährung

    Bei dieser Prognose steht ihm ein weiter Bewertungsspielraum zu (BGH, Urteil vom 10. Juni 2010, 4 StR 474/09, Rz. 34, Juris; NStZ 2007, 303, 304; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Januar 2008, 1 Ss 19/07, Rz. 5, Juris; NStZ-RR 2005, 200, 201; Fischer, StGB, 70. Auflage, zu § 56, Rz. 11).
  • KG, 15.08.2018 - 121 Ss 123/18

    Bewährung und Sperrfrist bei Bewährungsbrecher

    Eine Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung ist nicht nur dann rechtsfehlerhaft, wenn das Tatgericht nicht alle von ihm festgestellten relevanten Umstände in die gebotene Gesamtwürdigung mit einbezogen hat, sondern bereits dann, wenn die Urteilsgründe lückenhaft sind, weil sie sich zu für die zukünftige Lebensgestaltung des Angeklagten maßgeblichen Prognosegesichtspunkten nicht verhalten (vgl. KG, Urteile vom 17. Januar 2018 und 20. Januar 2017 jeweils a.a.O. jeweils m.w.N. sowie 6. Januar 2016 - (4) 161 Ss 207/15 (178/15) - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 Ss 19/07 - [juris]).
  • KG, 22.07.2016 - 161 Ss 52/16

    Beschränkung der Revision auf den Ausspruch über die Strafaussetzung: Nachprüfung

    Eine Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung ist nicht nur dann rechtsfehlerhaft, wenn das Tatgericht nicht alle von ihm festgestellten relevanten Umstände in die gebotene Gesamtwürdigung mit einbezogen hat, sondern bereits dann, wenn die getroffenen Feststellungen lückenhaft sind, weil für die zukünftige Lebensgestaltung des Angeklagten maßgebliche Prognosegesichtspunkte nicht festgestellt und erörtert werden (vgl. OLG Karlsruhe StV 2008, 307; KG, Urteil vom 6. Januar 2016 - [4] 161 Ss 207/15 [178/15] -).
  • OLG Brandenburg, 20.02.2023 - 1 OLG 53 Ss 119/22

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung

    Bei dieser Prognose steht ihm ein weiter Bewertungsspielraum zu (BGH, Urteil vom 10. Juni 2010, 4 StR 474/09, Rz. 34, Juris; NStZ 2007, 303, 304; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Januar 2008, 1 Ss 19/07, Rz. 5, Juris; NStZ-RR 2005, 200, 201; Fischer, StGB , 70. Auflage, zu § 56 , Rz. 11).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 OLG 53 Ss 65/22

    Anforderungen an die Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung bei vielfachem,

    Bei dieser Prognose steht ihm ein weiter Bewertungsspielraum zu (BGH, Urteil vom 10. Juni 2010, 4 StR 474/09, Rz. 34, Juris; NStZ 2007, 303, 304; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Januar 2008, 1 Ss 19/07, Rz. 5, Juris; NStZ-RR 2005, 200, 201; Fischer, StGB, 69. Auflage, zu § 56, Rz. 11).
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