Rechtsprechung
   OLG Jena, 22.07.2005 - 1 Ss 191/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15872
OLG Jena, 22.07.2005 - 1 Ss 191/05 (https://dejure.org/2005,15872)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.07.2005 - 1 Ss 191/05 (https://dejure.org/2005,15872)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Juli 2005 - 1 Ss 191/05 (https://dejure.org/2005,15872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,15872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • blutalkohol PDF, S. 444

    Erforderliche Feststellungen bei Atemalkoholmessung und Verwertbarkeit des Messergebnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Urteilsanforderungen - Einhaltung der Wartezeit von 20 Minuten bei der Atemalkoholmessung mit einem geeichten und bauartzugelassenen Messgerät

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Verkehr, Verfahren

Verfahrensgang

  • AG Suhl - 310 Js 15593/04
  • OLG Jena, 22.07.2005 - 1 Ss 191/05
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Jena, 22.07.2005 - 1 Ss 191/05
    Wie der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung im Beschluss vom 08.07.2005 (Az. 1 Ss 22/05) ausgesprochen hat, müssen bei einer Verurteilung wegen Fahrens unter Alkohol gem. § 24a Abs. 1, 3 StVG , der die Messung der Atemalkoholkonzentration mittels eines bauartzugelassenen, gültig geeichten Atemalkoholmessgerätes zugrunde liegt, die Urteilsgründe weder Angaben zur Einhaltung eines ordnungsgemäßen Messverfahrens noch zu den gemessenen Einzelwerten enthalten, sofern Anhaltspunkte für Messfehler nicht vorhanden sind und auch nicht geltend gemacht werden (vgl. BGHSt 39, 291, 300 f.; 43, 277, 283 f.; 46, 358, 373).

    Bei der Einhaltung der Wartezeit von 20 Minuten handelt es sich um eine notwendige Verfahrensbedingung für die Gewinnung eines zuverlässigen Messergebnisses bei der Atemalkoholbestimmung (siehe Schoknecht, Beweissicherheit der Atemalkoholanalyse, Gutachten des Bundesgesundheitsamtes, Unfall- und Sicherheitsforschung Straßenverkehr, hrsg. im Auftrag des Bundesministers für Verkehr von der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft 86, 1992, S. 12; Begr. zu § 24a StVG , BT-Drucks. 13/1439 Seite 4; BGHSt 46, 358, 367, 369).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Jena, 22.07.2005 - 1 Ss 191/05
    Wie der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung im Beschluss vom 08.07.2005 (Az. 1 Ss 22/05) ausgesprochen hat, müssen bei einer Verurteilung wegen Fahrens unter Alkohol gem. § 24a Abs. 1, 3 StVG , der die Messung der Atemalkoholkonzentration mittels eines bauartzugelassenen, gültig geeichten Atemalkoholmessgerätes zugrunde liegt, die Urteilsgründe weder Angaben zur Einhaltung eines ordnungsgemäßen Messverfahrens noch zu den gemessenen Einzelwerten enthalten, sofern Anhaltspunkte für Messfehler nicht vorhanden sind und auch nicht geltend gemacht werden (vgl. BGHSt 39, 291, 300 f.; 43, 277, 283 f.; 46, 358, 373).
  • OLG Jena, 08.07.2005 - 1 Ss 22/05

    Verkehr

    Auszug aus OLG Jena, 22.07.2005 - 1 Ss 191/05
    Wie der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung im Beschluss vom 08.07.2005 (Az. 1 Ss 22/05) ausgesprochen hat, müssen bei einer Verurteilung wegen Fahrens unter Alkohol gem. § 24a Abs. 1, 3 StVG , der die Messung der Atemalkoholkonzentration mittels eines bauartzugelassenen, gültig geeichten Atemalkoholmessgerätes zugrunde liegt, die Urteilsgründe weder Angaben zur Einhaltung eines ordnungsgemäßen Messverfahrens noch zu den gemessenen Einzelwerten enthalten, sofern Anhaltspunkte für Messfehler nicht vorhanden sind und auch nicht geltend gemacht werden (vgl. BGHSt 39, 291, 300 f.; 43, 277, 283 f.; 46, 358, 373).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Jena, 22.07.2005 - 1 Ss 191/05
    Wie der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung im Beschluss vom 08.07.2005 (Az. 1 Ss 22/05) ausgesprochen hat, müssen bei einer Verurteilung wegen Fahrens unter Alkohol gem. § 24a Abs. 1, 3 StVG , der die Messung der Atemalkoholkonzentration mittels eines bauartzugelassenen, gültig geeichten Atemalkoholmessgerätes zugrunde liegt, die Urteilsgründe weder Angaben zur Einhaltung eines ordnungsgemäßen Messverfahrens noch zu den gemessenen Einzelwerten enthalten, sofern Anhaltspunkte für Messfehler nicht vorhanden sind und auch nicht geltend gemacht werden (vgl. BGHSt 39, 291, 300 f.; 43, 277, 283 f.; 46, 358, 373).
  • BayObLG, 02.11.2004 - 2 ObOWi 471/04

    Unverwertbarkeit der Atemalkoholmessung bei Nichteinhaltung der Wartezeit

    Auszug aus OLG Jena, 22.07.2005 - 1 Ss 191/05
    Es genügt nicht, einen Sicherheitsabschlag vorzunehmen (OLG Dresden VRS 108, 279, 280; NStZ 2004, 352 ; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 24a StVG , Rn. 16; grundsätzlich auch BayObLG NJW 2005, 232, 233).
  • OLG Dresden, 10.12.2003 - Ss OWi 654/03

    Anforderungen an Atemalkohol-Messungen

    Auszug aus OLG Jena, 22.07.2005 - 1 Ss 191/05
    Es genügt nicht, einen Sicherheitsabschlag vorzunehmen (OLG Dresden VRS 108, 279, 280; NStZ 2004, 352 ; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 24a StVG , Rn. 16; grundsätzlich auch BayObLG NJW 2005, 232, 233).
  • OLG Dresden, 08.02.2005 - Ss OWi 32/05

    Atemalkohol

    Auszug aus OLG Jena, 22.07.2005 - 1 Ss 191/05
    Es genügt nicht, einen Sicherheitsabschlag vorzunehmen (OLG Dresden VRS 108, 279, 280; NStZ 2004, 352 ; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 24a StVG , Rn. 16; grundsätzlich auch BayObLG NJW 2005, 232, 233).
  • OLG Jena, 01.09.2005 - 1 Ss 211/05

    Einhaltung der Wartezeit

    b) Die Einhaltung einer Wartezeit von 20 Minuten - und nicht lediglich von 10 Minuten, wie das Amtsgericht fehlerhaft meint - ist aber notwendige Verfahrensbedingung für die Gewinnung eines zuverlässigen Messergebnisses bei der Atemalkoholbestimmung (Senatsbeschluss vom 22.07.2005, Az.: 1 Ss 191/05, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht